Sitzung: 15.12.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 45
Vorlage: 182/2022
Beschlussvorschlag
Dem vom Fachbereich
Tiefbau geplanten Vollausbau am Seßlacher Berg an der Kreisstraße CO 25
mit zwei anschließenden Deckenbaubereichen und Gesamtkosten in Höhe von ca.
2.745.000 €, davon 1,5 Mio. ca. Eigenmittel des Landkreises, wird zugestimmt.
Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2023/24 abzuwickeln.
Die Arbeiten sind
nach europaweiter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten
sind aus der wieder zu aktivierenden Haushaltsstelle 6525.9502 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Die bisherigen
Beschlüsse 058/2019 und 134/2021 werden aufgehoben.
Sachverhalt
Im derzeit
gültigen, am 24.02.2022 beschlossenen Investitionsprogramm 2021 bis 2025 des
Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 77 die Deckenbaumaßnahme der
Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg vorgesehen.
Nach erneuter
Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken wurde nunmehr ein bestandsnaher
Ausbau mit einigen Zwangspunkten wegen Grunderwerbsproblemen als förderfähig
festgestellt.
Der Bauentwurf
wurde Ende November an die Regierung zur Prüfung gegeben, mit der Freigabe zum
vorzeitigen Baubeginn wird Anfang 2023 gerechnet. Die Ausschreibung und Vergabe
ist dann für das Frühjahr 2023 geplant, so dass Mitte 2023 mit den Bauarbeiten
begonnen werden könnte.
Die aktuelle
Kostenberechnung für die Fördermaßnahme schließt mit Kosten in Höhe von
1.760.000 € ab. Davon sind ca. 1.465.000 € zuwendungsfähig und es wird von
einer Förderung in Höhe von ca. 85 % ausgegangen. Somit würden auf den
Landkreis Eigenmittel in Höhe von ca. 515.000 € zukommen.
Da im
Investitionsprogramm auch der Deckenbau in den beiden Anschlussbereichen für
die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen war, sollen diese nun gemeinsam mit der
Fördermaßnahme ausgeschrieben werden. Für Bauabschnitt 1 von Schloss Geiersberg
bis zum Vollausbaubereich sind dafür Kosten in Höhe von ca. 465.000 € und für
den an den Vollausbau anschließenden Bauabschnitt 2 in Richtung Watzendorf
nochmals Kosten in Höhe von ca. 520.000 € ermittelt worden. Diese Maßnahmen
sind nicht förderfähig und durch den Landkreis zu finanzieren.
Damit ergeben sich
für den Landkreis zur Verwirklichung der Gesamtmaßnahme folgende Eigenmittel:
Gesamtkosten Vollausbau Seßlacher Berg: 1.760.000
€
Abzüglich Förderung BayGVFG und BayFAG: -
1.245.000 €
Eigenmittel Vollausbau: 515.000
€
Anschlussdeckenbau BA 1 465.000
€
Anschlussdeckenbau BA 2 520.000
€
Eigenmittel Landkreis insgesamt: 1.500.000
€
Damit sind diese um
ca. 230.000 € geringer, als die im Investitionsplan derzeit unter HHSt
6500.9503 angesetzten Mittel für den Deckenbau 2022 bis 2025 an der CO 25.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor die Gesamtmaßnahme mit den beiden Deckenbauabschnitten in
einer Ausschreibung zusammenzufassen, da durch die Bündelung auch finanzielle
Vorteile innerhalb der von der Bietern zu kalkulierenden Preise gesehen werden.
Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, eine losweise
Vergabe ist nicht vorgesehen.
Die bisher zu der
Maßnahme Kreisstraße CO 26 - Seßlacher Berg gefassten Beschlüsse (BA vom
16.05.2019, Vorlage 58/2019, Vergabe als geförderte Maßnahme mit BayGVFG und FAG-Mitteln
und vom 14.09.2021, Vorlage 134/2021, Vergabe als Deckenbaumaßnahme, 1. BA)
sind aufzuheben.