Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2023 über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt

 

Seit 1981 bietet das Diakonische Werk Coburg Schwangerschaftsberatung an.

Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Landkreise Kronach, Lichtenfels, Coburg und der Stadt Coburg.

 

Die Beratungsaufgaben umfassen alle denkbaren Fragestellungen rund um das Thema Verhütung, Schwangerschaft und Geburt -rechtlich, finanziell, psychosozial- und enden erst mit dem 3. Lebensjahr eines Kindes. In dieses Spektrum gehören auch die Themen Beratung und Begleitung bei Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Totgeburt.


Die Rechtsgrundlage findet sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten; auf die Beratung besteht ein Rechtsanspruch

 

Veränderungen in 2022

 

In 2022 konnte die große Nachfrage der Schulen nach Sexualpädagogik wieder entsprochen werden. Dabei haben sich die Themen und Fragen der Jugendlichen im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Die Schülerinnen und Schülern sind häufig auf Online-Plattformen unterwegs und sind dadurch bereits voreingenommen und beeinflusst. Ziel der Fachkräfte war dabei, die Jugendlichen ins Gespräch zu bringen und sich über ihre Erfahrungen auszutauschen.

 

Die Fachberaterin der Beratungsstelle für vertrauliche Geburten war in einem Fall in 2022 angefragt und tätig.

 

Gemeinsam mit den Gleichstellungsstellen und der Schwangerschaftsberatung des Gesundheitsamtes konnte in 2022 das Angebot eines "Verhütungsmittelfonds" für Frauen mit wenig Einkommen in die Planung gehen. Stadt und Landkreis haben ihre Unterstützung zugesagt, die genaue Ausgestaltung wird aktuell geklärt.

 

Seit Ende 2022 ist jetzt auch eine Beratung über einen geschützten Online-Zugang möglich. Die Beraterinnen wurden dafür entsprechend geschult. Ratsuchende wenden sich über eine Plattform an die Beratungsstelle und erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Antwort.

 

Ein neues Aufgabenfeld im Bereich der Prävention kam 2022 in der Aufklärungsarbeit mit Heranwachsenden und Erwachsenen mit Behinderung hinzu. Dazu gab es bereits eine zweitägige Veranstaltung für Männer und Frauen im Alter zwischen 17 und 26 Jahren.

 

Die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung zu den §§ 218/219 Strafgesetzbuch (StGB) und die schon bereits erfolgte Änderung im Juli 2022 (Streichung des § 219a StGB) wird auch unter den Fachkräften der Beratungsstelle fachlich diskutiert.

 

Allgemeine Schwangerschaftsberatung

 

Auch im letzten Jahr wurde ein Rückgang der Beratungsanfragen festgestellt. Der Rückgang betraf auch die allgemeine Schwangerenberatung, aber im Schwerpunkt die Beratungen nach der Geburt.

 

Die aktuellen Krisen hielten auch als Themen, Einzug in die Beratung. Die Familien sorgten sich z.B. um die Finanzierung für einen geplanten Hausbau oder wie sie die steigenden Energiekosten bezahlen sollen.

 

Thematisiert wurde sehr oft  von ratsuchenden Frauen die Suche nach einem Facharzt/-ärztin für Gynäkologie. Viele Frauen aus der Region Coburg mussten für ihre medizinische Versorgung in den Landkreis Lichtenfels oder nach Thüringen ausweichen. Das Problem setzt sich nach der Geburt auf der Suche nach einer Kinderarztpraxis fort.

 

Schwangerenkonfliktberatung

 

Im diesem Bereich konnten alle Beratungen wieder in der Beratungsstelle stattfinden, die Anzahl der Beratungen nahm zu.

 

2022 gab es einen Anstieg von Frauen, die ledig waren und in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten. Ebenso zugenommen hat die Zahl der Frauen, die sehr schnell nach der Geburt ihres Kindes– meist ungeplant – erneut schwanger wurden. Probleme in der Partnerschaft wurden hingegen weniger als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch genannt.

 

Auch hier war die Suche fachärztlicher Versorgung Beratungsgegenstand. Voraussetzung für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch ist die ärztliche Feststellung des Bestehens einer Schwangerschaft. Haben Frauen keine Anbindung an eine gynäkologische Praxis und zieht sich die Suche nach einer Praxis, die bereit ist, neue Patientinnen aufzunehmen, hin, kommt es inzwischen auch vor, dass ein medikamentöser Abbruch nicht mehr möglich ist.

 

Im bereits vorliegenden Jahresbericht 2022 der Beratungsstelle (Anlage 1) sind Ausführungen zu weiteren Themen (z.B. „Entwicklungspsychologische Beratung“ und „Vertrauliche Geburt“ ) sowie differenzierte statistische Auswertungen zu finden. 

 

Textfeld: „Für anerkannte Beratungsstellen mit festgelegtem Einzugsbereich, welche die Voraussetzungen der Art. und 1617 erfüllen, betragen die Zuschüsse des Staates 50 v.H. und die Zuschüsse der beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden 30 v.H. der zuschussfähigen Gesamtkosten. 2Die Aufteilung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgt unter den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden im Einzugsbereich entsprechend dem Einwohnerschlüssel.“
(Art. 18, Abs.1 BaySchwBerG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Diesen Förderanspruch realisiert der Landkreis Coburg in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe über eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die jährlich fortgeschrieben wird und die für 2023 zur Fortschreibung ansteht (Anlage 2).

 

Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 € wurden für die Bezuschussung der Beratungsstelle im Haushaltjahr 2023 unter der Haushaltsstelle. 0.4620.7070 eingeplant.