Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg wird auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 12.12.2019 die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um ca. 125.000 € auf 335.000 € zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten sind nach Maßgabe der baufachlichen Prüfung der Regierung von Oberfranken sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens öffentlich auszuschreiben und nach erfolgter Wertung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6512.9503 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Sachverhalt

 

Im derzeit in Aufstellung befindlichen und am 16.02.2023 zum Beschluss vorgesehenen Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 90 der Neubau des Geh- und Radweges von Schafhof bis Wohlbach vorgesehen.

 

 

Dem Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung am 12.12.2019 zur Auftragserteilung für diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Ahorn durch den Landrat lag bei geschätzten Kosten von rd. 600.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:

 

            280.000 €        Zuwendungen nach BayGVFG

              80.000 €        Zuwendungen nach FAG

              30.000 €        Kostenanteil Gemeinde Ahorn

            210.000 €        Eigenmittel

 

Nach einer Vielzahl von Planungsanpassungen und -ergänzungen bis zur Abgabe des Bauentwurfes bei der Regierung von Oberfranken am 28.10.2022 wurden die Gesamtkosten aktuell mit ca. 1.120.000 € ermittelt. Davon sind ca. 800.000 € zuwendungsfähig worauf eine Förderung in Höhe von 90 % zu erwarten ist.

 

Damit erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises auf ca. 335.000 € gegenüber der Beschlusslage von 2019. Außer durch die in den letzten Jahren deutlich ansteigenden Baukosten wird die Kostenerhöhung auch durch Erwerb von Grundstücken für Ausgleichsmaßnahmen und umfangreicher nötig werdenden Fahrbahn- und Durchlasssanierungsarbeiten im Zuge des Geh- und Radwegbaus bedingt.

 

Für die neuen Gesamtkosten ist nunmehr folgende Finanzierung vorgesehen:

 

            600.000 €        Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten)

            120.000 €        Zuwendungen nach FAG (ca. 15 % der zuwendungsfähigen Kosten)

  65.000 €        Kostenanteil Gemeinde Ahorn (Gehweglückenschluss)

335.000 €        Eigenmittel