Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Um den Herausforderungen im Bereich der Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger zu begegnen, sollen gemeinsame Strategien aller Akteure im Pflegebereich entwickelt werden. Die Implementierung einer regionalen Pflegekonferenz für Stadt und Landkreis Coburg wird beschlossen. In die regionale Pflegekonferenz sowie die Steuerungsgruppe entsendet der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren drei Mitglieder:

 

  • Dr. Wolfgang Hasselkus

  • Heidi Bauersachs

  • Karin Ritz

Sachverhalt

Ausgangslage

Auf Einladung der Wohlfahrtsverbände, die stationäre und ambulante Pflegeleistungen in der Region Coburg anbieten, fand am 23.01.2023 ein Fachgespräch zum Thema „Strukturwandel in der Pflege und Betreuung“ statt. Anlass der Zusammenkunft war die prekäre Situation, in der sich die Träger in mehrerlei Hinsicht befinden und die daraus resultierenden, sich bereits abzeichnenden und insbesondere zu erwartenden, Versorgungsengpässe.

 

Die anwesenden Trägervertreter, Vertreter der Kranken- und Pflegekasse, des Landkreises und der Stadt Coburg sowie die Landtagsabgeordneten betonten die Notwendigkeit regelmäßiger Treffen, um gemeinsam Strategien zur Versorgungsicherheit der Pflegebedürftigen in der Region Coburg zu entwickeln.

 

Ziel ist es, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu sichern und zu optimieren, indem Versorgungsstrukturen stabilisiert, weiterentwickelt, angepasst und ggf. neu aufgestellt werden.

 

Als formale Struktur bietet sich die Implementierung einer regionalen Pflegekonferenz nach §8a SGB XI an.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Handlungsleitlinien für regionale Pflegekonferenzen

§8 SGB XI beschreibt die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei der die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen eng zusammenarbeiten. Zum Ausbau leistungsfähiger, regional gegliederter, ortsnaher und aufeinander abgestimmter pflegerischer Versorgungsstrukturen sieht § 8a SGB XI die Einrichtung regionaler Pflegekonferenzen vor.

 

Zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung in Landkreisen und kreisfreien Städten können nach § 8a Abs. 3 SGB XI regionale Pflegekonferenzen nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften installiert werden. Die Pflegekassen wirken bei der Erstellung einvernehmlicher Empfehlungen zur Sicherstellung der pflegerischen Infrastruktur mit.

 

Der Aufbau regionaler Ausschüsse zur Beratung über Fragen der vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen in den Bayerischen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ist in Art. 77a Abs. 2 AGSG verankert. Näheres zum Verfahren regelt §49 AVSG. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege soll über die vor Ort getroffenen Empfehlungen informiert werden.

 

Die Funktion regionaler Pflegekonferenzen umfasst die

-           Entscheidungs- und Steuerungsfunktion

-           Verbindliche Zusammenarbeit auf Grundlage einer Vereinbarung

-           Abstimmung der örtlichen Versorgungsangebote

-           Erarbeitung gemeinsamer Strategien und Empfehlungen

-           Politische Beratung

 

Der Kreis der Teilnehmenden bezieht nach Möglichkeit Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im regionalen Kontext der Pflege ein. Insbesondere Entscheidungsträger der Kommunen und dem Handlungsfeld Pflege und Gesundheit sowie Fachämter der Gebietskörperschaften, Leitungen lokaler Leistungserbringer sowie örtlicher Netzwerke, aber auch Seniorenbeauftragte und Vertreter von Pflegebedürftigen sollen der Konferenz angehören. Die Teilnahme der Pflegekasse ist verbindlich. Damit können die Treffen eine Größenordnung von mehr als 40 Personen erreichen.

 

Gemäß der Bayerischen Verordnung gibt sich die regionale Pflegekonferenz eine Geschäftsordnung und tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Empfohlen wird, weitere Arbeitsgruppen bzw. Expertenrunden einzuberufen und vorhandene Strukturen einzubinden, um ausgewählte Themenbereiche zu bearbeiten.

 

Struktur und Konzept einer regionalen Pflegekonferenz in der Region Coburg

Das seniorenpolitische Gesamtkonzept, inklusive der Pflegebedarfsplanung dienen als Grundlage für eine Landkreisstrategie. Im Landkreis Coburg bestehen ein breites Angebot im Bereich Pflege und Betreuung sowie verschiedene Arbeitsgruppen und Netzwerke (grafische Übersicht in der Anlage). Einige Angebote, Dienstleistungen und Netzwerke erstrecken sich auf das gesamte Gebiet von Stadt und Landkreis Coburg und in Teilen auch darüber hinaus. Allerdings existieren keine formale, übergeordnete, planerische Struktur und keine Gesamtsteuerung für Stadt und Landkreis Coburg im Bereich der Altenhilfe und Pflegeinfrastruktur. Insbesondere in Bezug auf die pflegerische Versorgungsstruktur für Stadt und Landkreis erscheint es zweckmäßig, gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten. Erstrebenswert ist es, eine gemeinsame regionale Pflegekonferenz für Stadt und Landkreis Coburg zu errichten.

 

Der Hauptversammlung der regionalen Pflegekonferenz sollten insbesondere folgende Mitglieder angehören: Landrat, Oberbürgermeister sowie mindestens eine Vertretung der Bürgermeister kreisangehöriger Städte und Gemeinden, ein Vertreter der Pflegekasse, die lokalen Leistungserbringer der pflegerischen Versorgung, Fachämter des Landratsamtes und der Stadt Coburg und Seniorenbeauftragte. Weitere Mitglieder werden von den genannten Hauptakteuren nominiert.

 

Im Gesamtkonzept der regionalen Pflegekonferenz sollten die vorhandenen Strukturen in Stadt und Landkreis genutzt und integriert werden. Darüber hinaus sollte eine Steuerungsgruppe eingesetzt werden, die sich aus einem kleineren Kreis zusammensetzt und die Vorbereitung der örtlichen Pflegekonferenz übernimmt. Die wichtigsten fachlichen Vertreterinnen und Vertreter arbeiten die aktuelle Strategie gemeinsam aus und konzertieren und koordinieren die Ziele und Aufgaben für ein zielgerichtetes Arbeiten in der Gesamtkonferenz und ihren Arbeitsgruppen. Zur Unterstützung der Gesamtkonferenz wird eine Geschäftsführung ernannt, die die Sitzungen auf Vorschlag der Steuerungsgruppe vor- und nachbereitet, für die Organisation der Sitzungen verantwortlich ist und das Protokoll führt. Mit der organisatorischen Bearbeitung wird, wie vom StmGP empfohlen, die Gesundheitsregion beauftragt.

 

 

Das Verfahren zur Errichtung einer gemeinsamen regionalen Pflegekonferenz ist mit der Stadt Coburg abgesprochen. Beide Gebietskörperschaften übertragen die Geschäftsführung der Gesundheitsregion+. Die jeweiligen Fachreferate und Fachbereiche aus dem Landkreis und der Stadt Coburg beteiligen sich auf allen Ebenen.

 

Personeller Aufwand

Für den Landkreis Coburg übernimmt der Planungsstab Landkreisentwicklung Bereich Soziales, Bildung und Kultur das Thema der regionalen Pflegeregionen in sozialplanerischer Hinsicht. Die regionale Pflegekonferenz wird fachlich von der Fachbereichsleitung Senioren im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und der Pflegebedarfsplanung begleitet und bearbeitet. Die organisatorische Planung, Abwicklung und Nachbereitung der regionalen Pflegekonferenzen sowie der Steuerungsgruppe bearbeitet die Gesundheitsregion+. Zusätzlich begleitet die Gesundheitsregion+ jene Arbeitsgruppen, die thematisch in den deren Bereich fallen.


Aus der Beratung

 

Der Vorsitzende informiert über die anstehenden Termine:

 

1. Sitzung der Steuerungsgruppe:     03.07.2023

Pflegekonferenz:                                September 2023

 

 

 

Aufgrund der Themenfülle bittet Kreisrat Rainer Mattern darum, den Fokus auf einige Hauptthemen zu legen, um nicht vom eigentlichen Thema abzukommen.