Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Auflösung des gemeindefreien Gebietes Gellnhausen und Eingliederung der entsprechenden Flächen in das Gemeindegebiet der Stadt Bad Rodach wird seitens des Landkreises Coburg zugestimmt.

 


Sachverhalt

 

Die Stadt Bad Rodach hat mit Schreiben vom 22.06.2022 bei der Regierung von Oberfranken die Eingliederung einer Teilfläche des gemeindefreien Gebietes „Gellnhausen“ in die Stadt Bad Rodach beantragt. Der Antrag auf Eingliederung umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 56, 57, 58, 59, 60 und 61 mit einer Fläche von 9,0960 ha der Gemarkung Gellnhausen in die Gemarkung Heldritt.

 

Die Eigentümer der vorgenannten Grundstücke beabsichtigen in Kooperation mit der Energiegenossenschaft Coburger Land eG auf den Grundstücken eine Freiflächen-photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.

 

Damit dieses Vorhaben realisiert werden kann, beabsichtigt die Stadt Bad Rodach die Aufstellung eines Bebauungsplans. Nach den baurechtlichen Vorschriften ist die Bauleitplanung auf Grundstücke „in der Gemeinde“ begrenzt (§ 1 Abs. 1 des Baugesetzbuchs). Die Vorschriften zur Bauleitplanung sind in gemeindefreien Gebieten nicht anwendbar, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplans im gemeindefreien Gebiet ausscheidet.

Die Möglichkeit zur Bauleitplanung kann allerdings über den Weg der Eingliederung des betreffenden gemeindefreien Gebietes geschaffen werden. Mit der Eingliederung erhält die Stadt Bad Rodach die notwendige Planungshoheit, um den für das Vorhaben notwendigen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Stadtrat Bad Rodach hat in seiner Sitzung vom 20.06.2022 beschlossen, dass im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Stadt Bad Rodach zur Gewinnung von erneuerbaren Energien dieses Projekt befürwortet und unverzüglich nach dem Inkrafttreten der Eingliederung ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird.

 

Die Regierung von Oberfranken hat dem Landkreis Coburg den Antrag der Stadt Bad Rodach mit Email vom 14.02.2023 übersandt. In diesem Schreiben wurde mitgeteilt, dass seitens der Regierung von Oberfranken beabsichtigt ist, über den Antrag der Stadt Bad Rodach hinaus das gesamte gemeindefreie Gebiet Gellnhausen durch Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken aufzulösen und die entsprechende Fläche in das Gemeindegebiet der Stadt Bad Rodach einzugliedern.

 

Die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes umfasst insgesamt eine Fläche von 280,0702 ha. Die von der Regierung von Oberfranken beabsichtigte Eingliederung entspricht Art. 11 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern und Art. 10 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung - GO, wonach in der Regel alles Staatsgebiet Gemeinden zugeordnet werden soll und gemeindefreie Gebiete die Ausnahme darstellen.

 

Für die Auflösung und Eingemeindung des gemeindefreien Gebietes Gellnhausen ist die Regierung von Oberfranken zur Durchführung des hierfür erforderlichen Verfahrens zuständig (Art.12 Abs. 1 Satz 2 GO; Art. 8 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung - LkrO; Nr.3.1 der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen - NHG-Bek).

 

Im Rahmen dieses Verfahrens zur Auflösung und vollständigen Eingliederung werden von der Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen des Landkreises Coburg und des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Coburg eingeholt (Art. 11 Abs. 1 Satz 5 GO). Die Stadt Bad Rodach wurde von der Regierung von Oberfranken über die beabsichtigte vollständige Eingliederung in Kenntnis gesetzt. Seitens der Stadt Bad Rodach und des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist die Zustimmung zur Eingliederung beabsichtigt. Die Beschlussfassung des Stadtrats der Stadt Bad Rodach zur Eingliederung ist in der Sitzung am 17.04.2023 vorgesehen.

Auf die Eingliederung besteht ein Rechtsanspruch, soweit dieser keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO). Derartige Gründe sind nicht erkennbar.

 

Dem Landkreis Coburg obliegt die Erhebung der Grundsteuer für die im Landkreis Coburg gelegenen gemeindefreien Gebiete. Durch die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Gellnhausen“ entfällt für dem Landkreis Coburg künftig der Ertrag aus der Erhebung der Grundsteuer in Höhe von derzeit rd. 1.200,00 €. Der Ertrag aus der Grundsteuer steht nach der Eingliederung künftig der Stadt Bad Rodach zu. Der Wegfall der Grundsteuer für den Landkreis Coburg steht der Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Gellnhausen“ nach den oben genannten Bestimmungen nicht entgegen.

 

Gemäß Art. 30 LkrO i. V. m. § 29 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vom 07.05.2020 obliegt dem Kreistag lediglich die Beschlussfassung über Änderungen von bewohntem Kreisgebiet. Die vorstehende Angelegenheit fällt daher in die alleinige Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses.

 


Aus der Beratung

 

Kreisrat Tobias Ehrlicher erläutert kurz den Sachverhalt, nimmt an der Abstimmung jedoch nicht teil.