Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes erhebt der Landkreis Coburg ab dem Schuljahr 2022 / 2023 an den Schulen in seiner Träger­schaft weiterhin Papiergeld in Höhe von 10,00 € je Schülerin und Schüler die/der zum Stichtag 01.10. des je­weiligen Jahres an der Schule gemeldet sind. Wie bisher erfolgt keine anteilige Rückerstattung bei Austritt während des Schuljahres.

 

Von Schülerinnen und Schülern, die in iPad-Klassen unterrichtet werden oder deren Klassen am Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ teilnehmen, wird kein Papiergeld erhoben.

 

Diese Regelung gilt für die kommenden zwei Jahre und ist dann erneut zu überprüfen.

 

 

 

 


Sachverhalt

Nach Art. 21 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes sind die Unterhaltspflichtigen verpflichtet, die übrigen Lernmittel – zum Beispiel Arbeitsblätter – zu beschaffen. Diese Regelung berechtigt die Träger der Schulen entsprechende Auslagen zum Beispiel für Papier und Kopien zu erheben.

 

Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg fasste der Ausschuss für Bildung Kultur  und Sport in seiner Sitzung vom 19.10.2017 den Beschluss Papiergeld in Höhe von 10 € pro Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler zu erheben, die um Stichtag 01.10. an der Schule gemeldet sind. Diese Regelung wurde für 5 Jahre festgelegt und ist dann neu zu prüfen. Für das Schuljahr 2019/2020 wurde per Beschluss der Betrag auf 7,50 € reduziert.

 

Eine Aufstellung der Ausgaben für Papier, das den Arbeitsmaterialien zuzuordnen ist und der Kosten für Kopiergeräte inkl. Toner ergab, dass der tatsächliche Aufwand an den Schulen je Schülerin und Schüler in den vergangenen Jahren (2019, 2020, 2021) bei rund 8,32 € - 22,41 € lag. Lediglich bei den beiden Berufsfachschulen ergab sich durch die sehr geringe Schülerzahl ein deutlich höherer Betrag (43,52€ - 60,70€). Er entsteht vor allem aus den Grundkosten für die Kopiergeräte.

 

Durch den Lockdown in Zusammenhang mit der Pandemie sind die beiden vergangenen Schuljahre nicht repräsentativ für die Erfassung der Kosten für Papier und Kopien, die Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt wurden.

 

In den letzten Wochen haben sich die Preise für Papier deutlich erhöht. Teilweise verlangen Händler mehr als den doppelten Preis für Papier.

Die Schulen legen daher ein besonderes Augenmerk auf mögliche Einsparungen.

Beispielweise werden seit diesem Schuljahresbeginn Informationen an Eltern überwiegend digital über das Onlineportal „Schulmanager“ weiter gegeben.  Ob hierdurch die Preiserhöhungen abgefangen werden können, wird sich erst im laufenden Schuljahr zeigen. Somit kann derzeit keine Aussage dazu gemacht werden, wie sich die Kosten in den kommenden Jahren entwickeln werden. Es wird daher vorgeschlagen, grundsätzlich weiterhin 10 € je Schülerin und Schüler, die zum Stichtag 01.10. an einer Schule gemeldet sind, zu erheben und die Preisentwicklung in den kommenden beiden Jahren abzuwarten.

 

Auch durch die Pandemie bedingt, ist die Digitalisierung der Schulen deutlich vorangekommen.

An den weiterführenden Schulen im Landkreis Coburg wurden iPad-Klassen eingerichtet. Die beiden Realschulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg nehmen zusätzlich am Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ mit jeweils zwei Klassenzügen teil. In diesen Klassen erfolgt der Unterricht mit digitalen Endgeräten.

 

Nachdem in diesen Klassen keine Arbeitsblätter mehr verteilt werden, erscheint es angebracht, in diesen Klassen auf die Erhebung von Papiergeld zu verzichten.

 

 

 


Aus der Beratung

Das Gremium spricht sich dafür aus, dass der gesamte Sachverhalt rechtlich zu prüfen ist. Danach wird man sich nochmals mit der Thematik befassen.