Beschlussvorschlag
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2022 - 2026 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026.
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden
Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 24.02.2022 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2021 – 2025 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses
letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder
Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall
des Finanzplanungsjahres 2021 und Neuerfassung des Jahres 2026
b)
Wegfall
oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung
von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue
Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der
einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch
außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch
unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s.
auch Finanzplan).