Sachverhalt

 

Das Fahrrad ist ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes und umweltfreundliches Verkehrsmittel, das für viele Verkehrszwecke im Alltag genutzt werden kann.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss von 16.07.2020 zur Steigerung des Radverkehrsanteils hat der Kreistag am 15.12.2022 einstimmig das Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg beschlossen. Bestandteil des Konzeptes ist auch eine umfassende Unterstützung seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei Radverkehrsförderung in den Bereichen Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation.

 

Dieses Thema wurde bis zur Besetzung der Stabstelle Mobilität im Büro Landrat unter anderem vom Fachbereich Tiefbau betreut und damit auch vereinzelt im Bauausschuss behandelt.

 

Nunmehr liegt die Zuständigkeit bei der Stabsstelle und Entscheidungen zum Förderkonzept werden zukünftig im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität behandelt. Natürlich werden technische Sachverhalte weiterhin vorher mit dem Tiefbau abgestimmt.

 

Die Umsetzung der sich aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg ergebenden baulichen Maßnahmen wird nach Abstimmung mit der Stabsstelle weiterhin vom Tiefbau vollzogen.

 

Unter Haushaltsstelle 1.5922.9501 sind im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 121.000 € bereitgestellt. Die im Konzept als kurzfristig festgelegten Einzelmaßnahmen wurden priorisiert und beinhalten nur Maßnahmen an Vorrangstrecken. Kosten in Höhe von ca. 81.000 € ergeben sich durch streckenbezogene und ca. 40.000 € durch punktuelle Maßnahmen. Zwei punktuelle Maßnahmen sind als Gefahrstellen deklariert und haben dadurch einen besonderen Vorrangbedarf.

 

Maßnahme M_P 35 und M_P 36 (Abstellanlagen) werden von der Stabsstelle durchgeführt.

 

Die Maßnahmen M_S 28, M_S 33, M_S 38, und alle M_P W’s werden im laufenden Betrieb von der Kreisstraßenmeisterei in Abstimmung mit dem Tiefbau umgesetzt.

 

Für die Maßnahmen M_P 22, M_P 31, M_S 31, M_S 32 und M_S 35 erforderliche Planungen und Abstimmungen mit Beteiligten sollen im Fachbereich erfolgen. Je nach Aufwand können davon einzelne Maßnahmen durch die Kreisstraßenmeisterei realisiert werden, erforderlichenfalls werden die Arbeiten aber auch an Fremdfirmen vergeben. Da bei der geplanten Anlegung eines Geh- und Radweges in der Ortsdurchfahrt Dörfles-Esbach (M_S 31) umfangreiche Vorabstimmungen zu treffen sind wird eine bauliche Umsetzung im Jahr 2023 nicht möglich sein (siehe Anlage Investitionsplanung).

 

Die geplanten Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Landkreises Coburg dienen dazu den Radfahreranteil am Modal Split maßgeblich zu erhöhen. Durch Ausbau und Ertüchtigung von Wegen und Verbindungen soll Radfahren als fester Bestandteil der Alltagsmobilität attraktiv und sicherer werden.

 

Jede zurückgelegte Strecke auf dem Rad anstatt mit dem Auto entlastet die Umwelt.

 

 


Aus der Beratung

Kreisrat Gerold Strobel weist darauf hin, dass die Lücke zur Stadt Coburg beim neuen Kreisel an der CO 4 bei Beiersdorf geschlossen werden sollte.