Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Die Planungsaufgaben sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6511.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Sachverhalt

 

Im derzeit in Aufstellung befindlichen und am 16.02.2023 zum Beschluss vorgesehenen Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 87 der Neubau der Umgehung Kleingarnstadt vorgesehen.

 

Auszug Flächennutzungsplan Gemeinde Ebersdorf

 

Die Kreisstraße CO 11 gehört in diesem Abschnitt mit zu den stark belasteten Kreisstraßen im Landkreis. Das Verkehrsmonitoring von 2019 zählte 3.789 Kfz/24h und davon 316 SV (= 8,3 %).

 

Mit Beschluss vom 26.10.2020 hat der Bauausschuss des Landkreises Coburg den Planungsleistungen zur Erstellung einer Vorstudie zugestimmt. Das Ergebnis dieser Studie wurde unter anderem mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen und am 30.11.2022 bei einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern von Kleingarnstadt vorgestellt. In Rahmen der Versammlung wurde der eindeutige Wunsch der Anwesenden zur Verwirklichung einer Ortsumgehung manifestiert. Zudem zeigten sich auch die anwesenden Grundeigentümer aufgeschlossen gegenüber einer möglichst flächenschonenden Straßenplanung.

 

In der Sitzung am 01.12.2022 wurde der Bauausschuss des Landkreises über das Versammlungsergebnis informiert. Das Gremium machte sich diesen Bürgerwunsch zu Eigen und beauftragte die Verwaltung mit der Vertiefung der Planung, um die Ausarbeitung und Abwägung mehrerer Trassenvarianten zu ermöglichen.

 

Neben den Planungsleistungen für die Verkehrsanlage sind auch Objekt- und Tragwerksplanung für ein notwendiges Brückenbauwerk erforderlich. In einem ersten Schritt sollen nun hierfür die LPH 1 bis 4 ausgeschrieben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung von LPH 1 und 2, sowie dann weiter von LPH 3 und 4 vorgesehen ist.

 

Bei geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 8 Mio. € für die Verkehrsanlage und ca. 700.000 € für die Brücke muss die Planung europaweit ausgeschrieben werden. Mit Abschluss der Vorplanung (LPH 2) ist zu entscheiden, welche Trasse für die weitere Bearbeitung der Genehmigungsplanung und dem erforderlichen Planfeststellungverfahren zu Grunde gelegt werden wird.

 

Die geschätzten Honorarkosten der Gesamtplanungsleistung mit Vermessung belaufen sich auf rund 665.000 €, von den die nunmehr zu beauftragende Teilleistung LPH 1 bis 2 ca. 80.000 € beträgt.

 

Für die Ausschreibung der Ingenieurleistungen werden ca. 4 Monate angesetzt. Somit kann im Juni 2023 mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung begonnen werden. Die Vorplanung soll zu Jahresende 2023 fertig gestellt sein, im Anschluss daran ist über die Vorzugstrasse zu entscheiden. Dann ist über die weitere Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 290.000 € zu entscheiden.

 

Im geplanten Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme insgesamt 9 Mio. € vorgesehen, wobei die im Jahr 2023 angesetzten Mittel in Höhe von 150.000 € ausreichend für die vorgesehene Beauftragung sind.

 

 


Aus der Beratung

 

Kreisrat Gerold Strobel bittet um Prüfung einer möglichen Anrechnung der bereits durchgeführten Vorstudie für die Phase der Grundlagenermittlung.