Sitzung: 26.07.2023 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 172/2023
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nimmt Kenntnis
von dem durch den Ausschuss für Jugend und Familie in gemeinsamer Sitzung
gefassten Beschluss.
Sachverhalt
Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am
Leben oder in der Gesellschaft aufgrund einer anhaltenden seelischen Erkrankung
beeinträchtigt oder gefährdet ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach
§ 35a SGB VIII. Eine Form dieser Hilfe ist die Bereitstellung von
Schulbegleitung.
Schulbegleiter
sowie Integrationshelfer unterstützen Kinder und Jugendliche, indem sie sie im
Unterricht fördern und begleiten und ihre Eingliederung in die
Klassengemeinschaft unterstützen.
Die Fachkräfte des
ASD prüfen – nach Antragstellung der Eltern – den individuellen Bedarf und die
Voraussetzungen (u.a. Einholung einer Stellungnahme eines Kinder- und
Jugendpsychiater) nach § 35a SGB VIII. Zu diesem diagnostischen Verfahren
gehören auch Hospitationen der Fachkräfte im Unterricht. Nur wenn die
schulischen Rahmenbedingungen die umfängliche Teilhabe des Kindes oder des
Jugendlichen am gesamten Schulleben gewährleisten, kann eine Schulbegleitung
abgelehnt werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Jugendhilfe
Ausfallbürge und muss entsprechende Hilfen zur Verfügung stellen.
Der Bedarf an
Schulbegleitungen ist in den letzten 10 Jahren deutlich angestiegen. Waren es
im Landkreis Coburg in den Jahren 2014 – 2018 durchschnittlich 6
Schulbegleitungen jährlich, haben wir in diesem Jahr mit bisher 16 Fällen einen
Höchststand erreicht. Tendenz steigend. Dies entspricht auch dem bayern- und
bundesweiten Trend.
Je nach Bedarf
kommen als Schulbegleiter unterschiedliche Fachkräfte sowie pädagogische
Hilfskräfte zum Einsatz. Bisher wurden alle Schulbegleitungen an freiberufliche
Honorarkräfte oder an Träger im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe, als
Einzelauftrag vergeben. Es gelten hierbei die Bedingungen der aktuellen
Richtlinien für ambulante Hilfen. Insbesondere für Träger bedeutet die
Auftragsannahme von Schulbegleitungen viel Unsicherheit in der Personalplanung
und des -einsatzes. Sie können Arbeitsverträge mit Fachkräften immer nur für
ein Schuljahr abschließen. Kommt es zu Abbrüchen oder Unterbrechungen (z.B.
Klinikaufenthalten) in der Leistungserbringung, können keine
Fachleistungsstunden abgerechnet werden. Bei den freiberuflichen Honorarkräften
ergibt sich bei der Übernahme von Schulbegleitungen das Problem der
Scheinselbständigkeit, weil aufgrund des Stundenumfangs oftmals keine weiteren
Aufträge von anderen Auftraggebern angenommen werden können. Hinzu kommt, dass
es auch in diesem Bereich an Fachkräften mangelt und es unter diesen
Bedingungen vielfach schwieriger wird geeignete Schulbegleiter zu finden und
einen kontinuierlichen Hilfeverlauf, mit möglichst geringer
Personalfluktuation, zu gewährleisten.
Diese Themen wurden
mit den kooperierenden Trägern diskutiert und nach Lösungen gesucht. Das IPSG
hat sich schon für dieses Schuljahr bereit erklärt zusätzlich Fachkräfte
einzustellen und Schulbegleitungen für den Landkreis anzubieten. Aufgrund des
fachlichen Backgrounds des IPSG wurden diese Fachkräfte insbesondere bei sehr
schwierigen und herausfordernden Fällen eingesetzt. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Eltern, der Schulen und des
ASD waren durchweg sehr positiv und die fachliche Begleitung durch das IPSG
wurde als qualitative Verbesserung erlebt.
Um die oben
beschriebenen Probleme für den Träger bei der Einstellung von Schulbegleitern
abzumildern und einen möglichst flexiblen und schnellen Hilfeeinsatz zu
ermöglichen, wurde die Individuelle Schüler- und Schülerinnenbegleitung des
IPSG in einer eigenen Leistungsvereinbarung für das Schuljahr 2023/24
abgebildet und ein pauschaler Zuschuss berechnet. Die aktuell bestehende Anzahl
von Schulbegleitungen durch das IPSG und die Planungen für das nächste
Schuljahr, bilden dabei die Berechnungsgrundlage. Festgelegt wurden 175
Fachleistungsstunden pro Woche, geleistet von Fach- und pädagogischen Hilfskräften.
Das entspricht ca. 7 bis 8 umfänglichen
Schulbegleitungen.
Der Zuschuss in
Höhe von 309.389 € setzt sich aus den
Personalkosten (Grundlage TVöD), dem Sachkostenanteil und einem Leitungsanteil
zusammen. Ein Eigenanteil von 10 % des Trägers wurde ebenfalls berücksichtigt.
Vorgelegt wird
erstmalig eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für
das Schuljahr 2023/2024 für die Individuelle Schüler- und
Schülerinnenbegleitung mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf.
Entsprechende Haushaltsmittel
sind für 2023 bzw. werden für 2024 in der Haushaltsstelle 4564.7602 eingeplant.
Der Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2023 wird aus dem laufenden
Jugendhilfehaushalt gedeckt.