Beschluss: einstimmig

Beschluss

Die in der Anlage beigefügte Verordnung zur Aufhebung der Verordnung der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg (Taxitarif-Aufhebungsverordnung) wird in einer ersten Beschlussfassung erlassen.

 

 


Sachverhalt

Zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die gemeinsame Taxentarifordnung für Stadt und Landkreis Coburg an die Preisentwicklungen seit 2015 angepasst.

 

Das Taxiunternehmen Karin Olm (Landkreis Coburg) hat vertretend für die Taxiunternehmer im Landkreis Coburg  bereits im Juni 2022 eine neuerliche Anpassung des Taxitarifs beantragt.

Begründet wird diese insbesondere mit den gestiegenen Lohn- und Energiekosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) seit Anfang 2022.

Hierzu wurden die Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg angehört, wobei sich eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen Landkreisunternehmern und städtischen Unternehmern ergab. Anders als in den letzten Tarifanpassungsverfahren konnten sich die Parteien nicht auf die Zustimmung zum Antrag einigen. Die überwiegende Zahl der städtischen Unternehmer lehnt eine erneute Erhöhung der Beförderungsentgelte im Hinblick auf einen möglichen Akzeptanzverlust bei den Kunden und hieraus resultierende schwindende Fahrgastzahlen ab. Auch ein letzter Versuch im Januar 2023 führte zu keinem anderen Meinungsbild, so dass die Anpassung der gemeinsamen Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg von Seiten der Stadt Coburg abgelehnt wurde.

 

Da hierzu ein unterschiedliches Meinungsbild von der Mehrheit der Taxiunternehmer im Landkreis Coburg und der Taxiunternehmer in der Stadt Coburg vorliegt, wurde nach Austausch zwischen Stadt und Landkreis Coburg auf Verwaltungsebene der Entschluss gefasst, die bisherige gemeinsame Taxentarifordnung mit Wirkung zum 01.03.2023 außer Kraft zu setzen und für den Landkreis und Stadt Coburg jeweils eigene Taxitarifordnungen (Achtung: sprachlich Anpassung erfolgt) in Kraft zu setzten. Die künftige Landkreis-Taxitarifordnung wird in diesem Zuge eine Anpassung in Form einer Erhöhung der Beförderungsentgelte beinhalten (siehe weitere Beschlussvorlage Teil 2). Die Abspaltung der Verordnungen mit künftig eigenen Taxitarifordnungen für die Stadt Coburg und für den Landkreis Coburg bietet darüber hinaus mehr Flexibilität bei künftigen Änderungsverfahren und bildet in dieser Form auch den Regelfall in Bayern ab. Künftige Absprachen bezüglich der Tarifgestaltung im Taxigewerbe zwischen Landkreis Coburg und Stadt Coburg sind hierdurch nicht gehindert. 

 

Die überwiegende Zahl der Landkreisunternehmer hat neben der Zustimmung zur Anpassung der Beförderungsentgelte auch der Abspaltung der Tarife von Stadt und Landkreis Coburg zugestimmt.

 

Durch Stadt und Landkreis Coburg wurden jeweils die erforderlichen Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Stadtrat Coburg wird über die Beschlussfassungen ebenfalls am 16.02.2023 abstimmen.