Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1

Beschluss

 

Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Coburg wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermöglichkeiten aus unterschiedlichen Förderrichtlinien zu beantragen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist über das Ergebnis zu informieren.

 

Eine Zusammenarbeit mit der Stadt ist anzustreben.


Sachverhalt

 

In den vergangenen Jahren wurden für die Stadt und den Landkreis Coburg eine Vielzahl von Konzepten, Strategien oder Entwicklungsplänen zu einzelnen Mobilitätsformen erarbeitet. Beispiele sind der ÖPNV-Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis Coburg (2015), sowie dessen Fortschreibung (2022), das kommunale Elektromobilitätskonzept für Stadt und Landkreis Coburg (2019), oder die Radverkehrskonzepte für Stadt und Landkreis (2022). So bedeutsam und wichtig die einzelnen Konzepte für die jeweilige Mobilitätsform sind, fehlt dennoch ein gesamtheitliches Konzept zur nachhaltigen Entwicklung der Mobilität im Landkreis Coburg. Nur wenn die Mobilität im Landkreis ganzheitlich betrachtet wird, kann das Verkehrssystem ökologisch verträglich, sozial gerecht und ökonomisch effizient gestaltet werden. Um die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung zur Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität im Landkreis zu befähigen, ist die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Coburg als strategisches Instrument notwendig.

 

Ein ganzheitliches Mobilitätskonzept bietet den großen Vorteil, die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen untereinander zu optimieren und somit die Multi- und Intermodalität der Bevölkerung zu fördern. Das Aufdecken von Entwicklungspotenzialen im regionalen Verkehrssystem ermöglicht zudem die Einbettung neuer, digitaler Mobilitätsformen und –angebote in die Region, beispielsweise in Form von On-Demand-Systemen, Sharing-Angeboten oder autonomen Shuttlebussen. Auch im Hinblick auf Förderaufrufe für die genannten, innovativen Mobilitätsformen kann das Mobilitätskonzept als Grundlage herangezogen werden, da es den Bedarf und die Notwendigkeit von innovativen Mobilitätslösungen für die regionale Landkreismobilität aufzeigt.

 

Auch die Etablierung von betrieblich-organisatorischen Maßnahmen (z. B. Mobilitätsmanagement) als neue Form der verkehrspolitischen Steuerung wird mithilfe des Mobilitätskonzepts weiter vorangebracht. Durch die Anstellung eines neuen Mitarbeiters für den Bereich Mobilität im Landkreis Coburg wurden diesbezüglich bereits strukturelle Maßnahmen getroffen. Ein Mobilitätskonzept als strategisches Instrument der kommunalen Mobilitätsplanung ist demzufolge eine wichtige Ergänzung, um eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu gewährleisten.

 

Die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Coburg ist aufgrund des zu erwartenden Kostenrahmens von 100.000 Euro - 150.000 Euro nur in Kombination mit einer Förderung umsetzbar. Für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes können derzeit Fördermittel aus unterschiedlichen Förderrichtlinien beantragt werden.

So unterstützt beispielsweise das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der „Richtlinie zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050“ (kurz Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts. Zuwendungen werden für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, zu denen der Landkreis Coburg nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern zu zählen ist (Stand 01.03.2018), in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderobergrenze beträgt dabei 100.000 Euro.

 

Sofern eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz nicht möglich ist, bietet auch die LEADER-Förderung die Möglichkeit, Mobilitätskonzepterstellungen mit bis zu 60 Prozent zu fördern. Genauere Informationen zur LEADER-Förderung liegen jedoch erst nach Aufstellen der Förderrichtlinien für 2023 vor.