Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 25.08.2022, der Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2022 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2021 vom 23.11.2022 für das Geschäftsjahr 2021 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2021 wird mit

 

je 64.403.215,90 € in Aktiva und Passiva und

 

mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.496.345,44 €

 

festgestellt und genehmigt.

  

2.    Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 25.08.2022

 

1.470.000,00 €

 

zugeführt.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 26.345,44 € ist der anderen Gewinnrücklage zuzuweisen.

 

 

3.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

Einstimmig

 

 

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

Zur Abstimmung des Tagesordnungspunkts führt der Stellvertreter des Landrats, Martin Stingl, die Sitzung.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Sebastian Straubel, Renate Schubart-Eisenhardt, Wolfgang Schultheiß, Rainer Marr, Martin Mittag, Tobias Ehrlicher, Thomas Lesch, Martin Finzel, Marco Steiner, Michael Fischer, Elke Protzmann, Ulrich Leicht, Julia Lützelberger stimmen nicht ab.


Sachverhalt

 

Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben

 

a)         den Lagebericht der Geschäftsführung vom 25.08.2022

b)         den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2022

c)         den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2021 vom 23.11.2022

 

zu beraten.

 

Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über

 

d)         die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

e)         die Verwendung des Bilanzgewinnes und

f)          die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Landkreis Coburg ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH. Damit der Landrat den Landkreis in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.

 

Der Aufsichtsrat hat sich am 12.12.2022 zu den o. g. Punkten beraten.

 

 

a)         Lagebericht

 

Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 25.08.2022 für das Geschäftsjahr 2021 ist zu entnehmen, dass

 

-               die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.

 

-               sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.

 

-               die im Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im Geschäftsjahr eine Steigerung von 1.470.000,00 € erfuhr, so dass die Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2021 9.510.000,00 € beträgt.

 

-               der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 246 Häuser mit 1.530 Wohneinheiten (Vorjahr: 246 Häuser mit 1.530 Wohneinheiten) sowie 23 Gewerbeeinheiten (Vorjahr: 25) beträgt. Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 1.326 (Vorjahr: 1.326) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.

 

 

b)        Beratung über den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Bericht Nr. 10931-21K des VdW Bayern vom 23.11.2022 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

c)         Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2021

 

Der Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen, VdW Bayern, hat als gesetzlicher Prüfungsverband den Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 in der Zeit vom 10.10.2022 bis 23.11.2022 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße 11, eingehend geprüft.

 

Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:

 

 

Zitat:

 

"Wir haben den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2021 und

 

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

 

Zitat Ende.

 

d)        Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2021

 

in Aktiva und Passiva je 64.403.215,90 € (Vorjahr: 63.314.270,12 €)

 

aus.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem

 

Jahresüberschuss in Höhe von 1.496.345,44 € (Vorjahr: 526.832,66 €)

 

ab.

 

 

e)         Verwendung des Bilanzgewinnes

 

Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 1.496.345,44 € wurden 1.470.000,00 € (Vorjahr: 500.000 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 26.345,44 € (Vorjahr: 26.832,66 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.

 

 

f)          Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH ist für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.