Der Tagesordnungspunkt wird in die nichtöffentliche Sitzung verschoben.

 

 

Aus der Beratung

 

a)    Ahorn

 

Dringend erforderlich ist die Erstellung eines Sammlungskonzeptes durch die Museumsleitung und ggfs. durch das externe Planungsbüro

 

Die Kündigung des Mietvertrags Ahorn muss dieses Jahr erfolgen da der Vertrag zum 31.12.2025 ausläuft. Ansonsten verlängert er sich um weitere 10 Jahre. Der Vermieter selbst hat ein 12 monatiges Kündigungsrecht.

 

  • Arbeitsrecht

Es sollte versucht werden die Stunden von Frau Vogler und Frau Chantre anzugleichen damit nicht eine Person alleine im Gebäude ist. Der Stundenansatz von Frau Fendl wird derzeit nicht erreicht. Gegebenenfalls sollte eine Aufstockung von Frau Vogler auf 30 Std. erfolgen. Frau Chantre wäre ebenfalls bereit mehr Stunden zu arbeiten.

Die Verwaltung/Verbandsvorsitzenden werden beauftragt dies abzuklären

 

  • Miniaturen der Stadt Coburg

Wer ist der Besitzer und was soll damit geschehen? Die Gebäude sind in einem äußerst schlechten Zustand, eine Reparatur ist finanziell nicht kalkulierbar.

Eine Rückgabe der Gebäude an die Stadt Coburg wird empfohlen. Der Ankauf erfolgte über Stadt und Land Coburg aktiv GmbH.

Eventuell beim Kloster Veßra erkundigen was dieses Museum lagert, wo und in welcher Menge.

Empfehlung von Seitens des Ausschusses wäre – dass pro Objekt 3-5 Exemplare der am besten erhaltenen Teile verbleiben - die für die Region von kulturellen Wert sind.

Bei Exponaten die unvollständig oder stark beschädigt sind sollte geprüft werden, ob diese weiter behandelt werden sollen oder ob diese nicht gleich entsorgt werden können (z.B. fehlende Räder, Deichsel, Wände usw.)

Sachen die offensichtlich nicht zum Bestand des Museums gehören sollen zurückgegeben werden (alte Stühle/Tische usw.)

 

 

b)    Grub a.F.

 

Wie lange läuft der Mietvertrag in Grub am Forst?
Wäre es denkbar das Gebäude anzukaufen als dauerhafte Lösung anstelle eines Neubaus – dann auch mit Ertüchtigung?

  • Wärmebehandlung

Von Seiten des Ausschusses wird angeregt die Wärmebehandlung in Grub durchzuführen und auf die Anschaffung einer Wärmekammer aus folgenden Gründen zu verzichten:

 

Bindung von personellen Recourcen.

Wo soll der „Container“ stehen der ja auch beschickt werden muss.

Eine Behandlung muss nur einmal ausgeführt werden und nicht mehrfach, dadurch wird die Wärmekammer dann ab einem gewissen Zeitraum überflüssig.

Es sollte geprüft werden ob eine Wärmebehandlung in einem Schreinerei- oder Zimmereibetrieb möglich ist. Gegebenenfalls könnten Einzelteile auch chemisch, mit für Innenräume zugelassenen Mitteln, behandelt werden.