Sitzung: 09.05.2023 Bauausschuss
Vorlage: 111/2023
Sachverhalt
Das Fahrrad ist
ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes und umweltfreundliches
Verkehrsmittel, das für viele Verkehrszwecke im Alltag genutzt werden kann.
Nach dem
Grundsatzbeschluss von 16.07.2020 zur Steigerung des Radverkehrsanteils hat der
Kreistag am 15.12.2022 einstimmig das Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg
beschlossen. Bestandteil des Konzeptes ist auch eine umfassende Unterstützung
seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei Radverkehrsförderung in den
Bereichen Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation.
Dieses Thema
wurde bis zur Besetzung der Stabstelle Mobilität im Büro Landrat unter anderem
vom Fachbereich Tiefbau betreut und damit auch vereinzelt im Bauausschuss
behandelt.
Nunmehr liegt die
Zuständigkeit bei der Stabsstelle und Entscheidungen zum Förderkonzept werden
zukünftig im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität behandelt. Natürlich
werden technische Sachverhalte weiterhin vorher mit dem Tiefbau abgestimmt.
Die Umsetzung der
sich aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg ergebenden baulichen
Maßnahmen wird nach Abstimmung mit der Stabsstelle weiterhin vom Tiefbau
vollzogen.
Unter
Haushaltsstelle 1.5922.9501 sind im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 121.000 €
bereitgestellt. Die im Konzept als kurzfristig festgelegten Einzelmaßnahmen
wurden priorisiert und beinhalten nur Maßnahmen an Vorrangstrecken. Kosten in
Höhe von ca. 81.000 € ergeben sich durch streckenbezogene und ca. 40.000 €
durch punktuelle Maßnahmen. Zwei punktuelle Maßnahmen sind als Gefahrstellen
deklariert und haben dadurch einen besonderen Vorrangbedarf.
Maßnahme M_P 35
und M_P 36 (Abstellanlagen) werden von der Stabsstelle durchgeführt.
Die Maßnahmen M_S
28, M_S 33, M_S 38, und alle M_P W’s werden im laufenden Betrieb von der
Kreisstraßenmeisterei in Abstimmung mit dem Tiefbau umgesetzt.
Für die Maßnahmen
M_P 22, M_P 31, M_S 31, M_S 32 und M_S 35 erforderliche Planungen und
Abstimmungen mit Beteiligten sollen im Fachbereich erfolgen. Je nach Aufwand können
davon einzelne Maßnahmen durch die Kreisstraßenmeisterei realisiert werden,
erforderlichenfalls werden die Arbeiten aber auch an Fremdfirmen vergeben. Da
bei der geplanten Anlegung eines Geh- und Radweges in der Ortsdurchfahrt
Dörfles-Esbach (M_S 31) umfangreiche Vorabstimmungen zu treffen sind wird eine
bauliche Umsetzung im Jahr 2023 nicht möglich sein (siehe Anlage Investitionsplanung).
Die geplanten
Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Landkreises
Coburg dienen dazu den Radfahreranteil am Modal Split maßgeblich zu erhöhen.
Durch Ausbau und Ertüchtigung von Wegen und Verbindungen soll Radfahren als
fester Bestandteil der Alltagsmobilität attraktiv und sicherer werden.
Jede
zurückgelegte Strecke auf dem Rad anstatt mit dem Auto entlastet die Umwelt.
Aus der Beratung
Kreisrat Gerold Strobel weist darauf hin, dass die Lücke zur Stadt Coburg beim neuen Kreisel an der CO 4 bei Beiersdorf geschlossen werden sollte.