Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Beim Landkreis liegen keinerlei Ausbauabsichten oder aus Verkehrssicherheitsgründen bedingte Umbaumaßnahmen am Netzknoten 5632004 (Kreuzung Mühlenstraße/Coburger Straße in Neustadt bei Coburg) vor.

 

Wegen der geplanten Auflassung des Bahnübergangs der Kreisstraße CO 14 (Mühlenstraße) in Bahn-km 14,606 und Ersatz durch einen Eisenbahnüberführung in Bahn-km 14,570 der DB - Strecke Coburg - Lauscha (5121) werden Anpassungen des betroffenen Straßennetzes erforderlich. Dabei ist der vorgenannten Netzknoten mit einem Kreisverkehrsplatz auszuführen, weil sich dies in der Entwurfsplanung als wirtschaftlichste Variante herausgestellt hat.

 

Die wegen der Baudurchführung durch den Landkreis erforderliche Vorfinanzierung anfallender Kosten ist aus der Haushaltsstelle 6514.9820 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Sachverhalt

 

 

Im derzeit gültigen, am 16.02.2023 beschlossenen Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 94 die Beteiligung an der Eisenbahnunterführung in Neustadt b. Coburg und unter 95 die Beteiligung am Kreisverkehrsplatz CO11/CO14/ Coburger Str. in Neustadt/Cbg. vorgesehen.

 

In einer ersten Stellungnahme des Eisenbahnbundesamts gegenüber der DBNetz AG zur Genehmigung der Baumaßnahme wurden weitere Unterlagen nachgefordert. Neben Bestandsplänen des bestehenden Bahnübergangs mit anschließenden Straßen unter anderem auch ein Beschluss des Landkreises und der Stadt Neustadt zur Ausführung des Kreisverkehrsplatzes. Ohne diese Unterlagen würde keine weitere Bearbeitung des Antrages erfolgen, bzw. eine ablehnende Stellungnahme erfolgen.

 

Im Zuge der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass zum verkehrssicheren Anschluss der neuen Straßenunterführung an die Kreisstraße CO 11 (Mühlenstraße) und die Ortsstraße „Coburger Straße“ ein Umbau der bestehenden, lichtzeichengeregelten Kreuzung erforderlich wird. Im Kostenvergleich zwischen Neuanlage eines lichtzeichengeregelten Knotenpunktes und Neubau eines Kreisverkehrsplatzes wurde die Lösung mittels KVP als die wirtschaftlichere Variante ermittelt. Daher streben Landkreis und Stadt bei der Anpassung des Straßennetzes durch die Auflassung des Bahnüberganges den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an.

 

Dazu muss der Kreisverkehrsplatz vom Eisenbahnbundesamt als kreuzungsbedingt anerkannt werden. Um diese Entscheidung positiv mit zu beeinflussen ist es erforderlich, dass der Landkreis klar darstellt, dass der Kreuzungsumbau allein durch die Auflassung des Bahnüberganges bedingt ist. Ein Umbau des Knotens darf weder aus Gründen der Verkehrssicherheit kurz- bis mittelfristig oder auch wegen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse langfristig erforderlich oder geplant sein.

 

Der geforderte Beschluss dazu ist dringend zu fassen, da bei Nichtvorlage die Gefahr besteht, dass die gesamte Kreuzungsmaßnahme mit der Bahn erheblich in die Länge gezogen wird, bzw. vielleicht sogar gänzlich zu scheitern droht.

 

Gemäß Planungsvereinbarungen der Stadt mit der Bahn und der Stadt mit dem Landkreis werden die weiteren Unterlagen vom beauftragten Ingenieurbüro SRP, Kronach, bzw. durch die DBNetz AG selbst erstellt und dann dem Eisenbahnbundesamt zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 

Unter HHSt. 1.6514.9820 sind ausreichend Mittel für den Anteil des Landkreises an den laufenden Planungskosten eingestellt.

 

Durch die Auflassung des Bahnüberganges mit Neubau einer Straßenunterführung und eines Kreisverkehrsplatzes wird der Verkehrsfluss gleichmäßiger, so dass weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge erforderlich werden. Dies spart zum einen Kraftstoff, zum anderen werden die dadurch hervorgerufenen Lärmemissionen reduziert. Der Wegfall von längeren Wartezeiten am Bahnübergang und der Lichtsignalanlage reduziert den Ausstoß von Schadstoffen und die Lärmbelastung der Anwohner darüber hinaus noch einmal. Einen weiteren Beitrag zur Minderung von Lärm trägt die gleichmäßige Fahrbahnoberfläche mit einem erheblich verringerten Abrollgeräusch dazu. Damit ergibt sich für Mensch und Fauna eine deutlich wahrnehmbare verminderte Geräuschbelastung.

 

Darüber hinaus erhöht die neue Fahrbahn die Verkehrssicherheit für Kraftfahrer, so dass schädliche Umwelteinflüsse wie Boden- oder Gewässerverschmutzungen infolge Unfälle reduziert werden. Zudem gab es am Bahnübergang bereits tödliche Unfälle zu verzeichnen.