Beschluss
Die in der Anlage beigefügte Verordnung zur Aufhebung der Verordnung der
Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Coburg und dem
Landkreis Coburg (Taxitarif-Aufhebungsverordnung) wird in einer ersten
Beschlussfassung erlassen.
Sachverhalt
Zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die gemeinsame
Taxentarifordnung für Stadt und Landkreis Coburg an die Preisentwicklungen seit
2015 angepasst.
Das Taxiunternehmen Karin Olm (Landkreis Coburg) hat vertretend für die
Taxiunternehmer im Landkreis Coburg
bereits im Juni 2022 eine neuerliche Anpassung des Taxitarifs beantragt.
Begründet wird diese insbesondere mit den gestiegenen Lohn- und
Energiekosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) seit Anfang
2022.
Hierzu wurden die Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg
angehört, wobei sich eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen
Landkreisunternehmern und städtischen Unternehmern ergab. Anders als in den
letzten Tarifanpassungsverfahren konnten sich die Parteien nicht auf die
Zustimmung zum Antrag einigen. Die überwiegende Zahl der städtischen
Unternehmer lehnt eine erneute Erhöhung der Beförderungsentgelte im Hinblick
auf einen möglichen Akzeptanzverlust bei den Kunden und hieraus resultierende
schwindende Fahrgastzahlen ab. Auch ein letzter Versuch im Januar 2023 führte
zu keinem anderen Meinungsbild, so dass die Anpassung der gemeinsamen
Taxentarifordnung von Stadt und Landkreis Coburg von Seiten der Stadt Coburg
abgelehnt wurde.
Da hierzu ein unterschiedliches Meinungsbild von der Mehrheit der
Taxiunternehmer im Landkreis Coburg und der Taxiunternehmer in der Stadt Coburg
vorliegt, wurde nach Austausch zwischen Stadt und Landkreis Coburg auf
Verwaltungsebene der Entschluss gefasst, die bisherige gemeinsame Taxentarifordnung
mit Wirkung zum 01.03.2023 außer Kraft zu setzen und für den Landkreis und
Stadt Coburg jeweils eigene Taxitarifordnungen (Achtung: sprachlich Anpassung
erfolgt) in Kraft zu setzten. Die künftige Landkreis-Taxitarifordnung wird in
diesem Zuge eine Anpassung in Form einer Erhöhung der Beförderungsentgelte
beinhalten (siehe weitere Beschlussvorlage Teil 2). Die Abspaltung der
Verordnungen mit künftig eigenen Taxitarifordnungen für die Stadt Coburg und
für den Landkreis Coburg bietet darüber hinaus mehr Flexibilität bei künftigen
Änderungsverfahren und bildet in dieser Form auch den Regelfall in Bayern ab.
Künftige Absprachen bezüglich der Tarifgestaltung im Taxigewerbe zwischen
Landkreis Coburg und Stadt Coburg sind hierdurch nicht gehindert.
Die überwiegende Zahl der Landkreisunternehmer hat neben der Zustimmung
zur Anpassung der Beförderungsentgelte auch der Abspaltung der Tarife von Stadt
und Landkreis Coburg zugestimmt.
Durch Stadt und Landkreis Coburg wurden jeweils die erforderlichen Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Stadtrat Coburg wird über die Beschlussfassungen ebenfalls am 16.02.2023 abstimmen.