Beschluss:
Der Widmung der neugebauten Strecke auf eine Länge
von insgesamt 521 m vom westlichen Ast des Kreisverkehrsplatzes bei
Station 130_1,887 bis Station 130_1,937 und von der vorhandenen Kreisstraße CO
16 mittels eines Kreisverkehrsplatzes bei Station 150_0,000 bis an die
Einmündung der St 2204 im Bereich des Friedhofes bei Station 150_0,471 zur Kreisstraße CO 16 in der
Baulast des Landkreises Coburg wird zugestimmt.
Die Widmung soll zum 01.08.2023 erfolgen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die
Widmungsverfügung zu unterzeichnen.
Sachverhalt
In
den Jahren 2008 bis 2009 wurde vom Landkreis
Coburg die Kreisstraße CO 16 in Form einer Verlegung bei Seßlach neu gebaut.
Die
Verlegung der Kreisstraße CO 16 ist im Bereich der Stadt Seßlach aufgrund des
schlechten baulichen Zustandes der historischen Sandsteinbrücken vor der
Stadtmauer erforderlich geworden.
Am 24.09.2009
erfolgte die Verkehrsfreigabe der neugebauten Kreisstraße CO 16.
Die
Strecke der neugebauten Kreisstraße CO 16 erfüllt vom westlichen Ast des
Kreisverkehrsplatzes bei Station 130_1,887 bis Station 130_1,937 auf eine Länge
von 50 m und von der vorhandenen Kreisstraße CO 16 mittels eines
Kreisverkehrsplatzes bei Station 150_0,000 bis zur Einmündung der St 2204 im
Bereich des Friedhofes bei Station 150_0,471 auf eine Länge von 471 m und damit
auf eine Gesamtlänge von 521 m die Funktion einer Kreisstraße und ist daher zu
widmen (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Für
den Neubau der Kreisstraße CO 16 – Verlegung bei Seßlach ist gem. Art. 6
BayStrWG ein gesondertes
Widmungsverfahren durchzuführen.
Als
Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG)
verfügt der Landkreis Coburg die Widmung.