Beschluss: einstimmig

Beschluss

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 22 der Verbandssatzung ist die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Rechnungsjahres zu beschließen und mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen, wobei das Rechnungs- und das Haushaltsjahr das Kalenderjahr darstellt.

 

Der Museumsausschuss Ahorn und der Museumsausschuss Neustadt haben in Ihren Sitzungen der Verbandsversammlung empfohlen, die jeweiligen Unterabschnitte festzusetzen.