Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die vorliegende Leistungs- Entgelt- und Qualiätsentwicklungsvereinbarung mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Coburg für die Laufzeit vom 01.01. – 31.12.2023. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt

 

Die Evangelische Jugend im Dekanat Coburg (ejott) führt seit Jahren Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes an Schulen im Landkreis Coburg durch und wird dafür mit jährlich einem Betrag in Höhe von 5.000 € bezuschusst.

 

Zuletzt wurde in der Ausschusssitzung vom 12.10.2021 ausführlich über das Thema berichtet.

Ziel der präventiven Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, mit Gefährdungssituationen adäquat umgehen zu können. Deshalb ist es erforderlich, auf Veränderungen zu reagieren und Angebote der Lebenswelt junger Menschen anzupassen.

Dabei zeigt sich, dass sich der Wandel und Anpassungsbedarf vor allem innerhalb der medialen Welt vollzieht und damit der Jugendmedienschutz und der Erwerb von Medienkompetenz auch weiterhin die Schwerpunkte in der Präventionsarbeit an Schulen sind und bleiben.

 

Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden von allen Schulen (im Landkreis Coburg direkt bei ejott angefragt, wobei die Zuschusshöhe den Rahmen der Umsetzung bestimmt. Mit dem Zuschussbetrag ist auf der Grundlage des TVöD bei einer 10%igen Trägerbeteiligung ein Jahresstundenkontingent verfügbar. Das Thema und die Umsetzungsmethoden bestimmen anschließend den Personalbedarf – und damit die Anzahl an Maßnahmen, die von Jahr zu Jahr variieren können.

 

2022 konnten im Rahmen des Zuschussbetrages fünfzehn Angebote für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 8 umgesetzt werden. Aufgrund des hohen Nachholbedarfs nach Corona wurden einmalig drei weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Landratsamt zusätzlich durchgeführt und in Höhe von 1.200 € finanziert.

 

Die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2023 (Anlage 1) sieht wieder einen Zuschussbetrag von 5.000 € vor und soll inhaltlich unverändert fortgeschrieben werden.

 

Die Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 0.4515.7601 eingeplant.