Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Leben oder in der Gesellschaft aufgrund einer anhaltenden seelischen Erkrankung beeinträchtigt oder gefährdet ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Eine Form dieser Hilfe ist die Bereitstellung von Schulbegleitung.

Schulbegleiter sowie Integrationshelfer unterstützen Kinder und Jugendliche, indem sie sie im Unterricht fördern und begleiten und ihre Eingliederung in die Klassengemeinschaft unterstützen.

Die Fachkräfte des ASD prüfen – nach Antragstellung der Eltern – den individuellen Bedarf und die Voraussetzungen (u.a. Einholung einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiater) nach § 35a SGB VIII. Zu diesem diagnostischen Verfahren gehören auch Hospitationen der Fachkräfte im Unterricht. Nur wenn die schulischen Rahmenbedingungen die umfängliche Teilhabe des Kindes oder des Jugendlichen am gesamten Schulleben gewährleisten, kann eine Schulbegleitung abgelehnt werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Jugendhilfe Ausfallbürge und muss entsprechende Hilfen zur Verfügung stellen. 

 

Der Bedarf an Schulbegleitungen ist in den letzten 10 Jahren deutlich angestiegen. Waren es im Landkreis Coburg in den Jahren 2014 – 2018 durchschnittlich 6 Schulbegleitungen jährlich, haben wir in diesem Jahr mit bisher 16 Fällen einen Höchststand erreicht. Tendenz steigend. Dies entspricht auch dem bayern- und bundesweiten Trend.

 

Je nach Bedarf kommen als Schulbegleiter unterschiedliche Fachkräfte sowie pädagogische Hilfskräfte zum Einsatz. Bisher wurden alle Schulbegleitungen an freiberufliche Honorarkräfte oder an Träger im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe, als Einzelauftrag vergeben. Es gelten hierbei die Bedingungen der aktuellen Richtlinien für ambulante Hilfen. Insbesondere für Träger bedeutet die Auftragsannahme von Schulbegleitungen viel Unsicherheit in der Personalplanung und des -einsatzes. Sie können Arbeitsverträge mit Fachkräften immer nur für ein Schuljahr abschließen. Kommt es zu Abbrüchen oder Unterbrechungen (z.B. Klinikaufenthalten) in der Leistungserbringung, können keine Fachleistungsstunden abgerechnet werden. Bei den freiberuflichen Honorarkräften ergibt sich bei der Übernahme von Schulbegleitungen das Problem der Scheinselbständigkeit, weil aufgrund des Stundenumfangs oftmals keine weiteren Aufträge von anderen Auftraggebern angenommen werden können. Hinzu kommt, dass es auch in diesem Bereich an Fachkräften mangelt und es unter diesen Bedingungen vielfach schwieriger wird geeignete Schulbegleiter zu finden und einen kontinuierlichen Hilfeverlauf, mit möglichst geringer Personalfluktuation, zu gewährleisten.

 

Diese Themen wurden mit den kooperierenden Trägern diskutiert und nach Lösungen gesucht. Das IPSG hat sich schon für dieses Schuljahr bereit erklärt zusätzlich Fachkräfte einzustellen und Schulbegleitungen für den Landkreis anzubieten. Aufgrund des fachlichen Backgrounds des IPSG wurden diese Fachkräfte insbesondere bei sehr schwierigen und herausfordernden Fällen eingesetzt. Die Erfahrungen und  Rückmeldungen der Eltern, der Schulen und des ASD waren durchweg sehr positiv und die fachliche Begleitung durch das IPSG wurde als qualitative Verbesserung erlebt.

 

Um die oben beschriebenen Probleme für den Träger bei der Einstellung von Schulbegleitern abzumildern und einen möglichst flexiblen und schnellen Hilfeeinsatz zu ermöglichen, wurde die Individuelle Schüler- und Schülerinnenbegleitung des IPSG in einer eigenen Leistungsvereinbarung für das Schuljahr 2023/24 abgebildet und ein pauschaler Zuschuss berechnet. Die aktuell bestehende Anzahl von Schulbegleitungen durch das IPSG und die Planungen für das nächste Schuljahr, bilden dabei die Berechnungsgrundlage. Festgelegt wurden 175 Fachleistungsstunden pro Woche, geleistet von Fach- und pädagogischen Hilfskräften. Das entspricht ca. 7  bis 8 umfänglichen Schulbegleitungen.

Der Zuschuss in Höhe von 309.389  € setzt sich aus den Personalkosten (Grundlage TVöD), dem Sachkostenanteil und einem Leitungsanteil zusammen. Ein Eigenanteil von 10 % des Trägers wurde ebenfalls berücksichtigt.

 

Vorgelegt wird erstmalig eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2023/2024 für die Individuelle Schüler- und Schülerinnenbegleitung mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2023 bzw. werden für 2024 in der Haushaltsstelle 4564.7602 eingeplant. Der Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2023 wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.