Beschlussvorschlag

Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen werden in das Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg übernommen. Anlage 4 (Alltagsradverkehrsnetzplan) und Anlage 5 (Übersichtskarte Maßnahmen) werden entsprechend ergänzt. Die Verwaltung wird weiterhin mit der stufenweisen Umsetzung in Abstimmung mit den Landkreiskommunen und den weiteren Straßenbaulastträgern beauftragt.

 

Die bereits eingestellten Haushaltsmittel für 2023 ändern sich durch die Ergänzungen im Radverkehrskonzept nicht. In der Umsetzungsplanung der Folgejahre sind die ergänzten Maßnahmen entsprechend ihrer Priorisierung im Konzept zu berücksichtigen. Die Planungen im infrastrukturellen Bereich sind weiterhin zu versteigen und für die nachfolgenden Haushaltsplanungen anzumelden.

 


Sachverhalt

In der 18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Coburg am Donnerstag, 15.12.2022, wurde das Radverkehrskonzept als Grundalge für die weitere Radverkehrsförderung im Landkreis Coburg einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der stufenweisen Umsetzung in Abstimmung mit den Kommunen des Landkreises und den weiteren Straßenbaulastträgern beauftragt.

 

Aus den Abstimmungen und Rückmeldungen der Landkreiskommunen ergaben sich einige Änderungen, Ergänzungen sowie Anpassungen im Radverkehrskonzept, welche nachfolgend aufgelistet sind:

 

  • Anpassungen und Ergänzungen im Netzplan (siehe anhängende PDF „Routenänderungen Radverkehrskonzept gesamt“):
    • Bad Rodach: Änderung der Routenführung über den Marktplatz

    • Ebersdorf b. Coburg: Änderung der Routenführung am Sportplatz VfL Frohnlach und Aufnahme des Radweges entlang der ehemaligen Steinachtalbahn

    • Neustadt b. Coburg: Änderung der Routenführung in Wildenheid

    • Rödental: Aufnahme des Itztalradweges, Aufnahme der Nebenroutenverbindung von der Kläranlage in Waldsachsen bis zur Vorrangroute, Aufnahme der Nebenroutenverbindung von Einberger Kreisel in Richtung Bahnhof

 

  • Ergänzte und geänderte punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen (siehe anhängende PDF „Maßnahmenblätter Radverkehrskonzept neu“):
    • Ebersdorf b. Coburg:
      • M_P44a: Entschärfung der Kurvenradien Begleitweg Friesendorf – Oberfüllbach
      • M_S44a: GuR Steinachtalbahn
      • M_S45a: Radverkehrsanlage Großgarnstadt – Kleingarnstadt
      • M_S46a: GuR Bahnhofstraße – Birkleite

    • Grub a. Forst:
      • M_S49a: GuR Grub am Forst – Zeickhorn

    • Neustadt b. Coburg:
      • M_P41a: Querungshilfe Ortseingang Fürth am Berg
      • M_P42a: Querungshilfe CO11 Fechheim – Blumenrod
      • M_S10: Wirtschaftsweg Fechheim – Blumenrod (Anpassung bestehender Maßnahme)
      • M_S36: Weg an der Röden (Anpassung bestehender Maßnahme)
      • M_S43a: GuR Mupperg – Fürth am Berg

    • Rödental:
      • M_P6: Querungshilfe St2206 Blumenrod (Anpassung bestehender Maßnahme)
      • M_P23: Eimündung Einberger Straße (Anpassung bestehender Maßnahme)

    • Seßlach:
      • M_S48a: GuR südlich KVG

    • Untersiemau:
      • M_P43a: Querungshilfe CO25 Scherneck
      • M_S47a: GuR CO25 nach Ortsausgang Scherneck

 

  • Änderungen im Abschlussbericht (siehe anhängende PDF „Abschlussbericht v1.0.2“:
    • Seite 40: Erläuterungstext zu M_S44a (Ebersdorf b. Cbg., Radweg entlang Steinachtalbahn)

    • Seite 44: Tabelle 8 (Update Anzahl punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen)

    • Seite 60: Text Kapitel 6.4 + Tabelle 9 (Update Anzahl punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen)

    • Seite 62: Update zur Kostenschätzung der Maßnahmen + Update Tabelle 11

    • Anlage 6 (Update Übersicht punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen) – siehe anhängende PDFs „Anlage 6 - Maßnahmenkataster Übersicht Punktuelle Maßnahmen“ und „Anlage 6 - Maßnahmenkataster Übersicht Streckenbezogene Maßnahmen“

 

Nach der Beschlussfassung über die Änderungen und Ergänzungen im Radverkehrskonzept werden Anlage 4 (Radwegenetzplan) und Anlage 5 (Übersichtskarte der Maßnahmen) entsprechend überarbeitet.


Aus der Beratung

 

Kreisrat Christoph Raabs bittet um Erläuterungen zu den geplanten Änderungen „Itztal-Radweg“ und zur erfolgten Berichterstattung in der Tagespresse. Dominik Wank kommt dieser Bitte nach. Kreisrat Marko Steiner erläutert ebenfalls den geplanten Lückenschluss des Radverkehrsnetzes zwischen Rödental – Coburg und die aktuelle Situation (Itzwiesen/FFH-Gebiet, private Grundstücke, landwirtschaftliche Nutzfläche).

 

Weiterhin legt Kreisrat Christoph Raabs seinen Standpunkt zu naturschutzrechtlichen Bedenken dar. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung über die getrennte Abstimmung über die Maßnahme des „Itztal-Radwegs“.

 

Mehrheitlich abgelehnt                                                                                    42 : 6

 

 

 

Im Rahmen der Beratung wird die Anfrage von Kreisrat Udo Döhler, ULB-Fraktion, vom 29.06.2023 beantwortet:

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

Im Radwegkonzept des Landkreises Coburg steht meines Wissens nach die Beseitigung der Gefahrenstelle für Radfahrer im Zuge der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße CO 29 im Bereich Dörfles-Esbach (ca. 600 m) in der obersten Dringlichkeitsstufe. Gleichzeitig planen die Stadt Rödental und die Stadt Coburg einen Freizeitradweg durch das FFH-Gebiet „Itzwiesen“ zwischen der Kläranlage Rödental und der Kleingartenanlage in Cortendorf.

 

Parallel verlaufen:

 

1.    in ca. 100 m Entfernung parallel zum geplanten Weg ein gut ausgebauter Waldweg vom ehem. Munitionsdepot in Waldsachsen bis zur Kleingartenanlage in Cortendorf

2.    Der asphaltierte Radweg „Herzogsweg“, der an die OD der CO 29 in Dörfles-Esbach anschließt und nicht über den BÜ in der Waldsachsener Str. mit Umlaufsperren, sondern über die Waldsachsener Straße zum mit Schranken gesicherten BÜ im Zuge der OD der CO 29 ausgeschildert ist

3.    Der Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße CO 29/Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rödental und Dörfles-Esbach

4.    Der Weg von der Rosenau Richtung Dörfles-Esbach

 

Von Dörfles-Esbach Richtung Coburg gibt es folgende Radwegeverbindungen:

 

1.    Weg südlich der Kasernen Richtung Lauterer Straße in Coburg mit Anbindung an das Gebiet „Bertelsdorfer Höhe“

2.    Den Weg über die Kleingartenanlage Richtung Landratsamt

3.    Den Weg entlang der Niorter Straße in Coburg, zur Lauterer Höhe

4.    Den Geh- und Radweg entlang der Neustadter Straße Richtung Rosenauer Straße in Coburg bzw. Richtung Thüringer Kreuz

5.    Künftig über die Von-Gruner-Straße entlang des Klinikgeländes Richtung Lauterer Straße in Coburg

 

Nun meine Fragen:

 

1.    Laufen im Fachbereich Tiefbau schon Gespräche bzw. Planungen für die Anlegung eines Geh- und Radweges entlang der OD Dörfles-Esbach der CO 29 zusammen mit der Gemeinde Dörfles-Esbach?

Antwort:
Ja, es gab ein erstes Gespräch zur Koordination von Deckenbau (Zuständigkeit Landkreis Coburg) und Kanalbaumaßnahme (Zuständigkeit Gemeinde Dörfles-Esbach), bei der auch die Möglichkeit der Neuanlage eines kombinierten Geh- und Radweges in der OD angesprochen wurde. Konkrete Planungen für das Anlegen eines Geh- und Radweges entlang der CO 29 (OD Dörfles-Esbach) laufen noch nicht. Die Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende in der OD Dörfles-Esbach ist nicht zuletzt durch die Erstellung des Radverkehrskonzeptes nochmals deutlich geworden. Entlang des benannten Abschnittes verläuft eine der drei Vorrangrouten, die als Radschnellverbindung für den überörtlichen Alltagsradverkehr ein durchgängig schnelles, direktes und geradliniges Radfahren in und von der Coburger Innenstadt ermöglichen soll.
Die derzeitige Führung des Radverkehrs auf den beidseitig zu schmalen Schutzstreifen entlang der vielbefahrenen CO 29 stellt keine attraktive und zielführende Radverkehrsanlage dar. Die Ausführung der als Sofortmaßnahme vorgesehenen Verbreiterung des Schutzstreifens ist erst nach Klärung des Zeitrahmens für die erforderlichen Decken- und Kanalbauarbeiten in der OD festzulegen.

Die Errichtung eines eigenständigen Geh- und Radweges würde die Führung des Radverkehrs deutlich sicherer und attraktiver machen, weshalb diese Maßnahme mit hoher Priorität im Radverkehrskonzept vermerkt wurde.

Hintergrund des Gesprächs zwischen dem Fachbereich Tiefbau und der Gemeinde Dörfles-Esbach war der Umstand, dass der Zustand in der OD sich so sehr verschlechtert hat, dass der Landkreis zur Fahrbahnsanierung zeitnah eine Deckenbaumaßnahme plant. Die Gemeinde Dörfles-Esbach muss nach Informationen aus dem Jahr 2014 im benannten Streckenabschnitt noch Kanalbauarbeiten durchführen. Da die CO 29 als Zu- und Abbringer der Autobahn A73 eine hohe Pkw- und Lkw-Belastung aufweist, sollten die beiden Baumaßnahmen unbedingt zeitgleich durchgeführt werden, um eine längere baulich bedingte Beeinträchtigung des Pkw- und Lkw-Verkehrs zu vermeiden.
Deshalb verständigten sich beide Parteien darauf, die Maßnahmen Kanalbau und Deckenbau zeitgleich im Rahmen einer Baumaßnahme durchführen zu wollen und dabei auch gleich die Errichtung eines Geh- und Radweges mit erfolgen soll.

2.    Wenn ja, wie dringlich werden diese Planungen verfolgt?

Antwort:
Ende Juli 2023 soll es nochmal eine Rücksprache zwischen der Gemeinde Dörfles-Esbach und dem Fachbereich Tiefbau geben, in der eine grobe Terminplanung zur Verwirklichung der Kanalarbeiten (Zuständigkeit Gemeinde Dörfles-Esbach) und des Decken- und Radwegebaus (Zuständigkeit Landkreis Coburg) besprochen werden soll. Sowohl für Kanal- als auch Radwegebau sind zunächst die jeweiligen Fördermöglichkeiten abzuklären, daraus ergibt sich dann der Zeitplan zur Erstellung der Entwurfsunterlage.

 

 

3.    Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Antwort:
Darüber können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Neben den zeitlichen Zwängen hinsichtlich des Förderverfahrens sind die erforderlichen Mittel sowohl in der Gemeinde Dörfles-Esbach als auch beim Landkreis Coburg in die Investitionsplanung aufzunehmen und durch die Gremien auch bereitzustellen. Erst nach der Abstimmung Ende Juli können nähere Auskünfte über einen groben Zeitplan der Maßnahmenumsetzung gegeben werden.

 

Sollte in absehbarer Zeit mit dem Neubau eines Geh- und Radweges in der OD Dörfles Esbach im Zuge der CO 29 zu rechnen sein, fällt eine der Hauptbegründungen für den Neubau eines Radweges zwischen Rödental und Coburg durch ein FFH-Gebiet weg. Die dafür vorgesehenen Fördermittel wären viel sinnvoller für die Anlegung des Radwegs durch Dörfles-Esbach angelegt.

 

Meiner Ansicht nach braucht es keine weiteren Parallelstrukturen im Radwegenetz zwischen Rödental und Dörfles-Esbach, wenn der Lückenschluss in Dörfles-Esbach erfolgt, denn dieser Weg ist dann sicher, nachts beleuchtet und auch in der schlechten Jahreszeit nicht nur im Freizeitradverkehr sondern auch im Alltagsradverkehr zur Arbeit, zur Schule und zum Einkaufen nutzbar.

 

Anregung meinerseits:

Zur besseren Befahrbarkeit des Weges südlich der Itzwiesen im Bausenberg könnte dieser durch den Neubau einer max. 200 m langen Verbindung von diesem Weg an den nördlich der Gärten verlaufenden Weg angebunden werden. Diese Verbindung würde dann, wie der geplante Itzwiesenweg, an die Gärtnersleite in Coburg anschließen. Damit würde die Steigung im Zuge der Cortendorfer Straße Richtung „Hexenhäusl“ umgangen. Dieser Abschnitt liegt aber meines Wissens nach auf dem Gebiet der Stadt Coburg.