Beschlussvorschlag

Die Förderrichtlinie wird als Grundlage zur Unterstützung der Landkreiskommunen durch den Landkreis Coburg bei Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen beschlossen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität ist regelmäßig über die eingereichten Fördermittelanträge zu informieren.

 

 


Sachverhalt

Am 15.12.2022 wurde das Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg als Grundlage für die weitere Radverkehrsförderung einstimmig vom Kreistag beschlossen. Die Verwaltung wurde neben der stufenweisen Umsetzung in Abstimmung mit den Landkreiskommunen und den weiteren Straßenbaulastträgern dazu beauftragt, eine konkrete Richtlinie für die finanzielle Unterstützung der Landkreiskommunen auszuarbeiten.

 

Ein entsprechender Entwurf der Förderrichtlinie zur Unterstützung der Landkreiskommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau erstellt. Die Förderrichtlinie beschreibt neben dem Fördergegenstand und den berechtigten Zuwendungsempfängern vor allem die förderfähigen Maßnahmen sowie Art, Umfang und Höhe der jeweiligen Förderung. Auch das Verfahren der Fördermittelbeantragung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen werden erläutert.

 

Eine Förderung im Rahmen der erstellten Förderrichtlinie ist nur möglich, wenn die entsprechenden Mittel vom Kreistag des Landkreises Coburg in seinem Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht durch die Erstellung der Fördermittelrichtlinie nicht. Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft. Für das Zeitfenster der Antragstellung im Einführungsjahr 2023 gelten abweichende Regelungen, wie sie in der Förderrichtlinie aufgeführt sind. Anträge für das Einführungsjahr 2023 können noch bis zum 30.06.2023 eingereicht werden.