Beschluss
Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Verordnung des Landkreises
Coburg über Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxis im Landkreis Coburg
(Taxitarif-Ablösungsverordnung) wird nach Aufhebung der gemeinsamen
Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg erlassen.
Sachverhalt
Zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die gemeinsame
Taxentarifordnung für Stadt und Landkreis Coburg an die Preisentwicklungen seit
2015 angepasst.
Das Taxiunternehmen Karin Olm (Landkreis Coburg) hat vertretend für die
Taxiunternehmer im Landkreis Coburg bereits
im Juni 2022 eine neuerliche Anpassung des Taxitarifs beantragt.
Begründet wird diese Anpassung insbesondere mit den gestiegenen Lohn-
und Energiekosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) seit
Anfang 2022.
Hierzu wurden die Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg angehört,
wobei sich eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen Landkreisunternehmern und
städtischen Unternehmern ergab. Anders als in den letzten Tarifanpassungsverfahren
konnten sich die Parteien nicht auf die Zustimmung zum Antrag einigen. Die
überwiegende Zahl der städtischen Unternehmer lehnt eine erneute Erhöhung der
Beförderungsentgelte im Hinblick auf einen möglichen Akzeptanzverlust bei den
Kunden und hieraus resultierende schwindende Fahrgastzahlen ab. Auch ein
letzter Versuch im Januar 2023 führte zu keinem anderen Meinungsbild, so dass
die Anpassung der gemeinsamen Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg
von Seiten der Stadt Coburg abgelehnt wurde.
Durch § 51 Abs. 1 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in
Verbindung mit § 11 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten zum Erlass von
Rechtsverordnungen (DelV) ist das Landratsamt als Genehmigungsbehörde
ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und –bedingungen für
den Taxiverkehr festzusetzen. Das Landratsamt hat die Beförderungsentgelte
insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und
Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung, also
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmer und der
allgemeinen Preisentwicklung angemessen sind. Eine aktuelle prognostische
Gesamtwirtschaftlichkeits-betrachtung aller betroffenen Taxiunternehmer ist
vorzunehmen.
Der Anstieg des Mindestlohns auf 12,00 € brutto zum Oktober 2022 (+
14%), die aktuellen Steigerung der Energiekosten, insbesondere im Bereich der
Kraftstoffe aber auch im Stromsektor, die inflationsbedingten Mehrkosten im
Bereich Wartung, Reparatur und Neuanschaffung von Fahrzeugen (Preisentwicklung
2022/2023: Inflationsrate im Jahresschnitt 2022 bei 7,9 %, Teuerungsrate
Energie aktuell bei + 24,4 %, im Vergleich 2022 zu 2021 bei 34,7%) und im Einzelfall
auch die Investition in behindertengerechte Ausstattung der Taxen nach DIN
75078 sind Grundlage für den Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes und Anpassung
der zuletzt geänderten Tarife. Prognostisch ist nicht mit einer erheblichen
Verbesserung der Preisentwicklung zu rechnen. Ökologisch bedingte Mehrkosten
werden die Preisentwicklung ggf. nicht weiter anspannen.
Eine Verweigerung der Anpassung der Tarifbedingungen im Landkreis Coburg
hätte neben eventuellen rechtlichen Folgen (Normenkontrollantrag i.V.m.
Entschädigungen Amtshaftungsgesichtspunkten) ggf. auch negative Auswirkungen
auf die Unternehmerschaft im Landkreis in Form von Betriebsaufgaben, was die
Mobilitätsangebotslage im Landkreis Coburg nachhaltig schwächen würde.
Die künftige Landkreis-Taxitarifordnung (Achtung: sprachliche Anpassung
erfolgt) wird in diesem Zuge auch eine Anpassung in Form einer Erhöhung der
Beförderungsentgelte von durchschnittlich13,8 %, vornehmlich in der zuletzt
nicht angepassten Entgeltstufe für Fahrten über 5 km, beinhalten.
Die bisherige gemeinsame Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis
Coburg ist aufzuheben (siehe vorherige Beschlussvorlage - Teil 1)
Die überwiegende Zahl der Landkreisunternehmer hat neben der Zustimmung
zur Anpassung der Beförderungsentgelte auch der Abspaltung der Tarife von Stadt
und Landkreis Coburg zugestimmt.
Durch Stadt und Landkreis Coburg wurden jeweils die erforderlichen
Anhörungsverfahren durchgeführt.
Der Stadtrat Coburg wird über die Beschlussfassungen ebenfalls am 16.02.2023 abstimmen.