Beschluss: einstimmig

Beschluss

 

Der Zweckverband Museen im Coburger Land erlässt die als Anlage beigefügten Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Zweckverbands Museen im Coburger Land.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt

 

Die Satzung des Zweckverbandes für Museen im Coburger Land soll in folgendem Punkt abgeändert werden:

 

§ 7

Einberufung der Verbandsversammlung

 

1.    Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Die Einladung muss Tagungszeit und Tagungsort und die Beratungsgegenstände angeben und den Verbandsräten spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der Verbandsvorsitzende die Frist auf drei Tage abkürzen.

 

 

 

Die Geschäftsordnung des Zweckverbandes Museen im Coburger Land soll in folgendem Punkt abgeändert werden:

 

§ 11

Haushalt

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Verbandsmitgliedern spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu übermitteln. Die Vorberatung der Unterabschnitte Museen erfolgt im jeweiligen Museumsausschuss.