Sitzung: 25.01.2023 Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Museen im Coburger Land"
Beschluss: einstimmig
Beschluss
Der Zweckverband Museen im Coburger Land erlässt die als Anlage
beigefügten Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Zweckverbands
Museen im Coburger Land.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Die Satzung des
Zweckverbandes für Museen im Coburger Land soll in folgendem Punkt abgeändert werden:
§ 7
Einberufung der Verbandsversammlung
1.
Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche
Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Die Einladung muss Tagungszeit und
Tagungsort und die Beratungsgegenstände angeben und den Verbandsräten spätestens eine Woche vor
der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der Verbandsvorsitzende die
Frist auf drei Tage abkürzen.
Die Geschäftsordnung des Zweckverbandes Museen im Coburger Land soll in folgendem Punkt abgeändert werden:
§
11
Haushalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Verbandsmitgliedern spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu übermitteln. Die Vorberatung der Unterabschnitte Museen erfolgt im jeweiligen Museumsausschuss.