Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Widmung der neugebauten Strecke auf eine Länge von insgesamt 521 m vom westlichen Ast des Kreisverkehrsplatzes bei Station 130_1,887 bis Station 130_1,937 und von der vorhandenen Kreisstraße CO 16 mittels eines Kreisverkehrsplatzes bei Station 150_0,000 bis an die Einmündung der St 2204 im Bereich des Friedhofes bei Station 150_0,471 zur Kreisstraße CO 16 in der Baulast des Landkreises Coburg wird zugestimmt.

 

Die Widmung soll zum 01.08.2023 erfolgen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die Widmungsverfügung zu unterzeichnen.

 

 


Sachverhalt

In den Jahren 2008 bis 2009 wurde vom Landkreis Coburg die Kreisstraße CO 16 in Form einer Verlegung bei Seßlach neu gebaut.

 

Die Verlegung der Kreisstraße CO 16 ist im Bereich der Stadt Seßlach aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der historischen Sandsteinbrücken vor der Stadtmauer erforderlich geworden.

 

Am 24.09.2009 erfolgte die Verkehrsfreigabe der neugebauten Kreisstraße CO 16.

 

Die Strecke der neugebauten Kreisstraße CO 16 erfüllt vom westlichen Ast des Kreisverkehrsplatzes bei Station 130_1,887 bis Station 130_1,937 auf eine Länge von 50 m und von der vorhandenen Kreisstraße CO 16 mittels eines Kreisverkehrsplatzes bei Station 150_0,000 bis zur Einmündung der St 2204 im Bereich des Friedhofes bei Station 150_0,471 auf eine Länge von 471 m und damit auf eine Gesamtlänge von 521 m die Funktion einer Kreisstraße und ist daher zu widmen (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

 

Für den Neubau der Kreisstraße CO 16 – Verlegung bei Seßlach ist gem. Art. 6 BayStrWG  ein gesondertes Widmungsverfahren durchzuführen.

 

Als Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG) verfügt der Landkreis Coburg die Widmung.