Beschluss: einstimmig

Beschluss

Beschlussvorschlag

 

1)    Der Landkreis beabsichtigt, auf dem Erweiterungsbau des Landratsamtes eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen.

Dafür sind im Haushalt 2023 entsprechende Mittel in Höhe von ca. 250.000 € vorzusehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 3 Angebote inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung einzuholen.

Nach Vorlage der Angebote beschließen die Kreisgremien über die konkrete Umsetzung der Maßnahme.

2)    Im Rahmen der Baumaßnahme „Haus der Regionalentwicklung“ werden die Planer damit beauftragt, im Rahmen eines Energiekonzeptes die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik zu prüfen und ggf. mit zu planen.

Über die konkrete Umsetzung der Maßnahme entscheiden die Kreisgremien nach Vorlage der Entwurfsplanungen und der Kostenberechnung.

3)    Im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau einer Einfachturnhalle“ wird der Planungsauftrag stufenweise um die Planung einer Photovoltaikanlage erweitert.

Die Verwaltung ermittelt die zusätzlichen Planungskosten und stellt diese in den Haushalt 2023 ein.

Über die konkrete Umsetzung der Maßnahme entscheiden die Kreisgremien nach Vorlage der Entwurfsplanungen und der Kostenberechnung.

4)    Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Klimaschutzbeauftragten die Erarbeitung eines Konzeptes bis März 2023 fortzuführen, in welchem die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung der Dachflächen der landkreiseigenen Liegenschaften im Hinblick auf eine mögliche Photovoltaiknutzung einfließen und Umsetzungsvorschläge formuliert werden.

 

 

 


Sachverhalt

Sachverhalt

 

Um seinen Beitrag zur Energiewende zu leisten, untersucht der Landkreis, welche Dachflächen seiner Liegenschaften für eine Photovoltaiknutzung geeignet sind.
Dabei gibt es sowohl die Möglichkeit, selbst Anlagen zu errichten und zu betreiben oder die Anlagen mit Bürgerbeteiligung z.B. über eine Energiegenossenschaft errichten zu lassen und von dieser dann zu mieten.

Der Fachbereich „Kommunaler Hochbau“ des Landkreises ist mit den Baumaßnahmen am Arnold-Gymnasium, am Garden-City-Gebäude und mit den sonstigen Maßnahmen personell so stark ausgelastet, dass er selbst, auch wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukrainekrise, aktuell keine weiteren zusätzlichen Baumaßnahmen stemmen kann.

Um dennoch kurzfristig tätig werden zu können, schlagen wir vor, als ersten Schritt die Maßnahmen anzugehen, die entweder besonders wirtschaftlich erscheinen oder relativ einfach im Rahmen bereits laufender Baumaßnahmen zu realisieren sind.

Drei Liegenschaften bieten sich demnach besonders für eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung an.

 

1)    Erweiterungsbau Landratsamt

Das Landratsamt hat einen besonders hohen Stromverbrauch und somit auch die Möglichkeit, einen relativ großen Anteil des produzierten Stroms für den Eigenbedarf zu nutzen.

Eine Photovoltaikanlage erscheint also hier besonders wirtschaftlich.

Die Dachflächen des Altbaus eignen sich im momentanen Zustand nicht für eine Photovoltaiknutzung und müssten erst statisch untersucht und saniert werden.
Die Dachflächen des Erweiterungsbaus könnten ohne großen Aufwand für die Installation einer Photovoltaikanlage verwendet werden.

Der Stromverbrauch des Landratsamtes betrug im Jahr 2021  353.605 kWh.
Davon konnten 99.173 kWh über die vorhandene Photovoltaikanlage auf der Straßenmeisterei abgedeckt werden, 254.432 kWh wurden über die SÜC bezogen und kosteten den Landkreis ca. 66.000.-€.
Ins Netz eingespeist werden konnten 42.119 kWh, was mit einem Betrag von 5.324.-€ vergütet wurde.
Für das Jahr 2023 muss mit einer vielfachen Erhöhung der Strombezugskosten gerechnet werden.

Nach einem ersten unverbindlichen Angebot könnte auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von ca. 115 kWp und einem spezifischen Jahresertrag von 900 kWh/kWp (entspricht ca.
104.000 kWh/a) entstehen.
Durch Erweiterung der Anlage mit einem Batteriespeicher könnte der mögliche Eigenstromverbrauchsanteil erhöht werden und eventuell sogar die Notstromversorgung des Landratsamtes mit unterstützt werden.
Die Kosten für eine solche Anlage betragen ca. 189.500.-€ netto (225.505.-€ brutto) plus ggf. Umrüstungsarbeiten für eine Notstromeinbindung.
(PV Generator 120.000.-€, Netzanschluss 9.500.-€, Batteriespeicher 60.000.-€ netto).
Auf Grund der hohen Strompreise wird sich die Anlage vermutlich innerhalb weniger Jahre amortisieren – eine genaue Berechnung ist noch zu erstellen.


 

 

2)    Garden City Gebäude

Das Garden-City-Gebäude soll zum „Haus der Regionalentwicklung“ umgebaut werden. Die Hochbauplanungen dazu laufen bereits im Fachbereich Kommunaler Hochbau, demnächst erfolgen die Ausschreibungen für die Haustechnikplaner.

Auch auf diesem Gebäude stehen Dachflächen zur Verfügung, die im Rahmen der Baumaßnahme und als Teil eines noch zu erstellenden Energiekonzeptes für eine Photovoltaiknutzung in Frage kämen.

 

3)    Neubau Einfachturnhalle Neustadt

Als letzter Bauabschnitt der Gesamt-Baumaßnahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium Neustadt“ ist der Neubau einer Einfachsporthalle vorgesehen. Aktuell wird gerade die Entwurfsplanung, LPH 3 abgeschlossen.

Auch hier wäre es möglich, im Rahmen der Baumaßnahme eine Photovoltaikanlage auf dem Flachdach mit planen und errichten zu lassen.

 

Bei der Generalsanierung der Realschule COII wurden 2 Bauteile (Gebäudeteil A und B) so vorgerichtet, dass die Nutzung mit einer Photovoltaikanlage möglich ist.
Zum damaligen Zeitpunkt mit der damaligen Förderkulisse war die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich, da bereits durch das Blockheizkraftwerk Strom erzeugt wird und der notwendige Anteil des Eigenverbrauchs deshalb zu gering gewesen wäre.
Da es sich hierbei jedoch um eine weitere eigenständige Baumaßnahme handeln würde und diese im kommenden Haushaltsjahr personell nicht mehr vom FB Kommunaler Hochbau abgedeckt werden kann, müsste die Planung und Konzeptionierung einer solchen Anlage in einem zweiten Schritt erfolgen – möglichst nach Abschluss einer der laufenden Baumaßnahmen.