Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Beschaffung eines Fahrzeugs für die Pflege der Außenanlagen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg (LADOG) in Neustadt b. Cbg. wird zugestimmt.

Der Landrat wird ermächtigt nach einem Ausschreibungsverfahren den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.


Sachverhalt

 

Zur Pflege der Außenanlagen der beiden Schulen in Neustadt b. Cbg. in Trägerschaft des Landkreises Coburg und für verschiedene Transporte und im Winterdienst wird ein Fahrzeug LADOG ALL 28Hydro8 mit amtlichen Kennzeichen CO 2026 Baujahr 1998 eingesetzt. Zu diesem Fahrzeugtyp wurden verschiedene Anbaugeräte beschafft, die nach wie vor genutzt werden.

 

Aufgrund des Alters und Zustands des Fahrzeugs erschien es sinnvoll Haushaltsmittel für eine Ersatzbeschaffung einzustellen. Seit dem Haushaltsjahr 2019 sind diese Mittel unter der HHSt. 1.2351.9357.0 eingestellt und wurden jährlich an die zu erwartenden Kosten angepasst.

 

Bei der Hauptuntersuchung durch den TÜV im Oktober 2020 wurde die starke Korrosion an der Kabine sowie an diversen Rahmenteilen bemängelt. Bei einer weiteren Prüfung im Jahr 2022 wurde mündlich darauf hingewiesen, dass es bei fortschreitender Korrosion bei der Prüfung im Oktober 2023 keine neue TÜV Plakette für das Fahrzeug geben wird. Somit ist jetzt eine Ersatzbeschaffung dringend erforderlich.

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen hierfür insgesamt 130.000 € aus Rücklagen und neu eingestellten Haushaltsmitteln zur Verfügung. Die Kostenschätzung beruht auf einer Preisabfrage von November 2022 – die genauen Kosten des Fahrzeuges ergeben sich aus der erforderlichen Ausschreibung. Es wird von Kosten in Höhe von 125.000 – 140.000 € ausgegangen.

 

Die Lieferfristen für das Fahrzeug betragen derzeit ca. 10 Monate. Somit kann mit dem Beginn der Ausschreibung die Genehmigung des Haushalts nicht abgewartet werden. Ausschreibung und Beschaffung sollten möglichst bis Oktober 2023 abgeschlossen sein.

 

Bevor eine Ersatzbeschaffung ausgeschrieben wird, ist aufgrund des Beschaffungswertes ein Umsetzungsbeschluss erforderlich. Zuständig ist der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.

 


Aus der Beratung

 

Kreisrätin Renate Schubart-Eisenhardt bittet um Information wie der weitere Werdegang des Altfahrzeugs ist. Diese Information wird nachgereicht.