Beschlussvorschlag
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2022 - 2026 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird mit den besprochenen Änderungen gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026.
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden
Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 24.02.2022 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2021 – 2025 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses
letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder
Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall
des Finanzplanungsjahres 2021 und Neuerfassung des Jahres 2026
b)
Wegfall
oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung
von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue
Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der
einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch
außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch
unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s.
auch Finanzplan).
Aus der Beratung
Frank Rebhan
S. 1 besondere Ausgaben
Marco Steiner
Seite 1, Nr. 10 à Ergänzende Informationen erbeten
- Überdachter Fahrradabstellplatz, Pflasterung, Eingangsbereich
Bernd Lauterbach
Anmerkung: Fahrradabstellanlage zweimal vorhanden
Frank Rebhan
S. 2 Nr. 20 à Katastrophenschutz, 2,5 Mio. EUR raus
Zum Punkt „Katastrophenschutzentrum“ erfolgt ein kurzer Vortrag durch FB 31, Timo Sommerluksch mit anschließender Diskussion und Austausch.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 10:35 Uhr bis
10:45 Uhr und eröffnet einen nichtöffentlich Teil der Sitzung.
Kreisrat Frank Rebhan stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf die vollständige Streichung des Punktes Nr. 20 „Katastrophenschutzentrum“.
Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses stimmen mit 7 : 6
Der Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen mit 6 : 7
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen nun über den Antrag zur Geschäftsordnung von Kreisrat Bernd Reisenweber ab die 2,0 Mio. EUR für „Katastrophenschutzentrum“ auf die Position „Grunderwerb“ zu verschieben.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen mit 9 : 4
Der Antrag wird somit angenommen.
Es folgt eine weitere Sitzungsunterbrechung von 11:21 Uhr bis 11:31 Uhr. Anschließend wird die Sitzung öffentlich fortgeführt.
Kreisrat Frank Rebhan stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Aufnahme von 100.000 EUR in den Verwaltungshaushalt für den Wachdienst.
Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses nehmen den Antrag einstimmig an.
Kreisrat Bernd Reisenweber stellt gleichlauteten Antrag für den Bauausschuss.
Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen den Antrag einstimmig an.