Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Seit 2005 gibt es die Stütz- und Förderklassen (SFK) für die Stadt und den Landkreis Coburg. Das Konstrukt der SFK als enges Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfe und Schule erwies sich seit seiner Einführung als Erfolgsmodell.

Fast alle Kinder, die für den begrenzten Zeitraum von 2 – 3 Jahren in dem gesonderten Bereich der Stütz- und Förderklassen aufgenommen wurden, konnten erfolgreich in ihren Regelschulen reintegriert werden und schlossen -bis hin zum Abitur- ihre Schullaufbahn erfolgreich ab.

In den letzten Jahren wandelte sich die Situation schleichend, der Anteil an hochproblematischen Kindern nahm deutlich zu. Die  Betreuung und Förderung dieser auffälligen Kindern war in dem bestehenden Konzept (Fachpersonal und Räumen) nur bedingt bis gar nicht möglich. Mehrfach wurden ergänzende Maßnahmen, wie Schulassistenzen, Schulzeitverkürzungen oder Einzelbeschulung und Unterbringungen in stationären Jugendhilfemaßnahmen, mit speziellen Schul- und Förderkonzepten notwendig.

Im letzten Jahr wurde deshalb ein neues Konzept, unter Beteiligung der Heinrich-Schaumberger-Schule und dem IPSG, entwickelt. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss für Jugend und Familie (Vorlage Nr. 090/2022) sowie dem Vorstand des Vereins Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. als Träger der Heinrich-Schaumberger-Schule vorgestellt. Beide Gremien stimmten für die Umsetzung des neuen Konzepts. Auch die Schulaufsichtsbehörden der Regierung von Oberfranken waren in die Konzeptentwicklung einbezogen und unterstützen sie.

Aufgrund des erhöhten Raum- und Personalbedarfs war eine Realisierung des neuen Konzepts in den Räumen der Heinrich-Schaumberger-Schule nicht möglich. Bis zur geplanten Sanierung der Heinrich-Schaumberger-Schule musste deshalb eine Interimslösung gesucht werden. Diese ergibt sich in einem Gebäude in Neustadt b. Coburg, das aktuell noch von der Grundschule an der Heubischer Straße als Ausweichquartier, während der Renovierung der Grundschule, genutzt wird. Ab dem neuem Schuljahr werden diese Räumlichkeiten von den Stütz-und Förderklassen bezogen. Alle dafür notwendigen Beschlüsse und Absprachen mit der Regierung und dem Sonderschulverein liegen bereits vor. Die Umzugspläne sind in vollem Gange und die Eltern wurden bereits umfassend informiert.

Das neue Konzept sieht eine Ausweitung auf 4 Klassen (1. bis 4. Klasse) vor. Aufgrund der gemeldeten Schülerzahl für das Schuljahr 2023/24, welche seitens der Regierung für die Klassenbildung jährlich im Mai abgefragt wird, konnte eine Ausweitung auf vier Klassen für das Schuljahr 2023/2024 nicht realisiert werden. Im Schuljahr 2023/2024 wird es deshalb wieder nur eine 1., eine 2. und eine kombinierte 3./4. Klasse geben. Mittlerweile sind die Meldungen von Schülern für die Stütz- und Förderklassen angestiegen. Bereits jetzt sind alle 3 Klassen überbelegt und es können keine weiteren Kinder aufgenommen werden. Alle Kinder die zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden können, kommen auf eine Warteliste.  

Im neuen Konzept ist zusätzliches Personal auf Seiten der Jugendhilfe vorgesehen. Eine therapeutische Fachkraft, die gleichzeitig mit 9 Stunden pro Woche eine Leitungsfunktion ausübt, kam bereits in diesem Schuljahr zum Einsatz. Pro Klasse sind ab dem nächsten Schuljahr, neben dem schulischen Personal, zwei Fachkräfte der Jugendhilfe im Einsatz. Dadurch sind mehr Fördereinheiten und individuelle Maßnahmen sowie längere Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten möglich. Das Angebot von Ferienmaßnahmen und –betreuung soll im nächsten Schuljahr ausgetestet und in den folgenden Jahren ausgebaut werden.

Der Zuschuss an das IPSG in der vorliegenden Leistungserbringung setzt sich aus Personal- und Sachkosten zusammen. Zusätzlich entstehen erstmalig Mietkosten für Räume, die ausschließlich von den Fachkräften der Jugendhilfe genutzt werden. Außerdem wurde ein Leitungsanteil des Trägers von 1,9 % anerkannt.

Weitere Erhöhungen des Zuschusses ergeben sich aus:

-       höherem Personalbedarf (114 Wochenstunden mehr!) 

-       aktuelle Tariferhöhungen (durchschnittlich 3,75 % + Einmalzahlung für Inflationsausgleich von 3.000 €)

-       tarifliche Höhergruppierung aller Fachkräfte, die im schulischen Kontext arbeiten  (von S 11b in S 12 TVöD-SuE)

Ein Eigenanteil des IPSG von ca. 10 % wird für die Einrichtung und Ausstattung der neuen Räume (z.B. Snoezelen-Raum), die für die Maßnahmen der Fachkräfte aus der Jugendhilfe genutzt werden, erbracht.

Damit entstehen künftig Gesamtausgaben in Höhe von 554.324 € zzgl. Mietkosten und Beförderungskosten, von denen ca. 2/3 der Gesamtkosten auf den Landkreis entfallen. Das entspricht einem Mehrbedarf für die pädagogische Arbeit in Höhe von ca. 250.000 € im nächsten Schuljahr. In diesem Jahr können die Mehrkosten aus dem laufenden Haushalt der Jugendhilfe gedeckt werden (HHSt 4640.7090).

Würde man diese Kinder alternativ in einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung, mit entsprechendem Beschulungskonzept unterbringen, würden noch deutlich höhere Kosten entstehen. Geht man von 195 Schul- bzw. Anwesenheitstagen aus, kostet ein Platz in den Stütz- und Förderklassen im nächsten Schuljahr (bei 26 belegten Plätzen) ca. 110 € pro Tag. Der Tagessatz in einer HPT liegt aktuell  bei ca. 125 € pro Platz, eine Heimunterbringung kostet pro Tag inzwischen in den meisten Einrichtungen weit über 200 €, für therapeutische Plätze sogar über 300 €.