Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 39

Beschlussvorschlag

Bei der Ersatzbeschaffung von Reifen für Fahrzeuge im Eigentum des Landkreises ist der Erwerb runderneuerter Reifen in die Prüfung einzubeziehen. Bei der Entscheidung, welche Reifen erworben werden, sind neben dem Kriterium der Nachhaltigkeit wirtschaftliche, sicherheitsrelevante und qualitative Erwägungen zu berücksichtigen.“


Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.04.2023 beantragt die ödp Folgendes:

 

Der Kreistag möge beschließen, dass bei der Reifenersatzbeschaffung für landkreiseigene Fahrzeuge grundsätzlich runderneuerte Reifen eingekauft werden müssen, es sei denn, es wird keine zulässige Reifengröße als „Runderneuerter Reifen“ am Markt angeboten.

 

Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus wirtschaftlichen Aspekten greift die Landkreisverwaltung zumeist auf Leasingfahrzeuge zurück. Diese sind vom Leasinggeber mit einer entsprechenden – neuen oder neuwertigen – Sommer- und Winterbereifung ausgestattet. Innerhalb des Leasingzeitraums ist daher ein Tausch
der Reifensätze in der Regel nicht erforderlich.

 

Bei den vom Landratsamt gekauften Fahrzeugen steht der Tausch von Reifensätzen nach entsprechendem Verschleiß von Zeit zu Zeit und je nach Nutzung des Reifensatzes an. Aufbereitete Reifen sind günstiger in der Anschaffung. Zudem schont das Recycling die Umwelt. Ohne Nachhaltigkeitskriterium schneiden runderneuerte Reifen bei ADAC-Tests in den vergangenen Jahren jedoch in meisten Fällen mit Ergebnissen ab, die sie ins hintere Mittelfeld des Ranking der Vergleichstests bringt. Laut TÜV Süd liegt dies daran, dass im Vergleich zum Premiumreifen Qualitätseinbußen, vor allem bei höheren Geschwindigkeiten, nach wie vor bei runderneuerten Reifen nicht ausgeschlossen sind. Daher wird empfohlen, je nach Einzelfall zu entscheiden.

 

Deshalb wird folgende geänderte Beschlussfassung empfohlen: