Beschlussvorschlag
Die
Planungsaufgaben sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf
das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der
Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6511.9502 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeit in
Aufstellung befindlichen und am 16.02.2023 zum Beschluss vorgesehenen
Investitionsprogramm 2022 bis 2026 des Landkreises Coburg ist unter der lfd.
Nr. 87 der Neubau der Umgehung Kleingarnstadt vorgesehen.
Auszug Flächennutzungsplan
Gemeinde Ebersdorf
Die Kreisstraße CO
11 gehört in diesem Abschnitt mit zu den stark belasteten Kreisstraßen im
Landkreis. Das Verkehrsmonitoring von 2019 zählte 3.789 Kfz/24h und davon 316
SV (= 8,3 %).
Mit Beschluss vom
26.10.2020 hat der Bauausschuss des Landkreises Coburg den Planungsleistungen
zur Erstellung einer Vorstudie zugestimmt. Das Ergebnis dieser Studie wurde
unter anderem mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen und am 30.11.2022
bei einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern von
Kleingarnstadt vorgestellt. In Rahmen der Versammlung wurde der eindeutige
Wunsch der Anwesenden zur Verwirklichung einer Ortsumgehung manifestiert. Zudem
zeigten sich auch die anwesenden Grundeigentümer aufgeschlossen gegenüber einer
möglichst flächenschonenden Straßenplanung.
In der Sitzung am
01.12.2022 wurde der Bauausschuss des Landkreises über das Versammlungsergebnis
informiert. Das Gremium machte sich diesen Bürgerwunsch zu Eigen und
beauftragte die Verwaltung mit der Vertiefung der Planung, um die Ausarbeitung
und Abwägung mehrerer Trassenvarianten zu ermöglichen.
Neben den
Planungsleistungen für die Verkehrsanlage sind auch Objekt- und
Tragwerksplanung für ein notwendiges Brückenbauwerk erforderlich. In einem ersten
Schritt sollen nun hierfür die LPH 1 bis 4 ausgeschrieben werden, wobei eine
stufenweise Beauftragung von LPH 1 und 2, sowie dann weiter von LPH 3 und 4
vorgesehen ist.
Bei geschätzten
Baukosten in Höhe von ca. 8 Mio. € für die Verkehrsanlage und ca. 700.000 € für
die Brücke muss die Planung europaweit ausgeschrieben werden. Mit Abschluss der
Vorplanung (LPH 2) ist zu entscheiden, welche Trasse für die weitere
Bearbeitung der Genehmigungsplanung und dem erforderlichen
Planfeststellungverfahren zu Grunde gelegt werden wird.
Die geschätzten
Honorarkosten der Gesamtplanungsleistung mit Vermessung belaufen sich auf rund
665.000 €, von den die nunmehr zu beauftragende Teilleistung LPH 1 bis 2 ca.
80.000 € beträgt.
Für die
Ausschreibung der Ingenieurleistungen werden ca. 4 Monate angesetzt. Somit kann
im Juni 2023 mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung begonnen werden. Die
Vorplanung soll zu Jahresende 2023 fertig gestellt sein, im Anschluss daran ist
über die Vorzugstrasse zu entscheiden. Dann ist über die weitere Beauftragung
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit geschätzten Kosten in Höhe von ca.
290.000 € zu entscheiden.
Im geplanten
Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 sind für den Landkreis bei
dieser Baumaßnahme insgesamt 9 Mio. € vorgesehen, wobei die im Jahr 2023
angesetzten Mittel in Höhe von 150.000 € ausreichend für die vorgesehene
Beauftragung sind.
Aus der Beratung
Kreisrat Gerold Strobel bittet um Prüfung einer möglichen Anrechnung der bereits durchgeführten Vorstudie für die Phase der Grundlagenermittlung.