Aus der Beratung

Im Ausschuss für Energie, Umwelt und Mobilität und im Kreistag am 27.04.2023 wurde der Beitritt zum VGN am 01.01.2024 beschlossen. Innerhalb der Kostenaufstellung wurden unter anderem die Einmalkosten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgestellt. Darunter fallen Kosten für Entwerter und Softwareumstellung. Der vom VGN berechnete Kostenbetrag lag bei insgesamt 104.106 Euro. Durch die 90-prozentige Förderung des Freistaates wäre beim Landkreis ein Betrag von knapp 10.500 Euro angefallen.

Anfang Juni kam die Nachricht über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dass dieser Betrag nicht korrekt ist. Seitens des VGN hätte es eine fehlerhafte Kostenberechnung gegeben. Statt 104.106 Euro sind Kosten von 538.947 Euro entstanden. Durch die Förderung des Freistaates erhöht sich der Eigenanteil des Landkreises auf ca. 54.000 Euro.
Im Endbericht wurde davon ausgegangen, dass die laufenden Kosten auf der Schiene jährlich abgerechnet und gefördert werden. Das Staatsministerium hat jedoch entschieden, die laufenden Unterhaltskosten in einer Summe zu fördern. Neben einem zusätzlichen Rechenfehler und einer allgemeinen Preissteigerung entstehen so die Extrakosten. 

Von der Kostenkorrektur sind alle beitrittswilligen Städte und Landkreise gleichermaßen betroffen.

Der Zweckverband VGN hat am 27.06.2023 den Beitritt von Stadt und Landkreis Coburg einstimmig beschlossen. Somit sind auch innerhalb des VGN alle erforderlichen Hindernisse genommen.