Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Jugend und
Familie beschließt die Richtlinien zur Vergabe von ambulanten Hilfen zur
Erziehung gem. § 27 SGB VIII, Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII und
Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII in der Fassung vom 01.01.2023. Die
Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Ambulante erzieherische Hilfen oder Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII werden von freiberuflich tätigen Fachkräften oder von qualifizierten Mitarbeiter*innen freier Träger geleistet.
Die Verfahren zur Auftragsvergabe, zur Abrechnung, zum Sachaufwand, zur Qualifikation und zur Höhe der Fachleistungsstunden sind seit Jahren in einer Richtlinie geregelt.
Aufgrund der
Anpassung an die Tarifentwicklung sind die Richtlinien zu aktualisieren.
Inhaltliche Änderungen der bisherigen Regelungen sind damit nicht verbunden.