Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt einen Architekten, der sich mit den Möglichkeiten einer Modernisierung des Kreisjugendheims auseinandersetzt, zu beauftragen.
Dies kann nicht vor dem Jahr 2024 realisiert werden.
Für das kommende Haushaltsjahr 2024 sind die anfallenden Kosten des Architekten für die Leistungsphasen I und II einzustellen.
Das Ergebnis der Arbeit des Architekten ist dem Ausschuss für Jugend und Familie zur Kenntnis vorzustellen.
Sachverhalt
In der Sitzung des Kreistages vom 24.02.2022 wurde beschlossen, dass
eine zukunftsgerichtete Perspektive für das Kreisjugendheim am Weinberg
entwickelt werden soll.
Ausgangslage war, dass das Kreisjugendheim in die Jahre gekommen und mit
laufenden Instandhaltungsarbeiten und kleineren Ersatzbeschaffungen der
offensichtliche Handlungsbedarf nicht mehr abzudecken ist.
Im Ausschuss im Januar 2022 wurde daraufhin beschlossen, dass unter dem
Vorsitz des Landrats eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die sich mit der Zukunft
des Kreisjugendheims und einem daraus folgenden fachlichen, baulichen und
finanziellen Bedarf beschäftigt.
Neben dem Vorsitzenden wurde je ein Vertreter aus den im Ausschuss für
Jugend und Familie vertretenen Fraktionen, seitens des Kreisjugendrings der
Vorsitzende sowie die Geschäftsführerin sowie von Seiten des Amtes für Jugend
und Familie die Fachbereichsleitung und die Kreisjugendpflegerin und ein
Vertreter des Fachbereichs Kommunaler Hochbau bestimmt.
Die Arbeitsgruppe setzte sich im Einzelnen aus folgenden Personen
zusammen:
Sebastian Straubel Landrat, Vorsitz
Rainer Mattern CSU/Landvolk
Bastian Schober SPD
Marco Steiner Freie Wähler
Viktoria Lauterbach Grüne
Jürgen Rückert Kreisjugendring,
Vorsitzender
Maik Hart Kreisjugendring,
Vorstand (zugelassen zu Vertretungszwecken – ohne Stimmrecht)
Sybille Oettle Kreisjugendring,
Geschäftsführung
Yvonne Schnapp Fachbereichsleitung Amt für
Jugend und Familie
Susanne Lange Kommunale Jugendarbeit
Andrea Aust Fachbereichsleitung
Kommunaler Hochbau
Die politische Arbeitsgruppe
befasste sich in ihren Sitzungen umfassend mit der Fragestellung inwiefern das
Kreisjugendheim in seiner jetzigen Form Bestand hat.
Hierzu legte der
Kreisjugendring seine konkreten Belegungszahlen (Gruppengrößen,
Zeitraumbelegungen etc.) offen. Zudem erfolgte durch Fr. Lange eine Analyse der
anderweitig in der Region zur Verfügung stehenden Jugendübernachtungshäuser im
Vergleich zum Kreisjugendheim am Weinberg.
Seitens des Kommunalen Hochbaus
wurde eine Einschätzung zum allgemeinen Zustands des Kreisjugendheims
abgegeben.
Nach Rückmeldung des
Kreisjugendrings ist das Kreisjugendheim zu 75 % im Jahr belegt. Die
restlichen, unbelegten Zeiten ergeben sich aus Reinigungsarbeiten sowie
kurzfristigen Absagen. Mit um die 50% ist die Belegungsquote von Seiten des
Landkreises auch relativ hoch anzusehen.
Am derzeitigen Konzept
(Jugendübernachtungshaus mit einer Bettenanzahl von 35-40 Betten und der
Möglichkeit der Selbst- sowie Fremdversorgung) möchte der Kreisjugendring
nichts ändern.
Der Vergleich mit anderen
Jugendübernachtungshäusern in der Region ist so nicht ohne weiteres möglich.
Das Kreisjugendheim hat jedoch gegenüber allen anderen
Jugendübernachtungshäusern den Vorteil, dass sich die Gruppen entweder Selbst-
oder Fremdversorgen können. Hierzu ist anzumerken, dass etwa 1/3 bis 1/2 der
Gruppen keine Selbstversorger sind.
Zum Zustand des Hauses hat der
Kommunale Hochbau zurückgemeldet, dass die Substanz des Kreisjugendheims in einem guten Zustand ist.
Es bestehe beim Kreisjugendheim allerdings ein Verschönerungs- bzw.
Modernisierungsbedarf.
Nach Zusammentragen
all dieser Erkenntnisse kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass das Kreisjugendheim
mit seinem derzeitigen Konzept für die Region erhalten bleiben soll.
Ein Modernisierungsbedarf ist jedoch nicht von der Hand zu weisen,
weshalb sich ein Architekt nach Einschätzung der politischen Arbeitsgruppe mit
den Möglichkeiten einer Modernisierung, unter Berücksichtigung der aktuellen
Gegebenheiten, auseinandersetzen und ein entsprechendes Konzept erarbeiten
soll.
Insbesondere
folgende Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:
- Leitungszimmer mit eigenem
Sanitärbereich
- Einbau einer neuen Küche
- Umkleidemöglichkeiten für Mitarbeiter
- Weitere Duschmöglichkeiten OG
Da im aktuellen Haushaltsjahr keine Kosten für einen Architekten
eingestellt sind, sind diese von der Verwaltung im kommenden Haushaltsjahr mit
einzuplanen.