Steuerungsgruppe zum Ganztagsanspruch

Ab dem 01.08.2026 besteht ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der ersten Klassenstufe und einem stufenweisen Aufbau um je eine weitere Klassenstufe in den Folgejahren. Dabei obliegt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung. Die örtliche Bedarfsplanung liegt bei den Kommunen. Um dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gerecht werden zu können, benötigt es bereits jetzt einer vorausschauenden Planung. Aus diesem Grund wurde eine Steuerungsgruppe aus unterschiedlichen Beteiligten ins Leben gerufen, die sich vorausschauend mit wesentlichen Fragestellungen in Bezug auf die Umsetzung des GaFöG auseinandersetzt. Bei einem nächsten Treffen der Steuerungsgruppe ist u.a. geplant, dass ein*e Verantwortliche*r des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales teilnimmt, um der Steuerungsgruppe für ausführlichere Informationen sowie Fragen zur Verfügung zu stehen. 

 

 

Die Kinder- und Jugendhilfe wird inklusiv

Ab dem 01.01.2028 obliegt der Kinder- und Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für alle jungen Menschen, ganz gleich ob bzw. welche Beeinträchtigung vorliegt. Das Jugendamt im Landkreis Coburg wird somit künftig für noch mehr Menschen Ansprechpartner sein und noch mehr Unterstützung leisten. Um dieses Ideal einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in den Arbeitsalltag einfließen zu lassen und auf die neuen Herausforderungen vorbereitet zu sein, hat im Januar 2023 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe eine Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Die Kinder- und Jugendhilfe wird inklusiv“ stattgefunden. Bei dieser Auftaktveranstaltung übernahmen unter anderem Herr Holger Kiesel als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie Dr. Harald Britze als stellvertretender Leiter des Bayerischen Landesjugendamtes wesentliche Impulsvorträge.