Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Dem Kreistag des Landkreises Coburg wird folgender Wahlvorschlag für die fünf Vertrauenspersonen aus dem Landkreis Coburg für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Coburg für die Amtsperiode ab 1. Januar 2024 unterbreitet:

 

Vertrauenspersonen:

 

1. Kathrin Heike

 

2. Kanat Akin

 

3. Hans-Joachim Lieb

 

4. Barbara Lauterbach

 

5. Udo Döhler

 


Sachverhalt

Für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Amtsperiode der Schöffen sind die dem Ausschuss nach § 40 GVG (Wahlausschuss) angehörenden sieben Vertrauenspersonen von den Kreistagen der Landkreise bzw. den Stadträten der kreisfreien Städte zu wählen (Nr. 16 i.V.m. Nr. 27.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 27. Oktober 2022, Az.: E8-3221 E-II-14870/2021 und Nr. B2-0143-2).

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks (Kreistag bzw. Stadtrat) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung für die Daue von fünf Jahren gewählt.

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat fünf Vertrauenspersonen und der Stadtrat der Stadt Coburg hat zwei Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Die Wiederwahl bisheriger Vertrauenspersonen ist zulässig.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2023 sind die Fraktionen gebeten worden, einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.