Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Im März 2015 wurde dem Caritasverband Coburg die Erlaubnis einer sog. Vereinsvormundschaft durch das Bayerische Landesjugendamt erteilt. Ausgelöst wurde dies durch den damaligen Zustrom an Flüchtlingen vor allem aus Afghanistan, Syrien, dem Irak, Pakistan und einigen afrikanischen Ländern. Hintergrund war, dass die fachliche Expertise des Caritasverbandes in Migrationsfragen auch im Führen von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) wirksam werden sollte.

 

In den Jahren  2015/2016 waren zeitweise über 100 umA in der Zuständigkeit des Landkreises und bei fast allen wurde die Vormundschaft auf den Caritasverband Coburg übertragen. In den darauf folgenden Jahren waren die Zahlen deutlich rückläufig. Zum einen wurden immer mehr „ehemalige“ umA volljährig, zum anderen erfolgten über lange Zeit keine Neuzuweisungen. 2021 lebten schließlich nur noch 8 UMAs in der Zuständigkeit des Landkreises. Das hat sich im vergangenen Jahr verändert, mittlerweile stieg die Zahl der UMA auf 20.

 

Die illegal eingereisten jungen Menschen werden am Erstaufnahmeort vorläufig in Obhut genommen und anschließend bundesweit nach Königsteiner Schlüssel verteilt.
Der Landkreis ist demnach aktuell verpflichtet, 30 umA zu versorgen, die jederzeit auch zugewiesen werden können, da aktuell die Aufnahmeverpflichtung nur zu 2/3 erfüllt ist. 

 

Die Zuweisung und Übernahme der Zuständigkeit heißt aber nicht (mehr), dass die unbegleiteten Flüchtlinge auch tatsächlich im Landkreis leben. Untergebracht werden können diese bayernweit, wovon auch in den zurückliegenden Monat zu 100% Gebrauch gemacht werden musste, weil bis dato keine entsprechende Einrichtung im Landkreis vorhanden ist. Die jungen Menschen leben in Einrichtungen in Coburg, Bamberg oder Forchheim, in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach, Hof oder sogar Deggendorf.

Ist das dortige Jugendamt nicht bereit, die Vormundschaft zu übernehmen und ist kein Vormundschaftsverein vorhanden, der diese Aufgabe analog der Caritas Coburg sicherstellt, erfolgt die Übertragung des Sorgerechts auf das Landratsamt Coburg oder den Caritasverband.

Im Vergleich zu 2015/2016 bedeutet dies aber einen deutlich höheren Aufwand. Weder können Termine in einer Wohngruppe mit mehreren Jugendlichen gleichzeitig durchgeführt werden, noch ist dies ohne größere Fahrtzeiten zu realisieren. Dabei geht es nicht nur um die Klärung des Asylverfahrens. Das Vormundschaftsrecht sieht einen monatlichen persönlichen Kontakt verpflichtend vor.

 

Auf der Grundlage einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Stadt und Landkreis Coburg hat der Landkreis Coburg diese Aufgabenwahrnehmung bisher mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 € je geführter Vormundschaft bezuschusst.

Die Berechnung für diese Pauschalte wurde in 2016 vorgenommen und seither nicht mehr angepasst. Zum einen war deshalb die tarifliche Anpassung angezeigt. Zum anderen musste eine neue Bedarfskalkulation vorgenommen werden, die den erhöhten Aufwand abbildet.

In der jetzt vorliegenden Vereinbarung erhöht sich deshalb die Fallpauschale auf 222 €.

Diese Steigerung basiert auf dem kalkulierten durchschnittlichen Stundenbedarf. Dieser lag bislang –neben den durch die Justiz finanzierten 3,5 Stunden/Monat- bei monatlich 2 Stunden und soll künftig 4 Stunden im Monat umfassen.

Die Kosten dafür werden vollständig vom überörtlichen Träger, Bezirk Oberfranken, erstattet, so dass dem Landkreis daraus kein Mehraufwand entsteht.

Die Mittel für das aktuelle Haushaltsjahr –Einnahmen und Ausgaben- (2023) sind im Haushaltsplan im UA 4559 veranschlagt.

 

Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der Caritas ist in der Anlage 1 beigefügt.