Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 45

Beschlussvorschlag

 

Dem vom Fachbereich Tiefbau geplanten Vollausbau am Seßlacher Berg an der Kreisstraße CO 25 mit zwei anschließenden Deckenbaubereichen und Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.745.000 €, davon 1,5 Mio. ca. Eigenmittel des Landkreises, wird zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2023/24 abzuwickeln.

 

Die Arbeiten sind nach europaweiter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der wieder zu aktivierenden Haushaltsstelle 6525.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

Die bisherigen Beschlüsse 058/2019 und 134/2021 werden aufgehoben.

 


Sachverhalt

 

Im derzeit gültigen, am 24.02.2022 beschlossenen Investitionsprogramm 2021 bis 2025 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 77 die Deckenbaumaßnahme der Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg vorgesehen.

 

Nach erneuter Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken wurde nunmehr ein bestandsnaher Ausbau mit einigen Zwangspunkten wegen Grunderwerbsproblemen als förderfähig festgestellt.

 

 

Der Bauentwurf wurde Ende November an die Regierung zur Prüfung gegeben, mit der Freigabe zum vorzeitigen Baubeginn wird Anfang 2023 gerechnet. Die Ausschreibung und Vergabe ist dann für das Frühjahr 2023 geplant, so dass Mitte 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte.

 

Die aktuelle Kostenberechnung für die Fördermaßnahme schließt mit Kosten in Höhe von 1.760.000 € ab. Davon sind ca. 1.465.000 € zuwendungsfähig und es wird von einer Förderung in Höhe von ca. 85 % ausgegangen. Somit würden auf den Landkreis Eigenmittel in Höhe von ca. 515.000 € zukommen.

 

Da im Investitionsprogramm auch der Deckenbau in den beiden Anschlussbereichen für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen war, sollen diese nun gemeinsam mit der Fördermaßnahme ausgeschrieben werden. Für Bauabschnitt 1 von Schloss Geiersberg bis zum Vollausbaubereich sind dafür Kosten in Höhe von ca. 465.000 € und für den an den Vollausbau anschließenden Bauabschnitt 2 in Richtung Watzendorf nochmals Kosten in Höhe von ca. 520.000 € ermittelt worden. Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig und durch den Landkreis zu finanzieren.

 

Damit ergeben sich für den Landkreis zur Verwirklichung der Gesamtmaßnahme folgende Eigenmittel:

 

Gesamtkosten Vollausbau Seßlacher Berg:                          1.760.000 €

Abzüglich Förderung BayGVFG und BayFAG:                    - 1.245.000 €

Eigenmittel Vollausbau:                                                             515.000 €

Anschlussdeckenbau BA 1                                                        465.000 €

Anschlussdeckenbau BA 2                                                        520.000 €

Eigenmittel Landkreis insgesamt:                                           1.500.000 €

 

Damit sind diese um ca. 230.000 € geringer, als die im Investitionsplan derzeit unter HHSt 6500.9503 angesetzten Mittel für den Deckenbau 2022 bis 2025 an der CO 25.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor die Gesamtmaßnahme mit den beiden Deckenbauabschnitten in einer Ausschreibung zusammenzufassen, da durch die Bündelung auch finanzielle Vorteile innerhalb der von der Bietern zu kalkulierenden Preise gesehen werden. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.

 

Die bisher zu der Maßnahme Kreisstraße CO 26 - Seßlacher Berg gefassten Beschlüsse (BA vom 16.05.2019, Vorlage 58/2019, Vergabe als geförderte Maßnahme mit BayGVFG und FAG-Mitteln und vom 14.09.2021, Vorlage 134/2021, Vergabe als Deckenbaumaßnahme, 1. BA) sind aufzuheben.