Sitzung: 02.11.2022 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 172/2022
Beschluss
2.
Bei der Beschaffung der digitalen
Lehrerdienstgeräte sollte die Verwaltungspauschale von 250 € je Gerät dem
Landkreis für die Deckung seines Aufwandes grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Abweichungen von der Höhe der Verwaltungspauschale in geringem Umfang sind
möglich.
Sachverhalt
Im Schuljahr 2021 / 2022 erließ der Freistaat Bayern die Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD). Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg waren 123 Geräte vorgesehen.
Die Kommunen wurden gebeten, den Freistaat Bayern bei der Beschaffung der Geräte zu unterstützen. Der Freistaat übernahm je Lehrerdienstgeräte Kosten in Höhe von max. 1.000 € wovon max. 250 € als Verwaltungspauschale für Beschaffung und Administration vorgesehen waren.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat diesen Punkt in seiner Sitzung vom 15.03.2021 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Lehrerdienstgeräte für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg zu beschaffen.
Diese Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten wurde nun ergänzt, um eine Vollausstattung der Lehrkräfte gemäß der amtlichen Schuldaten 2021/22 an den Schulen mit Lehrerdienstgeräten zu erreichen. Der Landkreis wurde gebeten, für die Schulen in seiner Trägerschaft weitere 65 Lehrerdienstgeräte zu beschaffen. Die Förderung erfolgt in gleicher Höhe wie bisher. Auch die mögliche Verwaltungspauschale in Höhe von max. 250 € wurde beibehalten.
Somit würde sich die Anzahl der Lehrerdienstgeräte an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg von 123 auf 188 Geräte erhöhen.
Die Richtlinie wurde am 17.10. beschlossen. Nachdem die Antragsfrist bereits am 31.10. endet, wurde der entsprechende Antrag gestellt. Damit die Umsetzung realisiert und die Ausschreibung angestoßen werden kann, braucht es einen Beschluss für eine Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2023. Mit Beginn der Ausschreibung ist der Landkreis zur Beschaffung verpflichtet. Lieferung und Rechnungsstellung sowie die Abwicklung der Förderung sind erst im Jahr 2023 zu erwarten.