Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg wird auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom
12.12.2019 die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um ca. 125.000 € auf 335.000 € zur
Kenntnis genommen.
Die Arbeiten sind
nach Maßgabe der baufachlichen Prüfung der Regierung von Oberfranken sowie
etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens öffentlich
auszuschreiben und nach erfolgter Wertung auf das wirtschaftlichste Angebot zu
vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6512.9503 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeit in
Aufstellung befindlichen und am 16.02.2023 zum Beschluss vorgesehenen
Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter der lfd.
Nr. 90 der Neubau des Geh- und Radweges von Schafhof bis Wohlbach vorgesehen.
Dem Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung
am 12.12.2019 zur Auftragserteilung für diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der
Gemeinde Ahorn durch den Landrat lag bei geschätzten Kosten von rd. 600.000 €
folgende Finanzierung zu Grunde:
280.000
€ Zuwendungen nach BayGVFG
80.000
€ Zuwendungen nach FAG
30.000
€ Kostenanteil Gemeinde Ahorn
210.000
€ Eigenmittel
Nach einer Vielzahl von Planungsanpassungen und -ergänzungen bis zur
Abgabe des Bauentwurfes bei der Regierung von Oberfranken am 28.10.2022 wurden
die Gesamtkosten aktuell mit ca. 1.120.000 € ermittelt. Davon sind ca. 800.000
€ zuwendungsfähig worauf eine Förderung in Höhe von 90 % zu erwarten ist.
Damit erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises auf ca. 335.000 €
gegenüber der Beschlusslage von 2019. Außer durch die in den letzten Jahren
deutlich ansteigenden Baukosten wird die Kostenerhöhung auch durch Erwerb von
Grundstücken für Ausgleichsmaßnahmen und umfangreicher nötig werdenden
Fahrbahn- und Durchlasssanierungsarbeiten im Zuge des Geh- und Radwegbaus
bedingt.
Für die neuen Gesamtkosten ist nunmehr folgende Finanzierung vorgesehen:
600.000
€ Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 75
% der zuwendungsfähigen Kosten)
120.000
€ Zuwendungen nach FAG (ca. 15 %
der zuwendungsfähigen Kosten)
65.000 € Kostenanteil
Gemeinde Ahorn (Gehweglückenschluss)
335.000 € Eigenmittel