Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Architekten, der sich mit den Möglichkeiten einer Modernisierung des Kreisjugendheims auseinandersetzt, zu beauftragen.

Dies kann nicht vor dem Jahr 2024 realisiert werden.

Für das kommende Haushaltsjahr 2024 sind die anfallenden Kosten des Architekten für die Leistungsphasen I und II einzustellen.

Das Ergebnis der Arbeit des Architekten ist dem Ausschuss für Jugend und Familie zur Kenntnis vorzustellen.


Sachverhalt

 

In der Sitzung des Kreistages vom 24.02.2022 wurde beschlossen, dass eine zukunftsgerichtete Perspektive für das Kreisjugendheim am Weinberg entwickelt werden soll.

 

Ausgangslage war, dass das Kreisjugendheim in die Jahre gekommen und mit laufenden Instandhaltungsarbeiten und kleineren Ersatzbeschaffungen der offensichtliche Handlungsbedarf nicht mehr abzudecken ist.

 

Im Ausschuss im Januar 2022 wurde daraufhin beschlossen, dass unter dem Vorsitz des Landrats eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die sich mit der Zukunft des Kreisjugendheims und einem daraus folgenden fachlichen, baulichen und finanziellen Bedarf beschäftigt.

Neben dem Vorsitzenden wurde je ein Vertreter aus den im Ausschuss für Jugend und Familie vertretenen Fraktionen, seitens des Kreisjugendrings der Vorsitzende sowie die Geschäftsführerin sowie von Seiten des Amtes für Jugend und Familie die Fachbereichsleitung und die Kreisjugendpflegerin und ein Vertreter des Fachbereichs Kommunaler Hochbau bestimmt.

Die Arbeitsgruppe setzte sich im Einzelnen aus folgenden Personen zusammen:

 

Sebastian Straubel                 Landrat, Vorsitz

Rainer Mattern                        CSU/Landvolk

Bastian Schober                     SPD

Marco Steiner                         Freie Wähler

Viktoria Lauterbach                 Grüne

 

Jürgen Rückert                       Kreisjugendring, Vorsitzender

Maik Hart                                Kreisjugendring, Vorstand (zugelassen zu Vertretungszwecken – ohne Stimmrecht)

Sybille Oettle                           Kreisjugendring, Geschäftsführung

 

Yvonne Schnapp                    Fachbereichsleitung Amt für Jugend und Familie

Susanne Lange                      Kommunale Jugendarbeit

 

Andrea Aust                            Fachbereichsleitung Kommunaler Hochbau

 

Die politische Arbeitsgruppe befasste sich in ihren Sitzungen umfassend mit der Fragestellung inwiefern das Kreisjugendheim in seiner jetzigen Form Bestand hat.

Hierzu legte der Kreisjugendring seine konkreten Belegungszahlen (Gruppengrößen, Zeitraumbelegungen etc.) offen. Zudem erfolgte durch Fr. Lange eine Analyse der anderweitig in der Region zur Verfügung stehenden Jugendübernachtungshäuser im Vergleich zum Kreisjugendheim am Weinberg.

Seitens des Kommunalen Hochbaus wurde eine Einschätzung zum allgemeinen Zustands des Kreisjugendheims abgegeben.

 

Nach Rückmeldung des Kreisjugendrings ist das Kreisjugendheim zu 75 % im Jahr belegt. Die restlichen, unbelegten Zeiten ergeben sich aus Reinigungsarbeiten sowie kurzfristigen Absagen. Mit um die 50% ist die Belegungsquote von Seiten des Landkreises auch relativ hoch anzusehen.

Am derzeitigen Konzept (Jugendübernachtungshaus mit einer Bettenanzahl von 35-40 Betten und der Möglichkeit der Selbst- sowie Fremdversorgung) möchte der Kreisjugendring nichts ändern.

 

Der Vergleich mit anderen Jugendübernachtungshäusern in der Region ist so nicht ohne weiteres möglich. Das Kreisjugendheim hat jedoch gegenüber allen anderen Jugendübernachtungshäusern den Vorteil, dass sich die Gruppen entweder Selbst- oder Fremdversorgen können. Hierzu ist anzumerken, dass etwa 1/3 bis 1/2 der Gruppen keine Selbstversorger sind.

 

Zum Zustand des Hauses hat der Kommunale Hochbau zurückgemeldet, dass die Substanz des  Kreisjugendheims in einem guten Zustand ist. Es bestehe beim Kreisjugendheim allerdings ein Verschönerungs- bzw. Modernisierungsbedarf.

 

Nach Zusammentragen all dieser Erkenntnisse kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass das Kreisjugendheim mit seinem derzeitigen Konzept für die Region erhalten bleiben soll.

Ein Modernisierungsbedarf ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich ein Architekt nach Einschätzung der politischen Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten einer Modernisierung, unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten, auseinandersetzen und ein entsprechendes Konzept erarbeiten soll.

Insbesondere folgende Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:

-       Leitungszimmer mit eigenem Sanitärbereich

-       Einbau einer neuen Küche

-       Umkleidemöglichkeiten für Mitarbeiter

-       Weitere Duschmöglichkeiten OG

 

Da im aktuellen Haushaltsjahr keine Kosten für einen Architekten eingestellt sind, sind diese von der Verwaltung im kommenden Haushaltsjahr mit einzuplanen.