Beschlussvorschlag
Beim Landkreis liegen keinerlei Ausbauabsichten oder aus
Verkehrssicherheitsgründen bedingte Umbaumaßnahmen am Netzknoten 5632004
(Kreuzung Mühlenstraße/Coburger Straße in Neustadt bei Coburg) vor.
Wegen der geplanten Auflassung
des Bahnübergangs der Kreisstraße CO 14 (Mühlenstraße) in Bahn-km 14,606 und
Ersatz durch einen Eisenbahnüberführung in Bahn-km 14,570 der DB - Strecke
Coburg - Lauscha (5121) werden Anpassungen des betroffenen Straßennetzes
erforderlich. Dabei ist der vorgenannten Netzknoten mit einem
Kreisverkehrsplatz auszuführen, weil sich dies in der Entwurfsplanung als
wirtschaftlichste Variante herausgestellt hat.
Die wegen der Baudurchführung durch den Landkreis erforderliche
Vorfinanzierung anfallender Kosten ist aus der Haushaltsstelle 6514.9820 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeit gültigen, am 16.02.2023 beschlossenen Investitionsprogramm
2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 94 die
Beteiligung an der Eisenbahnunterführung in Neustadt b. Coburg und unter 95 die
Beteiligung am Kreisverkehrsplatz CO11/CO14/ Coburger Str. in Neustadt/Cbg.
vorgesehen.
In einer ersten Stellungnahme des Eisenbahnbundesamts gegenüber der
DBNetz AG zur Genehmigung der Baumaßnahme wurden weitere Unterlagen
nachgefordert. Neben Bestandsplänen des bestehenden Bahnübergangs mit
anschließenden Straßen unter anderem auch ein Beschluss des Landkreises und der
Stadt Neustadt zur Ausführung des Kreisverkehrsplatzes. Ohne diese Unterlagen
würde keine weitere Bearbeitung des Antrages erfolgen, bzw. eine ablehnende
Stellungnahme erfolgen.
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass zum
verkehrssicheren Anschluss der neuen Straßenunterführung an die Kreisstraße CO
11 (Mühlenstraße) und die Ortsstraße „Coburger Straße“ ein Umbau der
bestehenden, lichtzeichengeregelten Kreuzung erforderlich wird. Im
Kostenvergleich zwischen Neuanlage eines lichtzeichengeregelten Knotenpunktes
und Neubau eines Kreisverkehrsplatzes wurde die Lösung mittels KVP als die
wirtschaftlichere Variante ermittelt. Daher streben Landkreis und Stadt bei der
Anpassung des Straßennetzes durch die Auflassung des Bahnüberganges den Bau
eines Kreisverkehrsplatzes an.
Dazu muss der Kreisverkehrsplatz vom Eisenbahnbundesamt als
kreuzungsbedingt anerkannt werden. Um diese Entscheidung positiv mit zu
beeinflussen ist es erforderlich, dass der Landkreis klar darstellt, dass der
Kreuzungsumbau allein durch die Auflassung des Bahnüberganges bedingt ist. Ein
Umbau des Knotens darf weder aus Gründen der Verkehrssicherheit kurz- bis
mittelfristig oder auch wegen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse langfristig
erforderlich oder geplant sein.
Der geforderte Beschluss dazu ist dringend zu fassen, da bei
Nichtvorlage die Gefahr besteht, dass die gesamte Kreuzungsmaßnahme mit der
Bahn erheblich in die Länge gezogen wird, bzw. vielleicht sogar gänzlich zu
scheitern droht.
Gemäß Planungsvereinbarungen der Stadt mit der Bahn und der Stadt mit
dem Landkreis werden die weiteren Unterlagen vom beauftragten Ingenieurbüro
SRP, Kronach, bzw. durch die DBNetz AG selbst erstellt und dann dem
Eisenbahnbundesamt zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Unter HHSt. 1.6514.9820 sind ausreichend Mittel für den Anteil des
Landkreises an den laufenden Planungskosten eingestellt.
Durch die Auflassung des Bahnüberganges mit Neubau einer
Straßenunterführung und eines Kreisverkehrsplatzes wird der Verkehrsfluss
gleichmäßiger, so dass weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge erforderlich
werden. Dies spart zum einen Kraftstoff, zum anderen werden die dadurch
hervorgerufenen Lärmemissionen reduziert. Der Wegfall von längeren Wartezeiten
am Bahnübergang und der Lichtsignalanlage reduziert den Ausstoß von
Schadstoffen und die Lärmbelastung der Anwohner darüber hinaus noch einmal.
Einen weiteren Beitrag zur Minderung von Lärm trägt die gleichmäßige
Fahrbahnoberfläche mit einem erheblich verringerten Abrollgeräusch dazu. Damit
ergibt sich für Mensch und Fauna eine deutlich wahrnehmbare verminderte
Geräuschbelastung.
Darüber hinaus erhöht die neue Fahrbahn die Verkehrssicherheit für Kraftfahrer,
so dass schädliche Umwelteinflüsse wie Boden- oder Gewässerverschmutzungen
infolge Unfälle reduziert werden. Zudem gab es am Bahnübergang bereits tödliche
Unfälle zu verzeichnen.