Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 3

Beschlussvorschlag

Die Förderung der Integrationslotsen soll beim Bayerischen Staatministerium des Inneren, für Sport und Integration nach der neu gefassten Beratungs- und Integrationsrichtlinie für die Jahre 2024, 2025 und 2026 beantragt werden.

Die hierfür notwendigen Stellen in der Egr. 9 TVöD werden für den Gesamtförderzeitraum und somit bis zum 31.12.2026 befristet. Der erforderliche Eigenmittelanteil i.H.v. 13.000 Euro ist analog des Förderzeitraums kalenderjährlich im Haushalt einzuplanen.


Sachverhalt

Mit der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (STMI), die zum 01.01.2018 in Kraft trat, war beabsichtigt, die bis dahin vorhandenen Strukturen im Integrationsbereich zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen. Das Kernelement der Richtlinie war die Implementierung der flächendeckenden Förderung von Integrationslotsen auf kommunaler Ebene, deren Ziel es ist, die regionalen Akteure zu vernetzen und die in der Integration tätigen Ehrenamtlichen zu unterstützen, um verlässliche Strukturen für ehrenamtliches Engagement zu schaffen.

 

Im Kreis- und Strategieausschuss des Landkreises Coburg wurde am 09.11.2017 und am 26.11.2020 die Förderung einer Stelle in der Egr. 9 TVöD befristet auf den Förderzeitraum zuerst bis zum 31.12.2020, dann bis 31.12.2023 beantragt und beschlossen. Der erforderliche Eigenmittelanteil seitens des Landkreises wurde bereitgestellt. Laut Beschluss des Kreistages vom 21.07.2022 wurde die Stelle der Integrationslotsin um eine halbe befristete Stelle bis einschließlich 31.12.2023 aus der Sonderförderung der Ukrainehilfe ausgeweitet. Seither sind 1,5 Integrationslotsinnen im Landkreis Coburg tätig. Im Kreistag wurde regelmäßig über die verschiedenen Aktivitäten berichtet, die als Kernelement im Landkreis Coburg vor allem zum Ziel hatten, einheitliche Ansprechpartner rund um das Thema Flucht und Integration in der Verwaltung zu etablieren, die gleichzeitig auch die „Lotsen- und Kümmererfunktion“ übernehmen.

 

Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie von 2018 bis 2020 und von 2021 bis nun zum 31.12.2023 läuft aus. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sieht jedoch nach wie vor die Notwendigkeit, das System der Integrationslotsen flächendeckend aufrecht zu erhalten und hat demzufolge in der ab 01.01.2024 gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die Fördermaßnahmen der Integrationslotsen fest und auch weiterhin mit Verbesserungen und Rahmenbedingungen verankert. Künftig sollen zwei Vollzeitstellen gefördert werden.

 

Art und Umfang der neuen Förderrichtlinie:

-        Die Richtlinie gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns ab dem 01.01.2024 (damit auch direkte Folgeförderung) bis 31.12.2026.

-        Die Höhe der Förderung wurde von 90.000 € auf 130.000 € aufgestockt. Dies entspricht zwei Vollzeitstellen.

-        Die Förderquote liegt bei 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben; jedoch maximal 130.000 Euro pro Jahr und pro Zuwendungsempfänger

-        Die einzubringenden Eigenmittel betragen 20% der Gesamtausgaben wovon 10% monetär erbracht werden müssen (ca. 13.000 Euro). Weitere 10% können (wie bisher) über Gemeinkosten eingebracht werden.

-        Grundsätzlich werden Personal- und Sachkosten gefördert.

-        Personalkosten werden maximal bis zur Egr.10 TVL erstattet (Lkr Co: Egr.9c TVöD).

 

 

Aktueller Stand:

-        Momentan werden 1,5 Stellen gefördert (0,5 Stellen aufgrund eines Ukraine-Sonderfonds, eine Stelle aufgrund der gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR))

-        Die Eigenmittel im Jahr 2023, die monetär erbracht werden müssen, betragen für 1,5 Stellen 14.058,00 €.

-        Die Förderung der beiden Stellen läuft zum 31.12.2023 aus.

-        Personalkosten werden maximal bis zur Egr.10 TVL erstattet (Lkr Co: Egr.9c TVöD).

 

Die Schaffung der Lotsenfunktionen im Landkreis Coburg hat sich unter mehreren Aspekten bewährt:

-        Einzelfälle werden kompetent und aus einer Hand abgearbeitet; es gibt einheitliche Ansprechpartner, die sich um alle Belange im Bereich Integration kümmern.

-        Die ehrenamtlichen Integrationskreise vor Ort haben feste Ansprechpartner (Unterstützung bei konkreten Projektideen und der Beantragung von Zuschüssen bzw. Fördermitteln).

-        Die ehrenamtlichen Hausaufgabenhilfen erhalten Fahrtkostenerstattungen (Zusatzleistung des Freistaates, Abwicklung über die Integrationslotsen).

-        Umfangreiches Lehr-, Lern- und Informationsmaterial kann über die Integrationslotsen abgerufen und abgerechnet werden (z. B. zur Mieterqualifizierung).

-        Zusammenarbeit mit dem politischen Integrationsbeauftragten des Landkreises und den Verwaltungen in den 17 Kommunen des Landkreises.

 

Sowohl deutsche und als auch europäische Behörden sprechen von einem weiter steigenden „Migrationsdruck“: So ist offenkundig auch weiterhin damit zu rechnen, dass Menschen nach Deutschland fliehen, um hier Schutz zu suchen.

Es wird deshalb empfohlen, auch zukünftig die Förderung in Anspruch zu nehmen.