Beschluss: einstimmig

Beschluss

Der Fachbereich Jugend und Familie wird beauftragt mit dem Diakonischen Werk Coburg eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zu erarbeiten und diese dem Ausschuss für Jugend und Familie Anfang 2024 vorzulegen.

 


Sachverhalt

Die Verhaltensauffälligkeiten bei Pflegekindern führen immer mehr zu der Diagnostik, dass der junge Mensch von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen ist und somit dem Personenkreis des § 35a SGB VIII zuzuordnen ist. Der junge Mensch hat somit Anspruch auf Eingliederungshilfe. In Einzelfällen führen die Beeinträchtigungen neben besonderen Förderbedarfen, Beschulungsformen und Therapien zu einer Einstufung in einen Pflegegrad. Diese jungen Menschen benötigen im Rahmen der Alltagsbewältigung eine erhöhte Betreuung und Begleitung, z.B. bei der Körperhygiene, beim Anziehen, beim Essen, beim Spielen. Sie sind mit Gleichaltrigen nicht vergleichbar.

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Dies wiederrum versetzt Pflegeeltern in die Lage, Verhinderungspflege zu beantragen und sich so zeitweise Entlastung zu verschaffen. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege bzw. Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.

 

Im Referentenentwurf zum PUEG – Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz wurde vorgeschlagen, den Jahresbeitrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzufassen, zu erhöhen, sowie frei und flexibel für die Verhinderungspflege einzusetzen. Im PUEG, das nun von der Bundesregierung am 05.04. im Kabinett beschlossen wurde, wurde dies aber gestrichen. Somit sind die finanziellen Möglichkeiten, sich über die Verhinderungspflege eine wirkungsvolle Auszeit zu verschaffen, nach wie vor sehr begrenzt und oft nicht ausreichend.

 

In Coburg ist das „Wohnnest“, eine „Kurzzeiteinrichtung für Menschen mit Behinderung“ eine gute Einrichtung, die unkompliziert und nach Bedarf junge Menschen über Tag und Nacht betreut. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Einrichtung, Träger ist das Diakonische Werk, eine Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk und steht betroffenen Menschen nach dem SGB IX Teil 2 zur Verfügung. Somit also Menschen mit einer geistigen bzw. körperlichen Behinderung, bzw. einer Pflegestufe.

 

Die jungen Menschen, die der Jugendhilfe angehören, Anspruch auf Eingliederungshilfe aber keine Pflegestufe haben, sind von diesem Angebot bislang völlig ausgenommen.

 

Das Diakonische Werk als Träger der Einrichtung ist bereits in anderen Bereichen Kooperationspartner der Jugendhilfe und einer Öffnung des Wohnnests auch für Kinder der Jugendhilfe gegenüber offen. In Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist es unkompliziert und bedarf einer Veränderung der Konzeption von Seiten der Einrichtung um den Personenkreis der Jugendhilfe.

 

Mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Rahmen der SGB VIII-Reform ist es sinnvoll und notwendig, die Konzeption der Pflegekinderhilfe im Landkreis Coburg, um passgenaue Hilfsangebote und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegeeltern bereits jetzt zu erweitern und fortzuführen. Die Jugendhilfe wird inklusiv und der Landkreis Coburg reagiert mit diesen ersten Schritten auf die kommenden Aufgaben und Herausforderungen.