Beschlussvorschlag

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2023 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Sachverhalt

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1)         Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2023 liegt bei 95.375.000 € (Ansatz Vorjahr: 88.714.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 89.316.000 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2023 um weitere rd. 8,5 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann der Hebesatz der Kreisumlage bei 40,0 v.H. belassen werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

2)         Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2023 liegt bei 28.504.000 € (Ansatz Vorjahr: 19.485.500 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 15.113.000 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:

6.165.500 €

Vorjahr:

6.288.500 €

Tiefbaumaßnahmen:

6.901.000 €

Vorjahr:

3.820.000 €

Summe:

13.066.500 €

 

10.108.500 €

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg sowie der Ausbau der Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 1.114.000 € (Vorjahr: 700.000 €) veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.785.000 € festgesetzt (Vorjahr: 1.040.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2023 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 


Aus der Beratung