Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurde dieses Angebot, ursprünglich als Ersatzversorgung für Kinder nach Besuch der Stütz- und Förderklassen in den Jahrgangsstufen 5. und 6. Klasse, geschaffen.

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hilfe- und Unterstützungsformen im schulischen Bereich werden mittlerweile auch Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Stütz- und Förderklassen betreut.

 

Die Arbeit der SEH findet im Schwerpunkt an der jeweiligen Schule der Kinder statt. Die SEH-Fachkraft begleitet den Unterricht, bespricht sich mit den Lehrern und berät sie. Daneben findet eine intensive Einzelarbeit mit dem Kind und ein kontinuierlicher Austausch und eine Beratungsarbeit mit den Eltern statt. Die differenzierten Ziele dieses Angebotes und die dazu angewendeten Methoden und Maßnahmen, sind in der Leistungsvereinbarung beschrieben.

Die SEH ist keine langfristig angelegte Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum krisenintervenierend eingesetzt. Die durchschnittliche Maßnahmendauer liegt zwischen 8 und 12 Monaten.

Ziel der SEH ist, die aktuelle Krisensituation zu beenden und einen Verbleib der Kinder an ihrer Schule zu gewährleisten. Die SEH kann auch als Überbrückung, bis zum Beginn einer anderen Maßnahme (z.B. Aufnahme Stütz- und Förderklasse) oder zur Bedarfsklärung (z.B. für eine Schulbegleitung)  zum Einsatz kommen. 

 

Im letzten Jahr wurden die Kapazitäten der SEH im Landkreis Coburg von 5 auf 6-7 Plätze ausgeweitet und der Stundenumfang für die sozialpädagogische Fachkraft von 30 auf 35 Wochenstunden erhöht (Vorlage 091/2022). Trotz eines Personalwechsels bei der pädagogischen Fachkraft waren und sind die Plätze durchgehend belegt.

 

In der Sitzung werden Fr. Gollub, Geschäftsführerin des IPSG, und Fr. McCarthy, zuständige Fachkraft im Bereich SEH, einen Erfahrungs- und Erkenntnisbericht aus der alltäglichen Praxis der SEH vortragen.

 

Vorgelegt wird die Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2022/2023 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt. Sie soll in der bestehenden Form fortgeschrieben werden.

Inklusive der Einbeziehung der tariflichen Anpassung (Höhergruppierung von S 11b in S12 und inkl. Einmalzahlung Inflationsausgleich) und der erstmaligen Berücksichtigung eines Leitungsanteils von 1,9 %, liegt der Zuschussbedarf für das kommende Schuljahr bei 66.962 €.  Ein 10%iger Eigenanteil des IPSG wurde einkalkuliert. Der Zuschuss liegt damit um 9.000 € höher als im letzten Jahr. Diese Kalkulation umfasst alle 6 Plätze.

Da die SEH auch vom Jugendamt der Stadt Coburg in Anspruch genommen wird, richtet sich der tatsächliche Zuschussbedarf nach der entsprechenden Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2023 bzw. werden für 2024 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der Mehraufwand des Landkreises für das HH-Jahr 2023 wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.