Beschluss: einstimmig

Beschluss

 

Der Museumsausschuss Ahorn trägt den Verkauf von freigegebenen Objekten an Dritte mit. Der Ausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Verkauf von Objekten an Dritte mit zu tragen.

 

Der Verkauf wird insofern mitgetragen, als dass vorher alle Möglichkeiten zur Abgabe an andere Museen entsprechend der Leitlinien des Deutschen Museumsbundes ausgeschöpft worden sind.

 

Die Verwaltung wird mit der Suche eines geeigneten Dienstleisters für den Verkauf der abzugebenden Objekte beauftragt.

 

Die Verbandsversammlung möge ebenfalls beschließen, sollten alle o. g. Versuche ohne Ergebnis bleiben, können Objekte auch vernichtet werden.


Sachverhalt

 

Das Museum Ahorn verfügt über eine nicht genau bekannte Menge an Sammlungsobjekten. Die Schätzungen liegen zwischen 20.000 und 60.000 Objekten, die Objekte lagern unter zum Teil sehr schlechten Bedingungen und eine Vielzahl ist nicht korrekt museal erfasst.

 

Um einen fundierten Überblick über den Sammlungsbestand zu erhalten und die Sammlung in diesem Zuge deutlich zu verringern wurde 2015 das Projekt zur Umlagerung und Qualifizierung der Sammlung gestartet mit Laufzeit bis Ende 2021.

 

Im Zuge dieser Projektarbeit leistete die dafür eingestellte Sammlungswissenschaftlerin Johanna Fendl seither gute Arbeit. Sie konnte bereits einige Außenlager der Alten Schäferei auflösen und die dort befindlichen Objekte fachlich und wissenschaftlich fundiert in verschiedene Kategorien einordnen:

 

·         Wissenschaftliche Sammlung: museal bedeutsame / wertvolle Objekte, bleiben im Bestand der Alten Schäferei

·         Gebrauchssammlung: gut erhaltene, noch funktionierende / brauchbare Objekte ohne museale Bedeutung. Finden Verwendung in der praktischen Nutzung der Museumspädagogik und werden, wenn verschlissen, weg geworfen

·         Zerstörte Objekte: Objekte sind in so schlechtem Zustand, dass sie nicht mehr repariert und erhalten werden können. Objekte werden entsorgt

·         Zur Abgabe freigegebene Objekte: gut erhaltene Objekte, z. T. mit musealem Wert. Werden aus der wissenschaftlichen Sammlung der Alten Schäferei ausgegliedert / nicht aufgenommen, weil vergleichbare Objekte bereits in der Sammlung vorhanden sind oder Objekte nicht in das Sammlungskonzept passen.

 

Für die zur Abgabe freigegebenen Objekte gelten Richtlinien, wie museal verantwortungsvoll in solchen Fällen vorzugehen ist. Ablauf und Auflagen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.

 

Auch im Entsammlungsprozess der Alten Schäferei ist bislang eine beachtliche Zahl an Objekten zusammen gekommen, welche für die Abgabe an andere Museen vorgesehen waren. Die Ausschreibung der Objekte über die gängigen musealen Plattformen brachte keinen nennenswerten Erfolg. Nach wie vor, ist die Sammlungswissenschaftlerin dem Auftrag der Verkleinerung der Sammlung verpflichtet. Noch dazu nehmen diese Objekte erheblich Platz im Zwischendepot in Anspruch, welcher jedoch für den Sammlungsbestand gebraucht wird.

 

Um mit der Ausgliederung der abzugebenden Objekte voran zu kommen, bleibt nur, diese nun zum Verkauf an Dritte frei zu geben. Da es sich bei vielen Sammlungsgegenständen in der Alten Schäferei um Alltagsgegenstände handelt,  wird man abweichend von den Leitlinien des Museumsbundes auch den Verkauf an Privatpersonen und private Sammler in Betracht ziehen müssen, um die Vernichtung von Objekten zu vermeiden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Ausschreibung von Objekten als potentiell problematisch zu sehen ist. Viele Objekte sind durch Schenkung von Privatpersonen aus dem Gemeindegebiet und der Region in den Bestand der Alten Schäferei gekommen. Man muss auf öffentliche Kritik und Verärgerung der Schenker vorbereitet sein.

 

In solchen Situationen ist es wichtig, dass der verantwortungsvolle Verkauf der Öffentlichkeit als solcher transparent erläutert und vom Zweckverband und der Verbandsspitze mit getragen wird.

 

Mit dem Verkauf sollte ein externer Partner als Dienstleister beauftragt werden. Weder in der Alten Schäferei noch in der Geschäftsstelle sind ausreichend Personalkapazitäten vorhanden, um den Verkaufsprozess selbst abzuwickeln. In Frage kommen dafür ein Auktionshaus oder ein Antiquariat. Ansprechpartner des externen Partners sollte die Sammlungswissenschaftlerin sein.

 

Für die Dienstleistung werden Kosten anfallen, welche aus den Verkaufserlösen gedeckt werden könnten. Der restliche Verkaufserlös sollte für Lagerung, Pflege und Erhalt der Sammlung zweckgebunden vereinnahmt werden.