Sachverhalt
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hilfe- und Unterstützungsformen
im schulischen Bereich werden mittlerweile auch Schülerinnen und Schüler
unabhängig von den Stütz- und Förderklassen betreut.
Die Arbeit der SEH findet im Schwerpunkt an
der jeweiligen Schule der Kinder statt. Die SEH-Fachkraft begleitet den
Unterricht, bespricht sich mit den Lehrern und berät sie. Daneben findet eine
intensive Einzelarbeit mit dem Kind und ein kontinuierlicher Austausch und eine
Beratungsarbeit mit den Eltern statt. Die differenzierten Ziele dieses
Angebotes und die dazu angewendeten Methoden und Maßnahmen, sind in der
Leistungsvereinbarung beschrieben.
Die SEH ist keine langfristig angelegte
Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum krisenintervenierend
eingesetzt. Die durchschnittliche Maßnahmendauer liegt zwischen 8 und 12
Monaten.
Ziel der SEH ist, die aktuelle
Krisensituation zu beenden und einen Verbleib der Kinder an ihrer Schule zu
gewährleisten. Die SEH kann auch als Überbrückung, bis zum Beginn einer anderen
Maßnahme (z.B. Aufnahme Stütz- und Förderklasse) oder zur Bedarfsklärung (z.B.
für eine Schulbegleitung) zum Einsatz
kommen.
Im letzten Jahr wurden die Kapazitäten der
SEH im Landkreis Coburg von 5 auf 6-7 Plätze ausgeweitet und der Stundenumfang
für die sozialpädagogische Fachkraft von 30 auf 35 Wochenstunden erhöht
(Vorlage 091/2022). Trotz eines Personalwechsels bei der pädagogischen
Fachkraft waren und sind die Plätze durchgehend belegt.
In der Sitzung werden Fr. Gollub,
Geschäftsführerin des IPSG, und Fr. McCarthy, zuständige Fachkraft im Bereich
SEH, einen Erfahrungs- und Erkenntnisbericht aus der alltäglichen Praxis der
SEH vortragen.
Vorgelegt wird die Fortschreibung der
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr
2022/2023 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt.
Sie soll in der bestehenden Form fortgeschrieben werden.
Inklusive der Einbeziehung der tariflichen
Anpassung (Höhergruppierung von S 11b in S12 und inkl. Einmalzahlung
Inflationsausgleich) und der erstmaligen Berücksichtigung eines Leitungsanteils
von 1,9 %, liegt der Zuschussbedarf für das kommende Schuljahr bei 66.962
€. Ein 10%iger Eigenanteil des IPSG
wurde einkalkuliert. Der Zuschuss liegt damit um 9.000 € höher als im letzten
Jahr. Diese Kalkulation umfasst alle 6 Plätze.
Da die SEH auch vom Jugendamt der Stadt
Coburg in Anspruch genommen wird, richtet sich der tatsächliche Zuschussbedarf
nach der entsprechenden Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den
jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger
monatlich in Rechnung.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2023
bzw. werden für 2024 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der
Mehraufwand des Landkreises für das HH-Jahr 2023 wird aus dem laufenden
Jugendhilfehaushalt gedeckt.