Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Für den digitalen Unterricht an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg wird der Beschaffung von Airserver-Hardware für die Ausstattung der Klassen- und Fachräume grundsätzlich zugestimmt. In den Räumen, in denen Nachverkabelungen erforderlich werden, kann zunächst auf die Softwarelösung der Airserver zurückgegriffen werden.
  2. An den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg werden keine zusätzlichen mobilen Endgeräte für das Schulnetz beschafft. Die Entscheidung des Freistaates Bayern die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten im Unterricht in die Hand der Eltern zu geben wird mitgetragen.

 

 


Sachverhalt

 

Airserverlösungen

 

Die beiden Realschulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg nehmen am Schulversuch „digitale Schule der Zukunft“ teil. In diesem Zusammenhang ersetzen in jeweils zwei Klassenzügen mobile Endgeräte, die von den Eltern beschafft um vom Freistaat Bayern teilfinanziert wurden, die Schulhefte. Der Schulversuch wird im kommenden Jahr ausgebaut. Zwei weitere Klassenstufen können aufgenommen werden. Auch an den anderen Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg sind mobile Endgeräte im Unterricht im Einsatz.

 

Im Rahmen des digitalen Unterrichts mit verschiedenen Endgeräten ist es erforderlich, geeignete, stabile, störungssichere und einfach zu bedienende Übertragungstechnik in den Klassenräumen und Fachräumen einzusetzen. Hierfür hat sich der sog. AirServer als besonders geeignet erwiesen. Das Produkt dient der kabellosen Übertragung von Bild und Ton beliebiger (mobiler) Endgeräte an einen Screen oder Beamer. AirServer werden in einer Softwareversion zu einem Preis von 10 € je lifetime Lizenz und in einer Hardwareversion zu einem Preis von derzeit ca. 630 € je Gerät angeboten. Die Softwareversion setzt das Vorhandensein eines fest mit dem Darstellungsgerät verbundenen PC voraus.

 

Wegen des erheblichen Preisunterschiedes gab es ursprünglich eine klare Priorisierung der Softwarevariante durch die IT-Abteilung des Landkreises. Um die Tauglichkeit für den Unterricht zu vergleichen, wurden beiden Varianten an einer Schule unter realen Einsatzbedingungen von der IuK des Landkreises getestet. Der Test fand zusammen mit dem schulischen IT Betreuer und Vertretern einer weiteren Schule unter den verschiedensten Unterrichts-Konstellationen statt. Beim Test zeigte sich, dass die Hardwarevariante des AirServer im Unterrichtsablauf erhebliche Vorteile gegenüber der Softwarevariante hat. Insbesondere die Stabilität, als auch Bedienbarkeit, Performance und die Ansteuerung durch mobile Zuspielgeräte sind bei der Hardwarevariante deutlich besser. Die IT-Abteilung schloss sich daher der Einschätzung der Schulen an, dass die Hardwarevariante zu bevorzugen wäre. Insbesondere die bessere Stabilität der Verbindung und die Ansteuerbarkeit sind Voraussetzung für die Akzeptanz des Einsatzes mobiler digitaler Endgeräte im Unterricht. Es zeichnete sich auch ab, dass die Hardwarevariante den Support durch die IT-Abteilung des Landkreises deutlich reduzieren würde.

 

An den Schulen in Trägerschaft des Landkreises müssten auf Dauer gesehen nahezu alle Klassen- und Fachräume mit AirServern ausgestattet werden. Bei derzeit 146 Räumen entstünden somit Kosten in Höhe von rund 92.000 €. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach einer Ausschreibung fest. An der Staatlichen Realschule Neustadt b. Cbg. wäre zusätzlich eine Nachverkabelung der Räume erforderlich.

 

Der Landkreis hatte mit Beschluss des Kreistags vom 07.11.2019 festgelegt, dass er neben der Förderung des Freistaates Bayern (dBiR) zusätzlich in die IT-Ausstattung der Schulen investieren wird. Man war hierbei von geschätzten Kosten von 1.360.000 € für den Aufbau der Schulnetzte in der Zeit bis Ende 2023 ausgegangen. Hiermit sollte den Schulen auch die Möglichkeit eines Ersatzes auszutauschender Beamer durch Screens gegeben werden. Von dieser Möglichkeit machte bisher das Gymnasium Gebrauch – im Zuge der Sanierung sind in allen Klassen- und Fachräumen Screens vorgesehen. Für die Staatliche Realschule Neustadt b. Cbg. ist die Beschaffung von 7 Screens im Jahr 2023 vorgesehen. Für das Jahr 2024 ist die Ausstattung von weiteren 25 Räumen mit Screens vorgesehen. Die Staatliche Realschule Coburg II und die Berufsfachschulen setzen weiter auf die Darstellung mit Beamern.

 

Die bisherigen Ausgaben für die IT-Ausstattung in die Schulnetze seit dem HHJahr 2020 inkl. der Planungen für 2023 belaufen sich auf 1.071.279,47 €. In diesen Planungen sind Hardwarelösungen für AirServer für die 33 Klassenräume am Gymnasium und die 7 Räume in 2023 sowie 25 Räume in 2024 (Kosten ca. 175.000 €), die an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Cbg. mit Screens ausgestattet werden, enthalten.

 

In den jetzigen Ausgabenplanungen sind somit bereits für 65 Räume AirServer-Hardwarelösungen kalkuliert. Für die weiteren 81 Klassen und Fachräume entstünden somit über die 1.071.279,47 € hinaus Kosten in Höhe von geschätzt rund 51.000 €. Die kalkulierten Ausgaben im Schulnetz bewegen sich somit auch bei einer Entscheidung für AirServer-Hardware im vorgegebenen Rahmen des Kreistags von 1,36 Mio €.

 

Die Kosten für Schülerleihgeräte und Lehrerdienstgeräte wurden bei den 1.071.279,47 € nicht berücksichtigt, da diese vom Freistaat Bayern refinanziert sind.

 

Die IT-Arbeitsgruppe des Landkreises Coburg hat sich bei Ihrer Sitzung am 12.12.22 zu diesem Punkt ausführlich beraten und empfiehlt dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die grundsätzliche Zustimmung zur Beschaffung der Hardwarelösung. Sofern wegen der bestehenden Verkabelung derzeit nur eine Softwarelösung möglich ist, wäre vorübergehend die Softwarelösung zu beschaffen.

 

Beschaffung weiterer mobiler Endgeräte für den Unterricht

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragten einige Schulen in Trägerschaft des Landkreises eine weitere Ausstattung mit mobilen Endgeräten für den Unterricht. Gewünscht sind insgesamt 150 weitere mobile Geräte mit Gesamtkosten von rund 100.000 €.

 

Von den Schulen wird perspektivisch eine Ausstattung mit digitalen Geräten an der Schule angestrebt, die es jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht, mit digitalen Endgeräten am Unterricht teilzunehmen. Der Landkreis sollte im Rahmen des Sachaufwands hierbei durch die Beschaffung weiterer mobiler Endgeräte unterstützen. Somit sollten auch Schülerinnen und Schüler in digitalen Klassen arbeiten können, die nicht am Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ teilnehmen. Ihnen bzw. ihren Eltern entstünden dabei keine Kosten für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Die Schülerinnen und Schüler im Schulversuch arbeiten mit privat beschafften Geräten (Kosten je Gerät ca. 700 €), für die die Erziehungsberechtigten einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 300 € beantragen konnten und somit ca. 400 € selbst tragen.

 

An den Schulen sind durch den Freistaat Bayern finanzierte Schülerleihgeräte in ausreichender Zahl vorhanden. Sie sind für den Einsatz im Unterricht – nicht aber für die Arbeit zu Hause - zu verwenden, sofern sie nicht an Schülerinnen und Schüler ausgegeben sind, deren finanzielle Verhältnisse eine Beschaffung eines mobilen Endgeräts durch das Elternhaus nicht zulassen.

 

Darüber hinaus sind an den Schulen durch den Landkreis beschaffte mobile Endgeräte im Einsatz, die für einzelne Unterrichtsstunden zum Einsatz kommen können und ebenfalls nicht für die Arbeit zu Hause gedacht sind.

 

Im Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ legt der Freistaat Bayern die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten für den Unterricht bewusst in die Hand der Eltern. Das Staatliche Arnold-Gymnasium hat iPad-Klassen außerhalb des Schulversuchs eingerichtet. Hier übernehmen die Eltern sogar die vollen Kosten für die Beschaffung der Geräte. Familien, die diese Kosten nicht aufbringen können, erhalten Schülerleihgeräte.

 

Die IT-Arbeitsgruppe empfiehlt, von der Beschaffung zusätzlicher digitaler Endgeräte im Schulnetz durch den Landkreis Coburg abzusehen. Hiermit soll die Entscheidung des Freistaats Bayern die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten im Unterricht in die Hand der Eltern zu geben mitgetragen werden. Gleichzeitig wird eine Ungleichbehandlung der Eltern im Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ vermieden.