Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt
die vorliegende Leistungs- Entgelt- und Qualiätsentwicklungsvereinbarung mit
der Evangelischen Jugend im Dekanat Coburg für die Laufzeit vom 01.01. –
31.12.2023. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Evangelische Jugend im Dekanat Coburg
(ejott) führt seit Jahren Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes an Schulen im Landkreis Coburg durch und wird dafür mit jährlich
einem Betrag in Höhe von 5.000 € bezuschusst.
Zuletzt wurde in der Ausschusssitzung vom 12.10.2021
ausführlich über das Thema berichtet.
Ziel der präventiven Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, mit
Gefährdungssituationen adäquat umgehen zu können. Deshalb ist es erforderlich,
auf Veränderungen zu reagieren und Angebote der Lebenswelt junger Menschen anzupassen.
Dabei zeigt sich, dass sich der Wandel und Anpassungsbedarf vor allem
innerhalb der medialen Welt vollzieht und damit der Jugendmedienschutz und der
Erwerb von Medienkompetenz auch weiterhin die Schwerpunkte in der
Präventionsarbeit an Schulen sind und bleiben.
Die Angebote des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes werden von allen Schulen (im Landkreis Coburg direkt bei ejott
angefragt, wobei die Zuschusshöhe den Rahmen der Umsetzung bestimmt. Mit dem
Zuschussbetrag ist auf der Grundlage des TVöD bei einer 10%igen
Trägerbeteiligung ein Jahresstundenkontingent verfügbar. Das Thema und die
Umsetzungsmethoden bestimmen anschließend den Personalbedarf – und damit die
Anzahl an Maßnahmen, die von Jahr zu Jahr variieren können.
2022 konnten im Rahmen des Zuschussbetrages fünfzehn Angebote für
Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 8 umgesetzt werden. Aufgrund des hohen
Nachholbedarfs nach Corona wurden einmalig drei weitere Maßnahmen in Absprache
mit dem Landratsamt zusätzlich durchgeführt und in Höhe von 1.200 € finanziert.
Die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2023 (Anlage 1) sieht wieder einen
Zuschussbetrag von 5.000 € vor und soll inhaltlich unverändert fortgeschrieben
werden.
Die Haushaltsmittel sind auf der
Haushaltsstelle 0.4515.7601 eingeplant.