Beschluss
Beschlussvorschlag
1)
Der
Landkreis beabsichtigt, auf dem Erweiterungsbau des Landratsamtes eine
Photovoltaikanlage errichten zu lassen.
Dafür
sind im Haushalt 2023 entsprechende Mittel in Höhe von ca. 250.000 €
vorzusehen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mindestens 3 Angebote inkl.
Wirtschaftlichkeitsberechnung einzuholen.
Nach
Vorlage der Angebote beschließen die Kreisgremien über die konkrete Umsetzung
der Maßnahme.
2)
Im
Rahmen der Baumaßnahme „Haus der Regionalentwicklung“ werden die Planer damit
beauftragt, im Rahmen eines Energiekonzeptes die Nutzung der Dachflächen für
Photovoltaik zu prüfen und ggf. mit zu planen.
Über
die konkrete Umsetzung der Maßnahme entscheiden die Kreisgremien nach Vorlage
der Entwurfsplanungen und der Kostenberechnung.
3)
Im
Rahmen der Baumaßnahme „Neubau einer Einfachturnhalle“ wird der Planungsauftrag
stufenweise um die Planung einer Photovoltaikanlage erweitert.
Die
Verwaltung ermittelt die zusätzlichen Planungskosten und stellt diese in den
Haushalt 2023 ein.
Über
die konkrete Umsetzung der Maßnahme entscheiden die Kreisgremien nach Vorlage
der Entwurfsplanungen und der Kostenberechnung.
4)
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Klimaschutzbeauftragten die
Erarbeitung eines Konzeptes bis März 2023 fortzuführen, in welchem die
Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung der Dachflächen der
landkreiseigenen Liegenschaften im Hinblick auf eine mögliche
Photovoltaiknutzung einfließen und Umsetzungsvorschläge formuliert werden.
Sachverhalt
Sachverhalt
Um seinen Beitrag
zur Energiewende zu leisten, untersucht der Landkreis, welche Dachflächen
seiner Liegenschaften für eine Photovoltaiknutzung geeignet sind.
Dabei gibt es sowohl die Möglichkeit, selbst Anlagen zu errichten und zu
betreiben oder die Anlagen mit Bürgerbeteiligung z.B. über eine
Energiegenossenschaft errichten zu lassen und von dieser dann zu mieten.
Der Fachbereich
„Kommunaler Hochbau“ des Landkreises ist mit den Baumaßnahmen am
Arnold-Gymnasium, am Garden-City-Gebäude und mit den sonstigen Maßnahmen
personell so stark ausgelastet, dass er selbst, auch wegen der Auswirkungen der
Corona-Pandemie und der Ukrainekrise, aktuell keine weiteren zusätzlichen
Baumaßnahmen stemmen kann.
Um dennoch
kurzfristig tätig werden zu können, schlagen wir vor, als ersten Schritt die
Maßnahmen anzugehen, die entweder besonders wirtschaftlich erscheinen oder
relativ einfach im Rahmen bereits laufender Baumaßnahmen zu realisieren sind.
Drei Liegenschaften bieten sich demnach besonders für eine kurz- bis
mittelfristige Umsetzung an.
1) Erweiterungsbau
Landratsamt
Das
Landratsamt hat einen besonders hohen Stromverbrauch und somit auch die
Möglichkeit, einen relativ großen Anteil des produzierten Stroms für den
Eigenbedarf zu nutzen.
Eine
Photovoltaikanlage erscheint also hier besonders wirtschaftlich.
Die Dachflächen des Altbaus eignen sich im momentanen Zustand nicht für
eine Photovoltaiknutzung und müssten erst statisch untersucht und saniert
werden.
Die Dachflächen des Erweiterungsbaus könnten ohne großen Aufwand für die
Installation einer Photovoltaikanlage verwendet werden.
Der Stromverbrauch des Landratsamtes betrug im Jahr 2021 353.605 kWh.
Davon konnten 99.173 kWh über die vorhandene Photovoltaikanlage auf der
Straßenmeisterei abgedeckt werden, 254.432 kWh wurden über die SÜC bezogen und
kosteten den Landkreis ca. 66.000.-€.
Ins Netz eingespeist werden konnten 42.119 kWh, was mit einem Betrag von
5.324.-€ vergütet wurde.
Für das Jahr 2023 muss mit einer vielfachen Erhöhung der Strombezugskosten
gerechnet werden.
Nach einem ersten unverbindlichen Angebot könnte auf der Dachfläche des
Erweiterungsbaus eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von ca. 115 kWp
und einem spezifischen Jahresertrag von 900 kWh/kWp (entspricht ca.
104.000 kWh/a) entstehen.
Durch Erweiterung der Anlage mit einem Batteriespeicher könnte der mögliche
Eigenstromverbrauchsanteil erhöht werden und eventuell sogar die
Notstromversorgung des Landratsamtes mit unterstützt werden.
Die Kosten für eine solche Anlage betragen ca. 189.500.-€ netto (225.505.-€
brutto) plus ggf. Umrüstungsarbeiten für eine Notstromeinbindung.
(PV Generator 120.000.-€, Netzanschluss 9.500.-€, Batteriespeicher 60.000.-€
netto).
Auf Grund der hohen Strompreise wird sich die Anlage vermutlich innerhalb
weniger Jahre amortisieren – eine genaue Berechnung ist noch zu erstellen.
2) Garden
City Gebäude
Das
Garden-City-Gebäude soll zum „Haus der Regionalentwicklung“ umgebaut werden.
Die Hochbauplanungen dazu laufen bereits im Fachbereich Kommunaler Hochbau,
demnächst erfolgen die Ausschreibungen für die Haustechnikplaner.
Auch
auf diesem Gebäude stehen Dachflächen zur Verfügung, die im Rahmen der
Baumaßnahme und als Teil eines noch zu erstellenden Energiekonzeptes für eine
Photovoltaiknutzung in Frage kämen.
3) Neubau
Einfachturnhalle Neustadt
Als
letzter Bauabschnitt der Gesamt-Baumaßnahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium
Neustadt“ ist der Neubau einer Einfachsporthalle vorgesehen. Aktuell wird
gerade die Entwurfsplanung, LPH 3 abgeschlossen.
Auch
hier wäre es möglich, im Rahmen der Baumaßnahme eine Photovoltaikanlage auf dem
Flachdach mit planen und errichten zu lassen.
Bei der
Generalsanierung der Realschule COII wurden 2 Bauteile (Gebäudeteil A und B) so
vorgerichtet, dass die Nutzung mit einer Photovoltaikanlage möglich ist.
Zum damaligen Zeitpunkt mit der damaligen Förderkulisse war die Errichtung
einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich, da bereits durch das
Blockheizkraftwerk Strom erzeugt wird und der notwendige Anteil des
Eigenverbrauchs deshalb zu gering gewesen wäre.
Da es sich hierbei jedoch um eine weitere eigenständige Baumaßnahme handeln
würde und diese im kommenden Haushaltsjahr personell nicht mehr vom FB Kommunaler
Hochbau abgedeckt werden kann, müsste die Planung und Konzeptionierung einer
solchen Anlage in einem zweiten Schritt erfolgen – möglichst nach Abschluss
einer der laufenden Baumaßnahmen.