Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend und Familie für 2023 (Anlage 1) sieht folgende Einnahmen und Ausgaben in der Jugendhilfe vor:

Jugendhilfe EP 4
ohne umA

umA (UA 4559)

Jugendhilfe EP 3+5

Einnahmen

1.477.086 €

1.594.000 €

Ausgaben

8.301.600 €

1.604.000 €

23.000 €

Zuschussbedarf

6.824.514 €

10.000 €

23.000 €

Der Zuschussbedarf 2023 im Einzelplan 4 liegt damit um 319.000 € über den Planansätzen für 2022.

Dieser Steigerung liegen folgende Veränderungen zugrunde:

Steigerung 2023

Begründung

Einmalzahlung an Leistungserbringer

65.000 €

Vorlage 189/2022

JaS – Zuschüsse an freie Träger und die Stadt Coburg

43.000 €

Tarifvertrag: Tarifsteigerung + Höhergruppierung

HzE - Zuschüsse freie Träger und Fachleistungsstunden

70.000 €

Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsdienst

Kinderbetreuungskosten

60.000 €

Mehr Fälle, Übernahmepflicht bei zu geringem Einkommen

Stütz- und Förderklassen

28.000 €

Beförderungskosten

95.000 €

Vorlage 090/2022: neues Konzept

Schulnahe Erziehungshilfen

10.000 €

Vorlage 091/2022: Erweiterung um 1 Platz

Summe

371.000 €

Bei einem Volumen von 371.000 € an Änderungen einzelner Haushaltspositionen, sind tatsächlich nur 53.000 € (grau unterlegt) steuerungsrelevant, d.h. nur hier kann die Jugendhilfe aktiv und steuernd eingreifen.

Die verbleibenden 318.000 € sind der Inflation, dem Tarifabschluss oder einem nicht gestaltbaren Rechtsanspruch geschuldet - und diese Summe entspricht fast genau dem summarischen Mehrbedarf im Einzelplan 4.

Nachrichtlich:
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind zwei Bereiche enthalten, die nicht der Jugendhilfe zuzurechnen sind, aber von ihr bewirtschaftet werden:

-       die Grundsicherung für Erwerbstätige in Punkto Kinderbetreuung und

-       der Unterabschnitt (UA) 1402 „Corona nach Katastrophenfall“.

Auf letztgenannten Haushaltsstellen wurden 2022 die Einnahmen und Ausgaben der Kita-Pooltestungen verbucht, ohne dass im Ergebnis hier ein Zuschussbedarf bestand. Für 2023 sind hier keine Ansätze vorgesehen.

Bei der Grundsicherung für Erwerbstätige im UA 4822 sieht die Entwicklung wie folgt aus

2022

2023

Kita

78.000 €

115.000 €

Hort

10.000 €

15.000 €

Tagespflege

24.000 €

44.500 €

Die Steigerungen hier sind in einer Kombination aus Fallzahlensteigerung und Gebührenerhöhung begründet.

Zum Haushalt und seinen Erläuterungen im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt

Jugendarbeit und Jugendschutz

UA 4511 bis 4515, 4600 und 4601

In der Jugendarbeit ist 2022 ein Stück Normalität zurück gekehrt – Treffs waren wieder offen, Freizeitangebote wieder ohne coronabedingte Einschränkungen möglich.

Haushaltsrelevante Änderungen gibt es nicht.

Erwähnenswert ist der Ferienpass, der in diesem Jahr erstmalig ausschließlich digital angeboten wurde. Erfreulicherweise erreichte der B-Pass zur Nutzung der Freibäder wieder das Vor-Corona-Niveau. Dafür wurde der Ö+-Pass, der auch zur Nutzung der Angebote der Deutschen Bahn und -2022 erstmals dabei- Agilis berechtigte, aufgrund des 9 € Tickets (fast) nicht verkauft.

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

UA 4521

In der Jugendsozialarbeit an Schulen wird der Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst wirksam. Im Mai 2022 hatten sich die Tarifvertragsparteien geeinigt, Ende August waren die dazu gehörenden Reaktionsverhandlungen abgeschlossen.

Dieser Tarifabschluss beinhaltete für die Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen

-       eine monatliche Zulage in Höhe von 130 € bis zur Entgeltgruppe S8b bzw. 180 € für die sozialpädagogischen Fachkräfte, sowie

Bei der Zuschussberechnung und der Ermittlung der Fachleistungsstunde wird die jeweilige Eingruppierung nach TVöD in Stufe 3 als Mittelwert angesetzt. Die monatliche Differenz zwischen der alten und der neuen Eingruppierung beträgt hier knapp 380 € im Monat.

-       zwei sogenannte Regenerationstage, also zwei zusätzliche freie Tage, die der Entlastung dienen[1].

Die Jugendsozialarbeiter:innen an den Schulen wurden höhergruppiert.

Für die vom Landkreis bezuschussten Jas-Stellen bei freien Trägern und bei der Stadt Coburg ergibt sich damit ein summarischer Mehrbedarf in Höhe von 43.000 €.

Förderung der Erziehung in der Familie

UA 4530 bis 4532

Auch in der Familienbildung war der Schwerpunkt 2022 die Rückkehr in die Normalität. Angebote und Treffen konnten wieder weitestgehend wie gewohnt stattfinden.

Für 2023 ist geplant, dass Elterntalk an die Schulen geht. Wie schon in den zurückliegenden Jahren ist der Standort in der Region Coburg mit 3 Regionen so gut aufgestellt, dass die Durchführung dieses neuen Projektes realisiert werden kann. Partner sind Schulen in Stadt und Landkreis Coburg. Damit einhergehend fließen 5.000 € höhere Zuschüsse, denen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber stehen. Der Zuschussbedarf durch den Landkreis erhöht sich dadurch nicht.

Bei der FamilienCard weist der Haushalt eine Unsicherheit aus: Die Sponsorenverträge mit der Sparkasse, der VR Bank und HaBa haben bislang keine Umsatzsteuerrelevanz gehabt. Der Betrag in einer Gesamthöhe von 9.000 € stand damit ungemindert zur Verfügung.

Die Sponsoren haben bereits ihre Bereitschaft bekundet, die Sponsoring-Höhe entsprechend anzupassen, damit auch künftig netto der gleiche Förderbetrag zur Verfügung steht. Das wird derzeitig aber nicht umgesetzt, da z.Zt. angedacht ist, die Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelungen um zwei Jahre zu verschieben[2].
Angesetzt ist deshalb noch einmal die bisherige Planung, die ggf. kurzfristig angepasst werden muss, aber keinen höheren Zuschussbedarf für die FamilienCard auslöst.

In den Frühen Hilfen wurden die „Aufholen nach Corona“ Mittel 2022 für Maßnahmen für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren für Babyschwimmkurse oder Bewegungsangebote einer auf Kleinkinder spezialisierten Physiotherapeutin verausgabt. Als Knüller haben sich hier aber vor allem die Erste-Hilfe-Kurse für Säuglinge und Kleinkinder erwiesen, die das Pädiatrische Zentrum Oberfranken in verschiedenen Kindertageseinrichtungen des Landkreises abgehalten hat.

Kinderbetreuung

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

Nachdem seit 2018 die Zahl derer, bei denen die Kindergartengebühren mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern übernommen werden mussten, stets gesunken ist, ist 2022 eine Wende eingetreten. Mit 580 Fällen sind 50 Anträge mehr als im Vorjahr bewilligt worden.

Es ist zwar zu früh, von einer „Trendwende“ zu sprechen, aber im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation von Familien ist davon auszugehen, dass die Zahlen nicht wieder zurück gehen werden.

1/5 des Mehrbedarfs in der Kinderbetreuung für 2023 in Höhe von 60.000 € ist bei der Kita-Gebührenübernahme angesiedelt, 4/5 werden in der Tagespflege gebraucht.

Hilfe und Unterstützung

UA 4534 bis 4567 und 4620, 4640, 4650 und 4660

Ein in etwa gleiches Verteilungsverhältnis kann man bei dem Anteil der erforderlichen Haushaltsmittel für die Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige am Gesamthaushalt Jugendhilfe feststellen. Hier liegen jährlich zwischen 75 und 80% des Nettoaufwands.

Im Bereich der Hilfe und Unterstützung ist die Talsohle von 2020 und 2022 durchschritten, in der die Fallzahlen nicht wegen eines geringer werdenden Hilfebedarfs, sondern wegen der schwierigeren Zugänge rückläufig waren. In allen Bereichen haben die Fallzahlen wieder angezogen, in den Hilfen außerhalb des Elternhauses mehr als im ambulanten Bereich. Damit war zu rechnen, weil die coronabedingten Einschränkungen gerade in den schwierigen Familien eine rechtzeitige Intervention erschwert hat.

Welche generellen und haushaltsrelevanten Entwicklungen sind 2022 eingetreten und für 2023 relevant?

1.         „Boomende“ Schulbegleitung

In der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte ist die Entwicklung der Schulassistenz der Ausreißer. Während 2019 -im Jahr „vor Corona“- nur 6 Kinder eine schulische Assistenz benötigten, sind aktuell bereits 14 Fälle laufend. Diese Entwicklung hatte bayernweit bereits vor mehreren Jahren eingesetzt.
Woran diese Steigerung liegt, ist schwer auszumachen, aber der Handlungsbedarf ist alternativlos:

Alle Fälle eint, dass eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt, kombiniert mit weiteren psychischen Störungsbildern, in den meisten Fällen ist dies ADHS.

Bei einigen Kinder setzte die Schulassistenz bereits mit der Einschulung ein. Schon der Kindergartenbesuch war nur mit ergänzenden Maßnahmen möglich. Bei den anderen Fällen haben die massiven Probleme mit der Einschulung begonnen, die mit Schulausschlüssen und einer verkürzten täglichen Beschulung beantwortet wurden.

Keines dieser Kinder könnte den schulischen Alltag ohne eine Begleitung bewältigen.

Die durchschnittlichen Jahresfallkosten liegen bei 20.000 €.

2.         Pflegekinder

Für den Pflegekinderbereich waren die Pandemiejahre 2020 und 2021 wegen der fehlenden Akquise neuer Pflegefamilien äußerst schwierig. Das konnte 2022 mit sehr positiver Folgewirkung geändert werden. Sank die Zahl der jährlich in Pflegefamilien versorgten Kinder und Jugendliche 2020/2021 um 12% auf 154 bzw. 159 liegt sie hochgerechnet 2022 bei 186 und ist damit so hoch wie nie.

Fachlich sind Pflegefamilien eine unersetzliche Hilfe für Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Für den Haushalt ist aber vor allem der wirtschaftliche Aspekt bedeutsam – und der sieht so aus:

Das bedeutet zwar einen Nettomehrbedarf in Höhe von 232.000 €, aber um den gleichen Betrag können die Ansätze für die stationären Hilfen reduziert werden, obwohl tatsächlich die Gesamtzahl der im Jahresverlauf außerhalb ihres Elternhauses untergebrachten Kinder im genannten Zeitraum um 13% (in absoluten Zahlen: 31) angestiegen ist.

3.         Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken

Alles wird teurer, auch die Leistungen, die die Jugendhilfe finanzieren muss, was sich nicht nur in den Tarifsteigerungen oder anzupassenden Sätze aufgrund von Vorgaben oder Empfehlungen, sondern auch in den Entgeltvereinbarungen der Entgeltkommissionen in Bayern wiederspiegelt, die die Finanzierungsgrundlage für die stationären und teilstationären Hilfen sind.

Eine Vergleichsberechnung der vom Landkreis Coburg in den zurückliegenden Jahren belegten „Standard“einrichtungen ergab folgendes:

Eine Hilfe in einer heilpädagogischen Wohngruppe kostete 2016 durchschnittlich 164 € pro Tag.

Zwar sind aktuell noch zahlreiche Anträge auf eine Neuverhandlung des Entgeltsatzes bei der Entgeltkommission nicht abgeschlossen. Auf der Basis der aber bereits bekannten neuen Entgelte lässt sich aber hochrechnen, dass das kalendertägliche Entgelt im Durchschnitt künftig bei 200-210 € liegen wird, was einer Steigerung von 20-25 % entspricht und Jahresfallkosten von ca. 75.000 € auslöst. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Berechnung für eine relativ normale Unterbringungssituation ohne Sonderbedarfe gilt.

Gleichzeitig gehen die Einnahmen zurück – aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Eltern, bei denen aktuell nur noch ca. 10% einen über das Kindergeld hinausgehenden Kostenbeitrag leisten können. Diese Abhängigkeiten gab es aber immer schon.

Wichtiger ist hingegen, dass die Beteiligung junger Menschen in Ausbildung an den Kosten einer stationären Hilfe oder in der Pflegefamilie im Juni 2021 gesetzlich neu geregelt und damit reduziert wurde und es aktuell beabsichtigt ist, ihn ab dem 01.01.2023 gänzlich wegfallen zu lassen.

Detailauswertungen des Gesamtspektrums der Jugendhilfe werden in der Sitzung dargestellt und erläutert.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

UA 4559

Die Zuweisungen für unbegleitete minderjährige Ausländer haben nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen Jahre wieder zugenommen. Aktuell ist der Landkreis Coburg für 18 jungen Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zuständig.

Der Landkreis Coburg hat die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel derzeitig noch nicht erfüllt.

Im Haushalt sind deshalb entsprechend höhere Ansätze für 2023 vorgesehen, die zu 100% vom überörtlichen Träger refinanziert werden. Dass der Zuschussbedarf dennoch nicht bei 0, sondern bei 10.000 € liegt, ist einem Altfall aus 2015 zuzurechnen, für den die Erstattung seinerzeit abgelehnt wurde.



[1] Die monatliche Zulage kann auf Antrag (teilweise) ersetzt werden durch bis zu zwei weitere Regenerationstage.