Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 13

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. für das Jahr 2023 abzuschließen.


Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband Coburg und bis zum Jahr 2020 auch mit dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zur Durchführung der Schuldnerberatung.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach Weitramsdorf und seit 2020 auch in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental durch.

 

Zuletzt wurde mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 03.02.2021 die Finanzierung von einer Abrechnung nach Fallpauschalen auf eine Festbetragsfinanzierung von jährlich 40.000 EUR ab dem Jahr 2021 umgestellt.

 

Hierdurch kann weiterhin eine zuverlässige Schuldnerberatung sichergestellt sowie den Ansätzen der präventiven Arbeit höhere Bedeutung beigemessen werden.

 

 

Leistungsvereinbarung für das Jahr 2023

 

Entsprechend des vorgelegten Jahresberichtes von 2021 ergeben sich insgesamt 299 Fälle in der Schuldnerberatung (erstmals war in 2021 ausschließlich der Caritasverband tätig), die das Hilfsangebot in Anspruch nahmen. Im Vorjahr 2020 waren es 275 Personen (260 Caritasverband; 15 Diakonie bis 28.02.2020).

 

Ergänzend hierzu wurden 32 Personen (im Vorjahr 51) vom Caritasverband über die Allgemeine soziale Beratung im Rahmen einer kurzfristigen Beratung bzw. eines Clearinggespräches durch existenzsichernde Sofortmaßnahmen unterstützt.

 

Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € jährlich ist somit aus Sicht der Verwaltung weiterhin gerechtfertigt. Im Jahr 2021 ergaben sich laut vorgelegtem Kostennachweis Kosten in Höhe von 43.236,16 EUR. Der übersteigende Betrag wurde vom Caritasverband aus Eigenmitteln aufgebracht. Sollte der Verwendungsnachweis für die Folgejahre, wider Erwarten, geringere Kosten als 40.000,00 € ergeben, so ist der zu viel gezahlte Betrag jeweils zurückzufordern.

 

Die für 2023 aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Vorlage bei.