Sachverhalt
Der
Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung widmet sich in einem eigenen
Abschnitt dem Familienrecht. U.a. ist dabei festgehalten, das sog. „kleine
Sorgerecht“ auszuweiten, das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen oder
Kindern ein eigenes Umgangsrecht mit Großeltern und Geschwistern einzuräumen.
Sorge- und
Umgangsrecht sind Begriffe, die jedem geläufig sind. Was jedoch das „kleine
Sorgerecht“ ist oder was unter dem Wechsel-, dem Residenz- und dem Nestmodell
verstanden wird, wird erst dann bedeutsam, wenn Eltern sich trennen und –vor
allem- wenn das Sorge- oder Umgangsrecht gerichtlich geklärt werden muss. Viel
entscheidender ist aber, dass das entscheidende Auswirkungen auf das Leben der
betroffenen Kinder hat: Bei wem leben sie, haben sie einen oder zwei
Lebensmittelpunkte, wie oft sehen sie den anderen Elternteil, werden
Geschwister getrennt, darf der Stiefvater/die Stiefmutter mit entscheiden?
Wie viele Kinder tatsächlich von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind,
lässt sich gesichert nicht sagen. Statistische Daten liegen zu familiengerichtlichen
Verfahren vor, nicht aber zu Trennungen ohne Scheidungsantrag oder nicht
miteinander verheirateter Eltern.
Forschende der
Hertie School of Governance und der Universitäten Rostock und Magdeburg
veröffentlichten 2018 den Bericht Familien
nach Trennung und Scheidung in Deutschland und konstatierten:
„Vor dem
Hintergrund die Befundlage stellt die vorliegende Broschüre einen ersten
Versuch dar, bislang vorliegende sozialwissenschaftliche Befunde zur
Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland
allgemeinverständlich in knapper Form zu bilanzieren“.
Der Bericht ist in
Anlage 1 beigefügt.
Situation im Landkreis Coburg
Der öffentliche
Jugendhilfeträger ist gesetzlich verpflichtet, Familien in Fragen der Trennung,
Scheidung und des Umgangs zu beraten.
Im Landkreis Coburg
werden vor einem Antrag beim Familiengericht jährlich in 250 bis 300 Fällen
Familien beraten, Vereinbarungen getroffen, mit Ihnen versucht, ein gemeinsames
Konzept zu erarbeiten.
Laut
Landesstatistik hat sich die Anzahl an Scheidungen im Landkreis Coburg wie
folgt entwickelt.
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm212/index.html, Zugriff am
27.02.2023
In der Sitzung
berichten Dominique Amend, Familienrichterin am
Amtsgericht Coburg und Jörg Kellerhoff, Sozialpädagoge im Landkreis Coburg mit
dem Schwerpunkt Trennungs- und Scheidungsberatung über ihre Tätigkeit.