Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Alternative:

 

a)    Allen beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern wird für die Monate September bis Dezember 2023 das Deutschland-Ticket zur Verfügung gestellt.
Die zusätzlich erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 40.000 Euro werden hiermit genehmigt.

 

 

b)    Den beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern, deren Fahrkosten auf dem Schulweg über 49 Euro pro Monat liegen, wird für die Monate September bis Dezember 2023 das Deutschland-Ticket zur Verfügung gestellt.

Allen anderen beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern wird für diesen Zeitraum die bisherige Fahrkarte kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese haben allerdings die Möglichkeit, sich selbst um die Beschaffung eines Deutschland-Tickets zu kümmern und die Fahrtkosten zur Erstattung einzureichen.

Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten in Höhe der bisherigen Fahrkarte.