Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

Der Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung widmet sich in einem eigenen Abschnitt dem Familienrecht. U.a. ist dabei festgehalten, das sog. „kleine Sorgerecht“ auszuweiten, das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen oder Kindern ein eigenes Umgangsrecht mit Großeltern und Geschwistern einzuräumen.

Sorge- und Umgangsrecht sind Begriffe, die jedem geläufig sind. Was jedoch das „kleine Sorgerecht“ ist oder was unter dem Wechsel-, dem Residenz- und dem Nestmodell verstanden wird, wird erst dann bedeutsam, wenn Eltern sich trennen und –vor allem- wenn das Sorge- oder Umgangsrecht gerichtlich geklärt werden muss. Viel entscheidender ist aber, dass das entscheidende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Kinder hat: Bei wem leben sie, haben sie einen oder zwei Lebensmittelpunkte, wie oft sehen sie den anderen Elternteil, werden Geschwister getrennt, darf der Stiefvater/die Stiefmutter mit entscheiden?

Wie viele Kinder tatsächlich von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind, lässt sich gesichert nicht sagen. Statistische Daten liegen zu familiengerichtlichen Verfahren vor, nicht aber zu Trennungen ohne Scheidungsantrag oder nicht miteinander verheirateter Eltern.

Forschende der Hertie School of Governance und der Universitäten Rostock und Magdeburg veröffentlichten 2018 den Bericht Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland und konstatierten:

„Vor dem Hintergrund die Befundlage stellt die vorliegende Broschüre einen ersten Versuch dar, bislang vorliegende sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland allgemeinverständlich in knapper Form zu bilanzieren“.

Der Bericht ist in Anlage 1 beigefügt.

 

Situation im Landkreis Coburg

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger ist gesetzlich verpflichtet, Familien in Fragen der Trennung, Scheidung und des Umgangs zu beraten.

Im Landkreis Coburg werden vor einem Antrag beim Familiengericht jährlich in 250 bis 300 Fällen Familien beraten, Vereinbarungen getroffen, mit Ihnen versucht, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten.

Laut Landesstatistik hat sich die Anzahl an Scheidungen im Landkreis Coburg wie folgt entwickelt.

 

 

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm212/index.html, Zugriff am 27.02.2023

 

 

In der Sitzung berichten Dominique Amend, Familienrichterin am Amtsgericht Coburg und Jörg Kellerhoff, Sozialpädagoge im Landkreis Coburg mit dem Schwerpunkt Trennungs- und Scheidungsberatung über ihre Tätigkeit.