Sachverhalt
In den Jahren 2015/2016 waren zeitweise über 100 umA in der
Zuständigkeit des Landkreises und bei fast allen wurde die Vormundschaft auf
den Caritasverband Coburg übertragen. In den darauf folgenden Jahren waren die
Zahlen deutlich rückläufig. Zum einen wurden immer mehr „ehemalige“ umA
volljährig, zum anderen erfolgten über lange Zeit keine Neuzuweisungen. 2021
lebten schließlich nur noch 8 UMAs in der Zuständigkeit des Landkreises. Das
hat sich im vergangenen Jahr verändert, mittlerweile stieg die Zahl der UMA auf
20.
Die illegal
eingereisten jungen Menschen werden am Erstaufnahmeort vorläufig in Obhut
genommen und anschließend bundesweit nach Königsteiner Schlüssel verteilt.
Der Landkreis ist demnach aktuell verpflichtet, 30 umA zu versorgen, die
jederzeit auch zugewiesen werden können, da aktuell die Aufnahmeverpflichtung
nur zu 2/3 erfüllt ist.
Die Zuweisung und
Übernahme der Zuständigkeit heißt aber nicht (mehr), dass die unbegleiteten
Flüchtlinge auch tatsächlich im Landkreis leben. Untergebracht werden können
diese bayernweit, wovon auch in den zurückliegenden Monat zu 100% Gebrauch
gemacht werden musste, weil bis dato keine entsprechende Einrichtung im
Landkreis vorhanden ist. Die jungen Menschen leben in Einrichtungen in Coburg,
Bamberg oder Forchheim, in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach, Hof oder sogar
Deggendorf.
Ist das dortige
Jugendamt nicht bereit, die Vormundschaft zu übernehmen und ist kein
Vormundschaftsverein vorhanden, der diese Aufgabe analog der Caritas Coburg
sicherstellt, erfolgt die Übertragung des Sorgerechts auf das Landratsamt
Coburg oder den Caritasverband.
Im Vergleich zu
2015/2016 bedeutet dies aber einen deutlich höheren Aufwand. Weder können
Termine in einer Wohngruppe mit mehreren Jugendlichen gleichzeitig durchgeführt
werden, noch ist dies ohne größere Fahrtzeiten zu realisieren. Dabei geht es
nicht nur um die Klärung des Asylverfahrens. Das Vormundschaftsrecht sieht einen
monatlichen persönlichen Kontakt verpflichtend vor.
Auf der Grundlage
einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Caritasverband Stadt und Landkreis Coburg hat der Landkreis Coburg diese
Aufgabenwahrnehmung bisher mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 €
je geführter Vormundschaft bezuschusst.
Die Berechnung für
diese Pauschalte wurde in 2016 vorgenommen und seither nicht mehr angepasst.
Zum einen war deshalb die tarifliche Anpassung angezeigt. Zum anderen musste
eine neue Bedarfskalkulation vorgenommen werden, die den erhöhten Aufwand
abbildet.
In der jetzt
vorliegenden Vereinbarung erhöht sich deshalb die Fallpauschale auf 222 €.
Diese Steigerung
basiert auf dem kalkulierten durchschnittlichen Stundenbedarf. Dieser lag
bislang –neben den durch die Justiz finanzierten 3,5 Stunden/Monat- bei
monatlich 2 Stunden und soll künftig 4 Stunden im Monat umfassen.
Die Kosten dafür
werden vollständig vom überörtlichen Träger, Bezirk Oberfranken, erstattet, so
dass dem Landkreis daraus kein Mehraufwand entsteht.
Inhaltlich wurden
keine Änderungen vorgenommen.
Die Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Übernahme von
Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der Caritas ist
in der Anlage 1 beigefügt.