Beschlussvorschlag
Alternative:
a)
Allen
beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern wird für die Monate September
bis Dezember 2023 das Deutschland-Ticket zur Verfügung gestellt.
Die zusätzlich erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca.
40.000 Euro werden hiermit genehmigt.
b)
Den
beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern, deren Fahrkosten auf dem
Schulweg über 49 Euro pro Monat liegen, wird für die Monate September bis
Dezember 2023 das Deutschland-Ticket zur Verfügung gestellt.
Allen anderen beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern wird für
diesen Zeitraum die bisherige Fahrkarte kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese
haben allerdings die Möglichkeit, sich selbst um die Beschaffung eines
Deutschland-Tickets zu kümmern und die Fahrtkosten zur Erstattung einzureichen.
Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten in Höhe der bisherigen
Fahrkarte.