Beschluss

Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Verordnung des Landkreises Coburg über  Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxis im Landkreis Coburg (Taxitarif-Ablösungsverordnung) wird nach Aufhebung der gemeinsamen Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg erlassen.

 

 


Sachverhalt

Zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die gemeinsame Taxentarifordnung für Stadt und Landkreis Coburg an die Preisentwicklungen seit 2015 angepasst.

 

Das Taxiunternehmen Karin Olm (Landkreis Coburg) hat vertretend für die Taxiunternehmer im Landkreis Coburg  bereits im Juni 2022 eine neuerliche Anpassung des Taxitarifs beantragt.

Begründet wird diese Anpassung insbesondere mit den gestiegenen Lohn- und Energiekosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) seit Anfang 2022.

Hierzu wurden die Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg angehört, wobei sich eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen Landkreisunternehmern und städtischen Unternehmern ergab. Anders als in den letzten Tarifanpassungsverfahren konnten sich die Parteien nicht auf die Zustimmung zum Antrag einigen. Die überwiegende Zahl der städtischen Unternehmer lehnt eine erneute Erhöhung der Beförderungsentgelte im Hinblick auf einen möglichen Akzeptanzverlust bei den Kunden und hieraus resultierende schwindende Fahrgastzahlen ab. Auch ein letzter Versuch im Januar 2023 führte zu keinem anderen Meinungsbild, so dass die Anpassung der gemeinsamen Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg von Seiten der Stadt Coburg abgelehnt wurde.

 

Durch § 51 Abs. 1 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 11 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen (DelV) ist das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Taxiverkehr festzusetzen. Das Landratsamt hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung, also unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmer und der allgemeinen Preisentwicklung angemessen sind. Eine aktuelle prognostische Gesamtwirtschaftlichkeits-betrachtung aller betroffenen Taxiunternehmer ist vorzunehmen.

 

Der Anstieg des Mindestlohns auf 12,00 € brutto zum Oktober 2022 (+ 14%), die aktuellen Steigerung der Energiekosten, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe aber auch im Stromsektor, die inflationsbedingten Mehrkosten im Bereich Wartung, Reparatur und Neuanschaffung von Fahrzeugen (Preisentwicklung 2022/2023: Inflationsrate im Jahresschnitt 2022 bei 7,9 %, Teuerungsrate Energie aktuell bei + 24,4 %, im Vergleich 2022 zu 2021 bei 34,7%) und im Einzelfall auch die Investition in behindertengerechte Ausstattung der Taxen nach DIN 75078 sind Grundlage für den Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes und Anpassung der zuletzt geänderten Tarife. Prognostisch ist nicht mit einer erheblichen Verbesserung der Preisentwicklung zu rechnen. Ökologisch bedingte Mehrkosten werden die Preisentwicklung ggf. nicht weiter anspannen.

Eine Verweigerung der Anpassung der Tarifbedingungen im Landkreis Coburg hätte neben eventuellen rechtlichen Folgen (Normenkontrollantrag i.V.m. Entschädigungen Amtshaftungsgesichtspunkten) ggf. auch negative Auswirkungen auf die Unternehmerschaft im Landkreis in Form von Betriebsaufgaben, was die Mobilitätsangebotslage im Landkreis Coburg nachhaltig schwächen würde.

 

Die künftige Landkreis-Taxitarifordnung (Achtung: sprachliche Anpassung erfolgt) wird in diesem Zuge auch eine Anpassung in Form einer Erhöhung der Beförderungsentgelte von durchschnittlich13,8 %, vornehmlich in der zuletzt nicht angepassten Entgeltstufe für Fahrten über 5 km, beinhalten.

Die bisherige gemeinsame Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg ist aufzuheben (siehe vorherige Beschlussvorlage  - Teil 1)

 

Die überwiegende Zahl der Landkreisunternehmer hat neben der Zustimmung zur Anpassung der Beförderungsentgelte auch der Abspaltung der Tarife von Stadt und Landkreis Coburg zugestimmt.

 

Durch Stadt und Landkreis Coburg wurden jeweils die erforderlichen Anhörungsverfahren durchgeführt.

Der Stadtrat Coburg wird über die Beschlussfassungen ebenfalls am 16.02.2023 abstimmen.