Beschluss: einstimmig

Beschluss

Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung in den Geschäftsgang verwiesen.

 

Vor der konkreten Bearbeitung ist durch die Verwaltung ein Betrag für eine mögliche Förderung zu eruieren. Das zuständige Gremium ist zu beteiligen.

 


Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16.05.2023 stellt Kreisrat Rolf Rosenbauer folgenden Antrag:

 

Die Thematik eines landkreisweiten, einheitlichen Förderprogramms für den dezentralen Ausbau regenerativer Energiekonzepte, ausgestattet mit entsprechende Fördermittel, finanziert aus dem Kreishaushalt über die Kreisumlage, ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität zur Vorberatung zu behandeln.

 

Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

 


Aus der Beratung

Kreisrat Ernst-Wilhelm Geiling verweist darauf, dass bei der Konzepterarbeitung die kommunalen Versorger nicht außer Acht gelassen werden sollen. Er sieht diese unter Umständen durch das Förderprogramm bedroht.

 

Landrat Sebastian Straubel macht deutlich, dass die Umsetzung des Antrages Haushaltsmittel sowie weiteres Personal bindet.

Bei Umsetzung sollen die bestehenden Verfahren, die es bereits in den Landkreiskommunen gibt, mit verknüpft werden.