Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 49

Beschlussvorschlag

 

Die Satzung über die Förderung in qualifizierter Tagespflege im Landkreis Coburg und die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Coburg (Kindertagespflegekostenbeitragssatzung) werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt

 

Seit 2015 wird die Tagespflege im Landkreis Coburg in zwei Satzungen

-       der Satzung über die Förderung in qualifizierter Tagespflege im Landkreis Coburg und

-       der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Coburg (Kindertagespflegekostenbeitragssatzung)

geregelt.

 

In beiden Satzungen wurde mit Anlagen, die einen tabellarischen Überblick über die jeweiligen Zahlbeträge enthielten, gearbeitet.
Während Satzungsänderungen dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wurden (zuletzt am 26.09.2019 mit der Vorlage 121/2019), wurden die Anlagen nach Veröffentlichung der angepassten Empfehlungen des bayerischen Städte- und Landkreistags jeweils zu Beginn des folgenden Haushaltsjahres „nur“ fortgeschrieben und veröffentlicht.

 

Genau diese Praxis kann aber ggf. zu Problemen führen, da es nicht ausreichend ist, in der Satzung selbst auf die Anlage zu verweisen, die konkreten Zahlbeträge aber nicht beschlossen wurden.

Um dieses Defizit zu beheben werden beide Satzungen mit den ab dem 01.01.2023 gültigen Beträgen zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Inhaltlich sind nur die jeweils aufeinander bezugnehmenden Regelungen in ihrer Formulierung angeglichen worden. Diese sind jeweils rot unterlegt.

Finanziell werden die Beträge die –noch ohne Berücksichtigung der Inflation- in den im Laufe des Jahres 2022 herausgegebenen Empfehlungen angepasst.