Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

Zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Angebots an Verkehrsleistungen setzen viele Aufgabenträger im ÖPNV auf einen bedarfsorientierten Verkehr. Dieser Verkehr verspricht eine einfache und flexible Nutzung. Die Digitalisierung bietet dabei viele neue Lösungsmöglichkeiten für  Bedarfsverkehre. Sie sind bereits in viele Nahverkehrslösungen integriert und werden auch vom Freistaat Bayern gefördert. Der Fahrgast kann digital nach Angeboten suchen, diese buchen und bezahlen. Ergänzt sind Hintergrundsysteme, die eine Routenverfolgung und Abrechnung für den Aufgabenträger ermöglichen. Im Landkreis Coburg ist für die Rufbussysteme zwar eine digitale Suche und Buchung möglich, es werden aber noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Nachtverkehre in Stadt und Landkreis Coburg funktionieren noch vollständig analog.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist überprüft worden, in wie weit zur Bereitstellung eines verlässlichen (stündlichen) Mobilitätsangebots digitale Lösungen beitragen können. Das gilt in erster Linie für Tagesrandzeiten und in Teilräumen außerhalb der Hauptbedienungsbereiche mit Bus und Schiene.

Denkbar sind Varianten mit und ohne Fahrplanbindung. Außerdem sind bei den Betreibermodellen eine Variante mit eigenständiger Fahrzeugflotte geprüft worden, so wie der Betrieb mit Fahrzeugressourcen der vorhanden Taxi- und Mietwagenunternehmen.

 

Die Bewertung erfolgt letztlich an den Kriterien Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit und ist mit zwei Nutzungsintensitäten abgeprüft worden. Außerdem sind verschiedene Ausbaustufen denkbar.

 

Die Präsentation enthält eine Abschätzung zum Thema Barrierefreiheit, die im Rahmen von Bedarfsverkehren gesonderten Herausforderungen unterliegt.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch keine Umsetzungsempfehlung vorgesehen. Der Freistaat Bayern will mit On-Demand Verkehren flächendeckendes Mobilitätsangebot schaffen und sieht bedarfsorientierte Bedienformen als Chance für flächendeckende Mobilität im ländlichen Raum. Es ist eine breite Unterstützung des Freistaats angekündigt mit Fördermitteln, persönlicher Beratung, Informationsaustausch und Vernetzung. Die

angepassten Förderrichtlinien erlaubt mehr Spielraum.

 


Aus der Beratung

 

Der Vorsitzende schlägt die Durchführung eines Workshops zu den verschiedenen Maßnahmen vor, um mit genügend Zeit alle Aspekte (Angebot, Wirtschaftlichkeit, Fördermöglichkeiten) zu beleuchten und die Beschlussfassung vorzubereiten.