Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf des
Fachbereichs Jugend und Familie für 2023 (Anlage 1) sieht folgende Einnahmen
und Ausgaben in der Jugendhilfe vor:
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Jugendhilfe EP 4 |
umA (UA 4559) |
Jugendhilfe EP 3+5 |
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Einnahmen |
1.477.086 € |
1.594.000 € |
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Ausgaben |
8.301.600 € |
1.604.000 € |
23.000 € |
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Zuschussbedarf |
6.824.514 € |
10.000 € |
23.000 € |
Der Zuschussbedarf 2023 im Einzelplan 4 liegt damit um 319.000 € über den Planansätzen für
2022.
Dieser Steigerung liegen folgende Veränderungen zugrunde:
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Steigerung 2023 |
Begründung |
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Einmalzahlung an Leistungserbringer |
65.000 € |
Vorlage 189/2022 |
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JaS – Zuschüsse an freie Träger und die Stadt Coburg |
43.000 € |
Tarifvertrag:
Tarifsteigerung + Höhergruppierung |
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HzE - Zuschüsse freie Träger und Fachleistungsstunden |
70.000 € |
Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsdienst |
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Kinderbetreuungskosten |
60.000 € |
Mehr Fälle,
Übernahmepflicht bei zu geringem Einkommen |
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Stütz- und Förderklassen |
28.000 € |
Beförderungskosten |
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95.000 € |
Vorlage
090/2022: neues Konzept |
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Schulnahe Erziehungshilfen |
10.000 € |
Vorlage
091/2022: Erweiterung um 1 Platz |
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Summe |
371.000
€ |
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Bei einem Volumen von 371.000 € an Änderungen einzelner
Haushaltspositionen, sind tatsächlich nur 53.000 € (grau unterlegt)
steuerungsrelevant, d.h. nur hier kann die Jugendhilfe aktiv und steuernd
eingreifen.
Die verbleibenden 318.000 € sind der Inflation, dem Tarifabschluss oder
einem nicht gestaltbaren Rechtsanspruch geschuldet - und diese Summe entspricht
fast genau dem summarischen Mehrbedarf im Einzelplan 4.
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Nachrichtlich:
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die Grundsicherung für
Erwerbstätige in Punkto Kinderbetreuung und -
der Unterabschnitt (UA)
1402 „Corona nach Katastrophenfall“. Auf
letztgenannten Haushaltsstellen wurden 2022 die Einnahmen und Ausgaben der
Kita-Pooltestungen verbucht, ohne dass im Ergebnis hier ein Zuschussbedarf
bestand. Für 2023 sind hier keine Ansätze vorgesehen. Bei
der Grundsicherung für Erwerbstätige im UA 4822 sieht die Entwicklung wie
folgt aus
Die
Steigerungen hier sind in einer Kombination aus Fallzahlensteigerung und Gebührenerhöhung
begründet. |
Zum Haushalt und seinen Erläuterungen im Einzelnen:
Verwaltungshaushalt
Jugendarbeit und
Jugendschutz
UA 4511 bis 4515,
4600 und 4601
In der Jugendarbeit ist 2022 ein Stück Normalität zurück gekehrt –
Treffs waren wieder offen, Freizeitangebote wieder ohne coronabedingte
Einschränkungen möglich.
Haushaltsrelevante Änderungen gibt es nicht.
Erwähnenswert ist der Ferienpass, der in diesem Jahr erstmalig
ausschließlich digital angeboten wurde. Erfreulicherweise erreichte der B-Pass
zur Nutzung der Freibäder wieder das Vor-Corona-Niveau. Dafür wurde der
Ö+-Pass, der auch zur Nutzung der Angebote der Deutschen Bahn und -2022
erstmals dabei- Agilis berechtigte, aufgrund des 9 € Tickets (fast) nicht
verkauft.
Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS)
UA 4521
In der Jugendsozialarbeit an Schulen wird der Tarifabschluss im Sozial-
und Erziehungsdienst wirksam. Im Mai 2022 hatten sich die Tarifvertragsparteien
geeinigt, Ende August waren die dazu gehörenden Reaktionsverhandlungen
abgeschlossen.
Dieser Tarifabschluss beinhaltete für die Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen
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eine monatliche Zulage in Höhe von 130 € bis zur
Entgeltgruppe S8b bzw. 180 € für die sozialpädagogischen Fachkräfte, sowie
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Bei der Zuschussberechnung und der
Ermittlung der Fachleistungsstunde wird die jeweilige Eingruppierung nach
TVöD in Stufe 3 als Mittelwert angesetzt. Die monatliche Differenz zwischen
der alten und der neuen Eingruppierung beträgt hier knapp 380 € im Monat. |
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zwei sogenannte Regenerationstage, also zwei
zusätzliche freie Tage, die der Entlastung dienen[1].
Die Jugendsozialarbeiter:innen an den Schulen wurden höhergruppiert.
Für die vom Landkreis bezuschussten Jas-Stellen bei freien Trägern und
bei der Stadt Coburg ergibt sich damit ein summarischer Mehrbedarf in Höhe von
43.000 €.
Förderung der
Erziehung in der Familie
UA 4530 bis 4532
Auch in der Familienbildung war der Schwerpunkt 2022 die Rückkehr in die
Normalität. Angebote und Treffen konnten wieder weitestgehend wie gewohnt
stattfinden.
Für 2023 ist geplant, dass Elterntalk an die Schulen geht. Wie
schon in den zurückliegenden Jahren ist der Standort in der Region Coburg mit 3
Regionen so gut aufgestellt, dass die Durchführung dieses neuen Projektes
realisiert werden kann. Partner sind Schulen in Stadt und Landkreis Coburg. Damit
einhergehend fließen 5.000 € höhere Zuschüsse, denen Ausgaben in gleicher Höhe
gegenüber stehen. Der Zuschussbedarf durch den Landkreis erhöht sich dadurch
nicht.
Bei der FamilienCard weist der Haushalt eine Unsicherheit aus:
Die Sponsorenverträge mit der Sparkasse, der VR Bank und HaBa haben bislang
keine Umsatzsteuerrelevanz gehabt. Der Betrag in einer Gesamthöhe von 9.000 €
stand damit ungemindert zur Verfügung.
Die Sponsoren haben bereits ihre Bereitschaft bekundet, die
Sponsoring-Höhe entsprechend anzupassen, damit auch künftig netto der gleiche
Förderbetrag zur Verfügung steht. Das wird derzeitig aber nicht umgesetzt, da
z.Zt. angedacht ist, die Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelungen um zwei
Jahre zu verschieben[2].
Angesetzt ist deshalb noch einmal die bisherige Planung, die ggf. kurzfristig
angepasst werden muss, aber keinen höheren Zuschussbedarf für die FamilienCard
auslöst.
In den Frühen Hilfen wurden die „Aufholen nach Corona“ Mittel
2022 für Maßnahmen für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren für Babyschwimmkurse
oder Bewegungsangebote einer auf Kleinkinder spezialisierten Physiotherapeutin
verausgabt. Als Knüller haben sich hier aber vor allem die Erste-Hilfe-Kurse
für Säuglinge und Kleinkinder erwiesen, die das Pädiatrische Zentrum Oberfranken
in verschiedenen Kindertageseinrichtungen des Landkreises abgehalten hat.
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542
(korrelierend mit UA 4822)
Nachdem seit 2018 die Zahl derer, bei denen die Kindergartengebühren
mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern übernommen werden
mussten, stets gesunken ist, ist 2022 eine Wende eingetreten. Mit 580 Fällen
sind 50 Anträge mehr als im Vorjahr bewilligt worden.

Es ist zwar zu früh, von einer „Trendwende“ zu sprechen, aber im
Hinblick auf die wirtschaftliche Situation von Familien ist davon auszugehen,
dass die Zahlen nicht wieder zurück gehen werden.
1/5 des Mehrbedarfs in der Kinderbetreuung für 2023 in Höhe von 60.000 €
ist bei der Kita-Gebührenübernahme angesiedelt, 4/5 werden in der Tagespflege
gebraucht.
Hilfe und
Unterstützung
UA 4534 bis 4567
und 4620, 4640, 4650 und 4660
Ein in etwa gleiches Verteilungsverhältnis kann man bei dem Anteil der
erforderlichen Haushaltsmittel für die Hilfen zur Erziehung, der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für
junge Volljährige am Gesamthaushalt Jugendhilfe feststellen. Hier liegen
jährlich zwischen 75 und 80% des Nettoaufwands.
Im Bereich der Hilfe und Unterstützung ist die Talsohle von 2020 und
2022 durchschritten, in der die Fallzahlen nicht wegen eines geringer werdenden
Hilfebedarfs, sondern wegen der schwierigeren Zugänge rückläufig waren. In
allen Bereichen haben die Fallzahlen wieder angezogen, in den Hilfen außerhalb
des Elternhauses mehr als im ambulanten Bereich. Damit war zu rechnen, weil die
coronabedingten Einschränkungen gerade in den schwierigen Familien eine
rechtzeitige Intervention erschwert hat.
Welche generellen und haushaltsrelevanten Entwicklungen sind 2022
eingetreten und für 2023 relevant?
1. „Boomende“
Schulbegleitung
In der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte ist die Entwicklung
der Schulassistenz der Ausreißer. Während 2019 -im Jahr „vor Corona“- nur 6
Kinder eine schulische Assistenz benötigten, sind aktuell bereits 14 Fälle
laufend. Diese Entwicklung hatte bayernweit bereits vor mehreren Jahren
eingesetzt.
Woran diese Steigerung liegt, ist schwer auszumachen, aber der Handlungsbedarf
ist alternativlos:
Alle Fälle eint, dass eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt,
kombiniert mit weiteren psychischen Störungsbildern, in den meisten Fällen ist
dies ADHS.
Bei einigen Kinder setzte die Schulassistenz bereits mit der Einschulung
ein. Schon der Kindergartenbesuch war nur mit ergänzenden Maßnahmen möglich.
Bei den anderen Fällen haben die massiven Probleme mit der Einschulung
begonnen, die mit Schulausschlüssen und einer verkürzten täglichen Beschulung
beantwortet wurden.
Keines dieser Kinder könnte den schulischen Alltag ohne eine Begleitung
bewältigen.
Die durchschnittlichen Jahresfallkosten liegen bei 20.000 €.
2. Pflegekinder
Für den Pflegekinderbereich waren die Pandemiejahre 2020 und 2021 wegen
der fehlenden Akquise neuer Pflegefamilien äußerst schwierig. Das konnte 2022
mit sehr positiver Folgewirkung geändert werden. Sank die Zahl der jährlich in
Pflegefamilien versorgten Kinder und Jugendliche 2020/2021 um 12% auf 154 bzw.
159 liegt sie hochgerechnet 2022 bei 186 und ist damit so hoch wie nie.
Fachlich sind Pflegefamilien eine unersetzliche Hilfe für Kinder, die
nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Für den Haushalt ist aber vor allem
der wirtschaftliche Aspekt bedeutsam – und der sieht so aus:
Das bedeutet zwar einen Nettomehrbedarf in Höhe von 232.000 €, aber um
den gleichen Betrag können die Ansätze für die stationären Hilfen reduziert
werden, obwohl tatsächlich die Gesamtzahl der im Jahresverlauf außerhalb ihres
Elternhauses untergebrachten Kinder im genannten Zeitraum um 13% (in absoluten
Zahlen: 31) angestiegen ist.
3. Die Ausgaben steigen,
die Einnahmen sinken
Alles wird teurer, auch die Leistungen, die die Jugendhilfe finanzieren
muss, was sich nicht nur in den Tarifsteigerungen oder anzupassenden Sätze
aufgrund von Vorgaben oder Empfehlungen, sondern auch in den
Entgeltvereinbarungen der Entgeltkommissionen in Bayern wiederspiegelt, die die
Finanzierungsgrundlage für die stationären und teilstationären Hilfen sind.
Eine Vergleichsberechnung der vom Landkreis Coburg in den
zurückliegenden Jahren belegten „Standard“einrichtungen ergab folgendes:
Eine Hilfe in einer heilpädagogischen Wohngruppe kostete 2016
durchschnittlich 164 € pro Tag.
Zwar sind aktuell noch zahlreiche Anträge auf eine Neuverhandlung des
Entgeltsatzes bei der Entgeltkommission nicht abgeschlossen. Auf der Basis der
aber bereits bekannten neuen Entgelte lässt sich aber hochrechnen, dass das
kalendertägliche Entgelt im Durchschnitt künftig bei 200-210 € liegen wird, was
einer Steigerung von 20-25 % entspricht und Jahresfallkosten von ca. 75.000 €
auslöst. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Berechnung für
eine relativ normale Unterbringungssituation ohne Sonderbedarfe gilt.
Gleichzeitig gehen die Einnahmen zurück – aufgrund der wirtschaftlichen
Situation der Eltern, bei denen aktuell nur noch ca. 10% einen über das
Kindergeld hinausgehenden Kostenbeitrag leisten können. Diese Abhängigkeiten
gab es aber immer schon.
Wichtiger ist hingegen, dass die Beteiligung junger Menschen in
Ausbildung an den Kosten einer stationären Hilfe oder in der Pflegefamilie im
Juni 2021 gesetzlich neu geregelt und damit reduziert wurde und es aktuell
beabsichtigt ist, ihn ab dem 01.01.2023 gänzlich wegfallen zu lassen.
Detailauswertungen des Gesamtspektrums der Jugendhilfe werden in der Sitzung dargestellt und erläutert.
Unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA)
UA 4559
Die Zuweisungen für unbegleitete minderjährige Ausländer haben nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen Jahre wieder zugenommen. Aktuell ist der Landkreis Coburg für 18 jungen Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zuständig.
Der Landkreis Coburg hat die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel derzeitig noch nicht erfüllt.
Im Haushalt sind deshalb entsprechend höhere Ansätze für 2023 vorgesehen, die zu 100% vom überörtlichen Träger refinanziert werden. Dass der Zuschussbedarf dennoch nicht bei 0, sondern bei 10.000 € liegt, ist einem Altfall aus 2015 zuzurechnen, für den die Erstattung seinerzeit abgelehnt wurde.
[1]
Die monatliche Zulage kann auf Antrag (teilweise)
ersetzt werden durch bis zu zwei weitere Regenerationstage.
