Beschlussvorschlag
Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen werden in das Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg übernommen. Anlage 4 (Alltagsradverkehrsnetzplan) und Anlage 5 (Übersichtskarte Maßnahmen) werden entsprechend ergänzt. Die Verwaltung wird weiterhin mit der stufenweisen Umsetzung in Abstimmung mit den Landkreiskommunen und den weiteren Straßenbaulastträgern beauftragt.
Die bereits eingestellten Haushaltsmittel für 2023 ändern sich durch die Ergänzungen im Radverkehrskonzept nicht. In der Umsetzungsplanung der Folgejahre sind die ergänzten Maßnahmen entsprechend ihrer Priorisierung im Konzept zu berücksichtigen. Die Planungen im infrastrukturellen Bereich sind weiterhin zu versteigen und für die nachfolgenden Haushaltsplanungen anzumelden.
Sachverhalt
In der 18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Coburg am Donnerstag, 15.12.2022, wurde das Radverkehrskonzept als Grundalge für die weitere Radverkehrsförderung im Landkreis Coburg einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der stufenweisen Umsetzung in Abstimmung mit den Kommunen des Landkreises und den weiteren Straßenbaulastträgern beauftragt.
Aus den Abstimmungen und Rückmeldungen der Landkreiskommunen ergaben sich einige Änderungen, Ergänzungen sowie Anpassungen im Radverkehrskonzept, welche nachfolgend aufgelistet sind:
- Anpassungen und Ergänzungen im Netzplan (siehe anhängende PDF „Routenänderungen Radverkehrskonzept gesamt“):
- Bad Rodach: Änderung der
Routenführung über den Marktplatz
- Ebersdorf b. Coburg:
Änderung der Routenführung am Sportplatz VfL Frohnlach und Aufnahme des
Radweges entlang der ehemaligen Steinachtalbahn
- Neustadt b. Coburg:
Änderung der Routenführung in Wildenheid
- Rödental: Aufnahme des Itztalradweges, Aufnahme der Nebenroutenverbindung von der Kläranlage in Waldsachsen bis zur Vorrangroute, Aufnahme der Nebenroutenverbindung von Einberger Kreisel in Richtung Bahnhof
- Ergänzte und geänderte punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen (siehe anhängende PDF „Maßnahmenblätter Radverkehrskonzept neu“):
- Ebersdorf b. Coburg:
- M_P44a: Entschärfung der Kurvenradien Begleitweg Friesendorf – Oberfüllbach
- M_S44a: GuR Steinachtalbahn
- M_S45a: Radverkehrsanlage Großgarnstadt – Kleingarnstadt
- M_S46a: GuR
Bahnhofstraße – Birkleite
- Grub a. Forst:
- M_S49a: GuR Grub am
Forst – Zeickhorn
- Neustadt b. Coburg:
- M_P41a: Querungshilfe Ortseingang Fürth am Berg
- M_P42a: Querungshilfe CO11 Fechheim – Blumenrod
- M_S10: Wirtschaftsweg Fechheim – Blumenrod (Anpassung bestehender Maßnahme)
- M_S36: Weg an der Röden (Anpassung bestehender Maßnahme)
- M_S43a: GuR Mupperg –
Fürth am Berg
- Rödental:
- M_P6: Querungshilfe St2206 Blumenrod (Anpassung bestehender Maßnahme)
- M_P23: Eimündung
Einberger Straße (Anpassung bestehender Maßnahme)
- Seßlach:
- M_S48a: GuR südlich KVG
- Untersiemau:
- M_P43a: Querungshilfe CO25 Scherneck
- M_S47a: GuR CO25 nach Ortsausgang Scherneck
- Änderungen im Abschlussbericht (siehe anhängende PDF „Abschlussbericht v1.0.2“:
- Seite 40:
Erläuterungstext zu M_S44a (Ebersdorf b. Cbg., Radweg entlang
Steinachtalbahn)
- Seite 44: Tabelle 8
(Update Anzahl punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen)
- Seite 60: Text Kapitel
6.4 + Tabelle 9 (Update Anzahl punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen)
- Seite 62: Update zur
Kostenschätzung der Maßnahmen + Update Tabelle 11
- Anlage 6 (Update Übersicht punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen) – siehe anhängende PDFs „Anlage 6 - Maßnahmenkataster Übersicht Punktuelle Maßnahmen“ und „Anlage 6 - Maßnahmenkataster Übersicht Streckenbezogene Maßnahmen“
Nach der Beschlussfassung über die Änderungen und Ergänzungen im Radverkehrskonzept werden Anlage 4 (Radwegenetzplan) und Anlage 5 (Übersichtskarte der Maßnahmen) entsprechend überarbeitet.
Aus der Beratung
Kreisrat Christoph Raabs bittet um Erläuterungen zu den geplanten Änderungen „Itztal-Radweg“ und zur erfolgten Berichterstattung in der Tagespresse. Dominik Wank kommt dieser Bitte nach. Kreisrat Marko Steiner erläutert ebenfalls den geplanten Lückenschluss des Radverkehrsnetzes zwischen Rödental – Coburg und die aktuelle Situation (Itzwiesen/FFH-Gebiet, private Grundstücke, landwirtschaftliche Nutzfläche).
Weiterhin legt Kreisrat Christoph Raabs seinen Standpunkt zu naturschutzrechtlichen Bedenken dar. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung über die getrennte Abstimmung über die Maßnahme des „Itztal-Radwegs“.
Mehrheitlich abgelehnt 42 : 6
Im Rahmen der Beratung wird die Anfrage von Kreisrat Udo Döhler,
ULB-Fraktion, vom 29.06.2023 beantwortet:
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Im Radwegkonzept des Landkreises
Coburg steht meines Wissens nach die Beseitigung der Gefahrenstelle für
Radfahrer im Zuge der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße CO 29 im Bereich
Dörfles-Esbach (ca. 600 m) in der obersten Dringlichkeitsstufe. Gleichzeitig
planen die Stadt Rödental und die Stadt Coburg einen Freizeitradweg durch das
FFH-Gebiet „Itzwiesen“ zwischen der Kläranlage Rödental und der
Kleingartenanlage in Cortendorf.
Parallel verlaufen:
1.
in
ca. 100 m Entfernung parallel zum geplanten Weg ein gut ausgebauter Waldweg vom
ehem. Munitionsdepot in Waldsachsen bis zur Kleingartenanlage in Cortendorf
2.
Der
asphaltierte Radweg „Herzogsweg“, der an die OD der CO 29 in Dörfles-Esbach
anschließt und nicht über den BÜ in der Waldsachsener Str. mit Umlaufsperren,
sondern über die Waldsachsener Straße zum mit Schranken gesicherten BÜ im Zuge
der OD der CO 29 ausgeschildert ist
3.
Der
Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße CO 29/Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Rödental und Dörfles-Esbach
4.
Der
Weg von der Rosenau Richtung Dörfles-Esbach
Von Dörfles-Esbach Richtung Coburg gibt es
folgende Radwegeverbindungen:
1.
Weg
südlich der Kasernen Richtung Lauterer Straße in Coburg mit Anbindung an das
Gebiet „Bertelsdorfer Höhe“
2.
Den
Weg über die Kleingartenanlage Richtung Landratsamt
3.
Den
Weg entlang der Niorter Straße in Coburg, zur Lauterer Höhe
4.
Den
Geh- und Radweg entlang der Neustadter Straße Richtung Rosenauer Straße in
Coburg bzw. Richtung Thüringer Kreuz
5.
Künftig
über die Von-Gruner-Straße entlang des Klinikgeländes Richtung Lauterer Straße
in Coburg
Nun meine Fragen:
1.
Laufen
im Fachbereich Tiefbau schon Gespräche bzw. Planungen für die Anlegung eines
Geh- und Radweges entlang der OD Dörfles-Esbach der CO 29 zusammen mit der
Gemeinde Dörfles-Esbach?
Antwort:
Ja, es gab ein erstes Gespräch zur Koordination von Deckenbau (Zuständigkeit
Landkreis Coburg) und Kanalbaumaßnahme (Zuständigkeit Gemeinde Dörfles-Esbach),
bei der auch die Möglichkeit der Neuanlage eines kombinierten Geh- und Radweges
in der OD angesprochen wurde. Konkrete Planungen für das Anlegen eines Geh- und
Radweges entlang der CO 29 (OD Dörfles-Esbach) laufen noch nicht. Die
Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende in der OD
Dörfles-Esbach ist nicht zuletzt durch die Erstellung des Radverkehrskonzeptes
nochmals deutlich geworden. Entlang des benannten Abschnittes verläuft eine der
drei Vorrangrouten, die als Radschnellverbindung für den überörtlichen
Alltagsradverkehr ein durchgängig schnelles, direktes und geradliniges
Radfahren in und von der Coburger Innenstadt ermöglichen soll.
Die derzeitige Führung des Radverkehrs auf den beidseitig zu schmalen
Schutzstreifen entlang der vielbefahrenen CO 29 stellt keine attraktive und
zielführende Radverkehrsanlage dar. Die Ausführung der als Sofortmaßnahme
vorgesehenen Verbreiterung des Schutzstreifens ist erst nach Klärung des
Zeitrahmens für die erforderlichen Decken- und Kanalbauarbeiten in der OD
festzulegen.
Die Errichtung eines eigenständigen Geh- und Radweges würde die Führung des
Radverkehrs deutlich sicherer und attraktiver machen, weshalb diese Maßnahme
mit hoher Priorität im Radverkehrskonzept vermerkt wurde.
Hintergrund des Gesprächs zwischen dem Fachbereich Tiefbau und der Gemeinde
Dörfles-Esbach war der Umstand, dass der Zustand in der OD sich so sehr
verschlechtert hat, dass der Landkreis zur Fahrbahnsanierung zeitnah eine
Deckenbaumaßnahme plant. Die Gemeinde Dörfles-Esbach muss nach Informationen
aus dem Jahr 2014 im benannten Streckenabschnitt noch Kanalbauarbeiten
durchführen. Da die CO 29 als Zu- und Abbringer der Autobahn A73 eine hohe Pkw-
und Lkw-Belastung aufweist, sollten die beiden Baumaßnahmen unbedingt
zeitgleich durchgeführt werden, um eine längere baulich bedingte
Beeinträchtigung des Pkw- und Lkw-Verkehrs zu vermeiden.
Deshalb verständigten sich beide Parteien darauf, die Maßnahmen Kanalbau und
Deckenbau zeitgleich im Rahmen einer Baumaßnahme durchführen zu wollen und
dabei auch gleich die Errichtung eines Geh- und Radweges mit erfolgen soll.
2.
Wenn
ja, wie dringlich werden diese Planungen verfolgt?
Antwort:
Ende Juli 2023 soll es nochmal eine Rücksprache zwischen der Gemeinde
Dörfles-Esbach und dem Fachbereich Tiefbau geben, in der eine grobe Terminplanung
zur Verwirklichung der Kanalarbeiten (Zuständigkeit Gemeinde Dörfles-Esbach)
und des Decken- und Radwegebaus (Zuständigkeit Landkreis Coburg) besprochen
werden soll. Sowohl für Kanal- als auch Radwegebau sind zunächst die jeweiligen
Fördermöglichkeiten abzuklären, daraus ergibt sich dann der Zeitplan zur
Erstellung der Entwurfsunterlage.
3.
Wenn
ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Antwort:
Darüber können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Aussagen
getroffen werden. Neben den zeitlichen Zwängen hinsichtlich des
Förderverfahrens sind die erforderlichen Mittel sowohl in der Gemeinde Dörfles-Esbach
als auch beim Landkreis Coburg in die Investitionsplanung aufzunehmen und durch
die Gremien auch bereitzustellen. Erst nach der Abstimmung Ende Juli können
nähere Auskünfte über einen groben Zeitplan der Maßnahmenumsetzung gegeben
werden.
Sollte
in absehbarer Zeit mit dem Neubau eines Geh- und Radweges in der OD Dörfles
Esbach im Zuge der CO 29 zu rechnen sein, fällt eine der Hauptbegründungen für
den Neubau eines Radweges zwischen Rödental und Coburg durch ein FFH-Gebiet
weg. Die dafür vorgesehenen Fördermittel wären viel sinnvoller für die Anlegung
des Radwegs durch Dörfles-Esbach angelegt.
Meiner
Ansicht nach braucht es keine weiteren Parallelstrukturen im Radwegenetz
zwischen Rödental und Dörfles-Esbach, wenn der Lückenschluss in Dörfles-Esbach
erfolgt, denn dieser Weg ist dann sicher, nachts beleuchtet und auch in der
schlechten Jahreszeit nicht nur im Freizeitradverkehr sondern auch im
Alltagsradverkehr zur Arbeit, zur Schule und zum Einkaufen nutzbar.
Anregung
meinerseits:
Zur
besseren Befahrbarkeit des Weges südlich der Itzwiesen im Bausenberg könnte
dieser durch den Neubau einer max. 200 m langen Verbindung von diesem Weg an
den nördlich der Gärten verlaufenden Weg angebunden werden. Diese Verbindung
würde dann, wie der geplante Itzwiesenweg, an die Gärtnersleite in Coburg anschließen.
Damit würde die Steigung im Zuge der Cortendorfer Straße Richtung „Hexenhäusl“
umgangen. Dieser Abschnitt liegt aber meines Wissens nach auf dem Gebiet der
Stadt Coburg.