Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Der Jahresbericht 2022 der Erziehungs- und Familienberatung liegt noch nicht vor, einige Vorabauswertungen konnten aber bereits zurückgemeldet werden:

  • Nach dem coronabedingten Rückgang der Inanspruchnahmen  ist die Gesamtzahl der Beratungsfälle im vergangenen Jahr erfreulicherweise wieder deutlich gestiegen (2021: 595 Fälle, 2022: 703 Fälle). Bis auf wenige Ausnahmen konnten alle Gespräche wieder im direkten Kontakt geführt werden.
  • Die Anmeldegründe für eine Beratung haben sich dagegen nicht verändert. Noch immer wird hier  „Belastungen in der Familie“ am häufigsten genannt. Partnerkonflikte, Trennungs- und Scheidungsthemen sind leicht rückläufig, wie auch Fragen zur Erziehung. Fragestellungen zur sozialen und emotionalen Entwicklung sowie zum Leistungsverhalten bei Kindern sind hingegen leicht angestiegen.
  • Von den Familien wurden die vielen Krisen im vergangenen Jahr als außergewöhnliche Belastung erlebt und insbesondere die Perspektivlosigkeit in vielen Lebensbereichen beklagt.
  • Der Anteil der Familien mit Migrationshintergrund ist von 19,5 % auf 16,2 % rückläufig. Die am häufigsten vertretenen Herkunftsländer sind die Türkei, gefolgt von Kasachstan.

 

Inhaltlich soll die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung in 2023 in unveränderter Form fortgeschrieben werden.
Finanziell wurde auf Antrag des Trägers der Zuschuss des Landkreises auf der Grundlage des aktuellen TVÖD neu berechnet und entsprechend angepasst. Die Vereinbarung ist in Anlage 1 beigefügt.

 

Die Mittel in Höhe von 207.000 € für das aktuelle Haushaltsjahr (2023) sind im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 0.4650.7070 veranschlagt.