Beschluss: einstimmig

Beschluss

Die Verwaltung wird nicht beauftragt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) zu beantragen.

 

Von einer Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) ist aufgrund der unklaren Fördersituation vorerst abzusehen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die Fördermöglichkeit des Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung zu prüfen. Bei gegebener Förderfähigkeit des Vorhabens ist eine LEADER-Förderung zu beantragen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität ist über das Ergebnis zu informieren.

 

 


Sachverhalt

Mit dem Kreistagsbeschluss vom 27.10.2022 zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Coburg wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten aus unterschiedlichen Förderrichtlinien für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts zu beantragen.

 

Eine mögliche Förderrichtlinie stellt die Richtlinie zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) dar. Für eine Fördermittelbeantragung im Rahmen der KommKlimaFöR wurde ein Angebot benötigt, dass den Leistungsumfang bei der Erstellung des Mobilitätskonzepts beschreibt. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Vergabestelle von Stadt und Landkreis Coburg eine Ausschreibung im Zeitraum vom 21.11.2022 - 16.12.2022 erstellt, auf die sich sechs interessierte Büros beworben haben. Anhand der eingegangenen Angebote wurde das wirtschaftlich und fachbezogen beste Angebot ausgewählt. Zusammen mit dem ausgewählten Angebot wurden die Unterlagen zur Fördermittelbeantragung im Rahmen der KommKlimaFöR Ende Dezember 2022 eingereicht. Seitdem liegen die eingereichten Unterlagen zur Prüfung bei der Regierung von Oberfranken.

 

In einer ersten Rückmeldung der Regierung von Oberfranken wurde darauf verwiesen, dass das Antragsvolumen der eingereichten Anträge bei der KommKlimaFöR deutlich die eingeplanten Haushaltsmittel des Fördertopfes übersteigen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beschäftigt sich derzeit mit einer Mittelaufstockung des Fördertopfes. Aus den genannten Umständen kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob oder bis wann der Antrag zur Mobilitätskonzepterstellung für den Landkreis im Rahmen der KommKlimaFöR bewilligt werden kann.

Es gibt jedoch die Option, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, damit das Vorhaben auch bei noch nicht final geklärter Förderfähigkeit bereits begonnen werden kann. Hierzu ist ein Antrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn bedeutet jedoch keinerlei Zusicherung auf eine spätere Förderung, sondern lediglich, dass ein Vorhabenbeginn vor Erlass eines eventuellen Förderbescheides nicht förderschädlich ist. Das Risiko, dass mit dem Vorhaben begonnen wird, und später eine Förderung abgelehnt wird, trägt allein der Landkreis Coburg als Antragssteller. Auch bei Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberfranken ist nicht garantiert, dass das Vorhaben gefördert wird. Von der Regierung von Oberfranken wurde des Weiteren signalisiert, dass eine eventuelle Mittelbereitstellung für das beantragte Vorhaben noch sehr lange (voraussichtlich bis mindestens 2024) dauern wird.

 

Aufgrund der unklaren Fördersituation im Rahmen der KommKlimaFöR sind alternative Förderprogramme zu berücksichtigen. Auch das LEADER-Förderprogramm ermöglicht die Förderung einer Mobilitätskonzepterstellung. Verbindliche Informationen zur LEADER-Förderrichtlinie liegen jedoch erst ab Mai 2023 vor. Mit dem Maßnahmenbeginn bei gegebener LEADER-Förderung ist voraussichtlich im 4. Quartal 2023 zu rechnen.

 

 


Aus der Beratung

Kreisrat Axel Dorscht spricht das vorliegende E-Mobilitätskonzept und das darin aufgeführte Thema „Autonome Shuttle“ an. Er fragt, wie es hier weiter geht.

 

Dominik Wank erläutert, dass diese Thematik für das Mobilitätskonzept mit vorgesehen ist. Außerdem gibt es hierzu zeitnah einen Termin zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise.