Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2022 - 2026 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird mit den besprochenen Änderungen gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026.

 

 


Sachverhalt

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 24.02.2022 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2021 – 2025 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)         Wegfall des Finanzplanungsjahres 2021 und Neuerfassung des Jahres 2026

 

b)         Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)         neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s. auch Finanzplan).

 

 


Aus der Beratung

 

Frank Rebhan

S. 1 besondere Ausgaben

 

Marco Steiner

Seite 1, Nr. 10 à Ergänzende Informationen erbeten

-       Überdachter Fahrradabstellplatz, Pflasterung, Eingangsbereich

 

 

Bernd Lauterbach

Anmerkung:    Fahrradabstellanlage zweimal vorhanden

 

 

Frank Rebhan

S. 2 Nr. 20                   à Katastrophenschutz, 2,5 Mio. EUR raus

 

Zum Punkt „Katastrophenschutzentrum“ erfolgt ein kurzer Vortrag durch FB 31, Timo Sommerluksch mit anschließender Diskussion und Austausch.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 10:35 Uhr bis 10:45 Uhr und eröffnet einen nichtöffentlich Teil der Sitzung.

 

Kreisrat Frank Rebhan stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf die vollständige Streichung des Punktes Nr. 20 „Katastrophenschutzentrum“.

 

Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses stimmen mit    7 : 6

 

Der Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.

 

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen mit                             6 : 7

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen nun über den Antrag zur Geschäftsordnung von Kreisrat Bernd Reisenweber ab die 2,0 Mio. EUR für „Katastrophenschutzentrum“ auf die Position „Grunderwerb“ zu verschieben.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen mit                             9 : 4

 

Der Antrag wird somit angenommen.

 

 

Es folgt eine weitere Sitzungsunterbrechung von 11:21 Uhr bis 11:31 Uhr. Anschließend wird die Sitzung öffentlich fortgeführt.

 

Kreisrat Frank Rebhan stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Aufnahme von 100.000 EUR in den Verwaltungshaushalt für den Wachdienst.

 

Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses nehmen den Antrag einstimmig an.

 

Kreisrat Bernd Reisenweber stellt gleichlauteten Antrag für den Bauausschuss.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen den Antrag einstimmig an.